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Stimmt es das die BW bei der Hochzeit unterstützt??

Begonnen von HAndi, 12. April 2007, 07:52:23

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Homie

#15
Zitat von: Andi am 12. April 2007, 10:59:07
Wie gesagt, man kann auf Grund einer Hochzeit einen zinslosen Gehaltsvorschuss (kein Kredit) von bis zu 2500€ beantragen. Pro Monat müssen dann mindestens 125 € zurückgezahlt werden.

vs.

Zitat von: Gast03 am 12. April 2007, 08:01:30
Das Geld wird einem gleich vom Gehalt abgezogen, musst innerhalb eines Jahres zurückzahlen!

???  Wer hat definitiv Recht?

Pioneer

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

schlammtreiber

Zitat von: Homie am 17. April 2008, 15:58:02
Zitat von: Andi am 12. April 2007, 10:59:07
Wie gesagt, man kann auf Grund einer Hochzeit einen zinslosen Gehaltsvorschuss (kein Kredit) von bis zu 2500€ beantragen. Pro Monat müssen dann mindestens 125 € zurückgezahlt werden.

vs.

Zitat von: Gast03 am 12. April 2007, 08:01:30
Das Geld wird einem gleich vom Gehalt abgezogen, musst innerhalb eines Jahres zurückzahlen!

???  Wer hat definitiv Recht?

Betrachtet man den Beitrag von Gast03 so erkennt man, dass hier bereits innerhalb des Satzes ein Widerspruch vorliegt. Wenn mir das Geld gleich (=sofort) vom Gehalt abgezogen wird, warum sollte ich es dann nochmals binnen Jahresfrist zurückzahlen?
Semper Communis
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Homie

Ich habe Gast03 eben so verstanden dass der Betrag monatlich vom Gehalt abgezogen wird, und zwar in einer Höhe die einer Rückzahlung innerhalb eines Jahres entspricht... bei 1200 € Vorschuss also 100 €/Monat usw, bei 2400€ sinds dann 200 €/Monat usw...

Aber ich werd davon noch nicht so schnell Gebrauch machen müssen...  ;D

Timid

Zitat von: schlammtreiber am 17. April 2008, 16:39:35Betrachtet man den Beitrag von Gast03 so erkennt man, dass hier bereits innerhalb des Satzes ein Widerspruch vorliegt.

Nicht zwangsläufig, wenn man davon ausgeht, dass die Raten für die Rückzahlung des Vorschusses gleich vom Gehalt einbehalten werden (also die Rate schlicht nicht ausbezahlt, sondern direkt für die "Schuldentilgung" genutzt wird). Dies dann eben so lange und in solcher Höhe, dass das Geld innerhalb von 12 Monaten (oder so - bei Andis Angaben wären es, wenn pro Monat ein gleichbleibender Betrag von 125€ einbehalten wird, bis zu 20 Monate) zurückgezahlt ist.

Zitat von: erdpichel am 17. April 2008, 15:27:06hab zB gehört, dass man geld bekommt, wenn man im diener heiratet??? kann mir das nicht vorstellen, ausser es sind 25€ damit der schön sauber ist oder so, aber sonst??

Zitat von: Gast03 am 12. April 2007, 15:54:05Das mit dem maßgeschneiderten DA stimmt nicht!
Kann sich ja der Teilselbsteinkleider oder der Selbsteinkleider anfertigen lassen, fragt sich nur wofür!

Abgesehen davon kann die Dienstbekleidung (Uniform) auf dem Dienstweg gereinigt werden ...
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erdpichel

hab ja auch nicht gesagt, dass es dafür ist, sondern nur sein könnte... trotzdem behaupten das eben alle....
deswegen will ich ja hier auch in erfahrung bringen, was stimmt und was ich beantragen kann oder muss....
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

#21
Zuständig ist für Antragstellung und Bearbeitung das Bundeswehr Dienstleistungszentrum an deinem Standort, dort wird man dir auch kompetent sagen können, was du wie beantragen musst und wie du die Ausgaben der 2500€ nachweisen musst.

Gruß Andi
the rest is silence...

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