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Nach der Ausbildung zum Bund?

Begonnen von Puni, 18. Dezember 2010, 17:51:25

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KlausP

Tut mir leid, aber das Ganze ist für mich etwas wirr und unverständlich.

Hier mal ein Link zum Eignungsübungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/e_g/BJNR000130956.html

Danach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.
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albi1085

Zitat von: KlausP am 03. Januar 2011, 14:45:27
Danach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.

Das Problem ist dabei, dass ich bei der Firma in der Probezeit bin

KlausP

Auch die kann die Firma mMn nicht kündigen, sie kann nur normal auslaufen und nicht in einen unbefristeten Vertrag übergehen.
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wolverine

#18
Nach einer Ausbildung im Betrieb wäre eine Probezeit nicht zu begründen. Schließlich kennt man genau diesen Menschen seit 3 Jahren und hat ihm entsprechende Zeugnisse ausgestellt und bei der Innung/IHK vorgestellt. Dann zu sagen: "Den gucken wir uns jetzt erst einmal sechs Monate an, wie er sich macht" ist lächerlich.
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KlausP

Der Meinung war ich allerdings auch. Das wäre genauso, als wenn man einen Eignungsübenden nach der EÜb wieder nur auf 6 Monate Probezeit als SaZ festsetzen würde.
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albi1085

#20
Das ist natürlich auch meine Begründung nur der Firma halt nicht. Und ich denke es wird so kommen, dass sie mich nach hause schicken und ich gegen wiedereinstellung klagen muss. bis das geklärt ist bin ich ja längst bei der übung. und mit allen guten muten möchte ich die auch diese bestehen logischer weise

apollo98

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Schnapp dir den Arbeitsvertrag und klär das doch einmal juristisch ab.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

albi1085

#22
ja die habe ich, morgen früh gehe ich auch erstmal zum Arbeitsamt. Mal gucken was die dazu sagen

wolverine

Die Versicherung müsste Arbeitsgerichtsprozesse abdecken und zu erheben wäre ein Kündigungsschutzklage (Feststellung, dass das AV nicht durch die Kündigung vom ... beendet wurde sondern weiterhin besteht. Inzident wird dann geklärt, dass ach drei Jahren keine Probezeit mehr gerechtfertigt ist und nur ordentlich gekündigt werden kann. Besteht Kündigungsschutz?
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albi1085

Also ich war beim Arbeitsamt,

die sagten sobald die Firma mir eine Kündigung ausstellt oder meinen Vertrag anfechtet. Soll ich zum Arbeitsgericht und anschließend zum Arbeitsamt. Die würden sofort dann erstmal Unterhaltsmäßig einspringen. Am Arbeitsgericht ist es kostenlos, also dafür brauch man keine Rechtschutzverischerung. Die Frau sagte, dass ich gute Chancen habe. Aber erstmal überwiegt die Probezeit, aber der Arbeitgeber darf mich nicht auf Grund der Einberufung zu Übung Kündigen. Das wird er ja natürlich auch nicht in der Kündigung nennen. Es liegt aber auf der Hand, was aber daurauf hindeuet, dass ich meinen Arbeitsvertrag, der ab Februar läuft schon letzten Juni unterschrieben habe und dass ich keine schlechte Arbeitleiste. Aber endscheiden muss das ein Richter. Mir gehst ja auch nur darum das mein Unterhalt gesichert ist inkl. Wohnung. Weil eigentlich ja will ich ja anschließend der Übung SaZ ernannt werden.

wolverine

Ich will nicht despektierlich wirken aber wenn ich Ihre Beiträge so lese und was Sie so verstehen von dem was man Ihnen sagt, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.
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KlausP

Dazu auch noch mal das Eignungsübungsgesetz:

§ 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber

(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung nicht kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus Gründen, die nicht in der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung liegen, bleibt unberührt.
(2) Aus Anlaß der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor und nach der Eignungsübung nicht kündigen. Muß der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf bei der Auswahl der zu Entlassenden die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Eignungsübung nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigt werden. Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch, wenn der Arbeitgeber vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Arbeitnehmer wegen einer beabsichtigten Teilnahme an einer Eignungsübung gekündigt hat.

Hier scheint mir der Arbeitgeber auf recht dünnem Eis zu stehen.
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albi1085

Klar das verstehen alle so, es liegt ja auch auf der Hand. Aber ich bin halt in Probezeit und in der kann der Arbeitgeber jeden ohne Grund kündigen. Muss ihn ja nicht begründen, weil ich zu der Übung gebe. Aber ich werde mir auch natürlich einen Anwalt nehmen und ich denke das wird dann vorm Arbeitsgericht landen. Der Arbeitgeber hat bis jetzt auch nur einmal mit mir drüber gesprochen , er war natürlich erbost darüber und am nächsten Tag waren alle sehr freundlich, da sie mich eingentlich halten wollen. Aber auch ich denke, die werden sich auch Informiert haben. Aber es wird wohl aufs Arbeitsgericht hinaus laufen. Ich werde am Montag meine Chef mitteilen, dass ich daran Teilnehme. Mal gucken wie er drauf reagiert.

albi1085

So im weiteren Verlauf hat sich ergeben, dass mein Arbeitgeber mich nicht gekündigt hat. Da er mich jetzt dann gerne in Vollzeit zur Meisterschule schicken möchte. Also gleiche Qualifikation wie die, die ich beim Bund hätte. Aber zum Thema Probezeit und Kündigungsschutz auf Grund der Eignungsübung, überwiegt leider die Probezeit. Sonst könnte sich ja jeder beim Bund bewerben und so einfach die Probezeit umgehen. Der Arbeitgeber darf jermand nicht auf Grund der Übung kündigen, aber so eine Kündigung in der Probezeit ist halt sehr einfach für den Arbeitgeber.

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