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Zeitraum zwischen Musterung und Dienstantritt

Begonnen von Mädchen, 07. März 2008, 18:45:46

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Mädchen

So, nun hab ich doch noch mal einen neuen Beitrag eröffnet, weil ich meinen anderen  wohl nicht gut plaziert habe. Bitte nicht schimpfen, die schon wieder - bin nun mal aus Eigennutz sehr interessiert und nur Ihr könnt mir Antworten geben.

WEnn unser Sohn im Zeitraum zwischen der Musterung und Dienstantritt (dazwischenliegender Zeitraum 4 Monate)  sich wieder einen Strafbefehl (BTM-Cannabis) einhandelt (ich weiß, das ist richtig scheiße und sowas gehört eigentlich wohl auch nicht zum Bund und an die Waffe) was ist dann? Ich habe jetzt sogar gehört,dass jemand der unter 90 Tagessätze ist aber wegen einer Sache 2 mal Ärger bekommenhat, sogar einen Eintrag im FZ hat!!! Puh, das wußte ich auch nicht.

Zum Zeitpunkt der Musterung im letzten Jahr waren seine Angaben ja auch noch richtig - nicht vorbestraft. Was ist jetzt zu tun? Er wollte eigentlich FWDL werden und nimmt jetzt auch keine Drogen mehr. Soll er das gleich bei Dienstantritt angeben oder was ist wohl zu tun. Ist er jetzt richtig vorbestraft? Seine Einsicht, dass das Mist ist da - hoffentlich nicht zu spät

Net böse sein, aber das ist uns einfach zu wichtig. Und überhaupt - interessantes Forum
Lieben Dank für Antworten

Fiestaman

Er muss es definitiv angeben. Am besten direkt beim KWEA anrufen. Wird wohl zur Aberkennung des FWDL Status führen.

Mädchen

Gut, er muss beim KWEA anrufen - gleich Montag. Erledigen die dann den Rest für ihn oder wird er dann nochmal bei Dienstantritt dazu befragt?   :-[

Gruß