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FWDL: Entlassungsgeld - Rechtliche Stellung - §§ SVG???

Begonnen von simon365, 17. August 2008, 22:54:45

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simon365

Moin allerseits,
in diesem Monat endet mein Wehrdienst als FWDL. Handelt es sich bei dem Entlassungsgeld, welches FWDLer am Ende der Dienstzeit erhalten um einen freizustellenden Vermögenswert im Sinn der §§ 12,13 SVG? Muss das dringend bei dem Antrag auf BAföG angeben weil ich ab dem kommenden Wintersemester studieren werde. In den §§ wird zwar nur von "Soldaten auf Zeit" gesprochen, wollte aber nochmal auf Nummer sicher gehen...

Danke für Eure Antworten!!!

simon

xmel0nx

Also ich hab es nicht angegeben und habe mein BAföG bekommen.
Es gilt meines wissens auch erst ab 5000€ eintragepflichtig.

Gruß

Piet

Oh je...

Dass Du Bafög bekommen hast, weil Du es nicht angegeben hast, ist logisch, aber lässt noch lange keinen Umkehrschluss zu! Wenn ich 10.000 EUR Festgeld nicht angebe, gibt es auch Bafög!

Der Wert von 5.200 EUR gilt für das gesamte Vermögen des Studierenden am Tag der Antragstellung.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)