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Einplanung OPZ

Begonnen von florian87, 21. Juni 2008, 17:52:34

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florian87

moin,
ich war kürzlich auch bei der eignungsfeststellung für offiziere in köln. habe den eignungstest gut durchschnittlich bestanden und hätte die möglichkeit gehabt, in den versorgungsdienst luftwaffe mit bwl gehen zu können. bei der einplanung sagte mir der zuständige personaloffizier, dass ich aus gesundheitlichen gründen nicht für die tätigkeiten objektschutz und versorgungsdienst in frage komme. der fliegerische dienst wäre aus ärztlicher sicht aber möglich gewesen.

erstens: ich bin kein arzt aber sollten piloten nicht höhere gesundheitliche anforderungen erfüllen?

zweitens: ich habe auf dem rückweg in meine g-akte geschaut und festgestellt: "gesundheitliche eignung für OffzTrpDst liegt vor!" da war kein gesonderter vermerk in wie in den unterlagen, die dem personaloffizier vorlagen und vetrsorgungsdienst und objektschutz ausschlossen.

drittens: dem ärztliche protokoll von gesundheitsdienst opz zufolge war mein gesundheitszustand ohne befund mit ausnahme eines senk-/ und spreizfusses. kann oder ist sowas anlass für einen solchen ausschluss???

für meine begriffe stinkt die sache jedenfalls gewaltig und ich überlege beschwerde beim wehrbeauftragten einzulegen. hätte ich mit einer klage vor dem verwaltungsgericht chancen???


Huey

Zitatbei der einplanung sagte mir der zuständige personaloffizier, dass ich aus gesundheitlichen gründen nicht für die tätigkeiten objektschutz und versorgungsdienst in frage komme. der fliegerische dienst wäre aus ärztlicher sicht aber möglich gewesen.

Die Ärzte an den ZNWg/OPZ/KWEA mustern nur oberflächlich.
Mit den Anforderungen des fliegerischen Dienstes kennen sich diese nur sehr oberflächlich aus-darum unterhält die Luftwaffe ein ganzes Institut, um die Kandidaten auf Herz und Nieren prüfen zu können (das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck).

Die Untersuchungen der Anwärter dauern bis zu 5 Tage...daran siehst du schon, das die Aussage der OPZ ("sie können in den fliegerischen Dienst") keinen bindenden Charakter haben kann..

florian87

nun ja ich wollte ja gerade nicht in den fliegerischen dienst. mir hätte versorgungsdienst oder objektschutz auch sehr zugesagt!! nur verstehe ich nicht wie man dafür nicht geeignet sein kann. zumal der arzt nach aktenlage entschieden hat und ich nur nen "knickfuss" habe. das hab ich irgendwie nicht verstanden! kann man da vllt ein ärztliches gegengutachten erstellen lassen?

C.R.D

Ich möchte dir dan nicht dazwischenreden, falls dir die Sache tatsächlich "stinkt", aber sei dir der Tatsache bewusst, dass die medizinischen Anforderungen für die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten (und entsprechende körperliche Mängel, die eine solche Verwendung verwehren) teilweise spezielle Einzelfälle sind. Als Beispiel kann ich einen mir bekannten GWDL nennen, der für alle Arten von "Bürojobs" (Stabsdienst, etc.) ausgemustert ist. Warum? Das hat er nie erfahren.

Abgesehen davon kann dem Einplaner ein simpler Fehler unterlaufen sein. Seine E-Mailadresse dürftest du haben. Setzt dich mit ihm in Verbindung, und verlange, die Unstimmigkeiten telefonisch zu klären.

BulleMölders

Warum eigentlich immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Beschwerde beim Wehrbeauftragten oder Klage vorm Verwaltungsgericht.
Anstatt wie C.R.D. schon ausführte, erstmal den kleinsten Weg versuchen und mit dem Betroffenen sprechen.

Ist aber leider ja eine deutsche "Tugend", wenn mir was nicht passt, dann hohle ich gleich mal die ganz große Keule raus.

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