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DSA - welche Leistungen in welchen Disziplinen akzeptiert die Bundeswehr?

Begonnen von Senza19, 01. Juni 2007, 07:40:00

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Patricksiniho

Natürlich!!!

Vielleicht bringe ich es ja noch so weit , dass sich Andi´s Meinung über mich etwas relativiert :D

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: Andi am 01. Juni 2007, 15:19:23Nein, denn das jährlich abzulegende DSA kann auch wie bisher im zivilen Sportverein abgelegt werden. ;)
Öhm.. ich hab ja nie gesagt das es von jemanden bei der BW abgenommen wird, nur das man es machen muss wenn man BEI DER BW IST ;)

Gruß Aleya

Senza19

Trotz aller Missverständnisse glaube ich alles Wichtige über das DSA zu wissen. Ich werde mich also in allen Disziplinen mal versuchen und mir nicht die Anspruchslosesten raussuchen!  ;)
LG Senza

erdpichel

ich pack meine frage einfach mal hier rein:
ich hab letztes jahr mein DSA abgelegt, und auch dieses jahr ist mir dies wieder gelungen, selbstverständlich ;)
letztes jahr hatte ich dann unserem KpTrpFhr die 2,50€ für die urkunde und sowas gegeben, hab das dann aber aufgrund von lehrgängen auch nicht weiter verfolgt. jetzt hab ich dieses jahr wieder mein DSA eingereicht, und jetzt wollen die auf einmal die urkunde vom letzten  jahr haben....
ich hab aber keine urkunde!? ich versuch die mal noch irgendwie ran zu bekommen (bin gerade auf ZAW), aber wenn das nicht klappen sollte, wie kann man das DSA auch noch im nachhinein beantragen? also jetzt noch rückwirkend für letztes jahr???
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

peppie

Sorry für Offtopic, ABER
1. 2,50 Euro für ne Urkunde? Ich dachte Urkunden gibts bei der Bw kostenlos .oO
2. Ist das der Regelfall das ein Soldat für die Urkunde Geld abdrücken muss? Also ich musste nichts bezahlen..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Die Bundeswehr kann aber, meines Wissens nach, nicht das DSA verleihen. Es kann festgestellt werden, dass die Disziplinen erfüllt wurden, was dann auch beurkundet werden kann. Aber das DSA wird normalerweise durch den Kreissportbund (oder entsprechendes) verliehen und beurkundet, wofür ein gewisser Unkostenbeitrag fällig ist.

Zumindest kenne ich es nur so.

Ansprechpartner sollte dementsprechend auch die verleihende Stelle (Kreissportbund oder entsprechendes) sein. Einfach mal mit Bestätigung der erbrachten Leistungen heimsuchen und mal erfragen, was da noch möglich ist.
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Andi

Urkunde und Abzeichen kommt vom DOSB und nicht vom KpTrpFhr - der leitet das ganze aus reiner Nächstenliebe nur weiter!
Man kann auch immer nur munter seine Disziplinen ablegen und nichts beantragen - dann darf man aber auch das Abzeichen nicht tragen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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erdpichel

diese ganzen fakten sind mir klar....
es geht nur darum, wie lange ich rückwirkend das DSA beim DOSB einreichen kann?! kann ich JETZT noch mein DSA für 2007 einreichen???
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Timid

Zitat von: Timid am 22. Oktober 2008, 17:31:25Ansprechpartner sollte dementsprechend auch die verleihende Stelle (Kreissportbund oder entsprechendes) sein. Einfach mal mit Bestätigung der erbrachten Leistungen heimsuchen und mal erfragen, was da noch möglich ist.
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nijam

Also wie man uns das ganze gesagt hat:

Das DSA kann man privat ablegen, egal in welchen Disziplinen. Sobald man das DSA zivil hat gilt es auch für die Bundeswehr. (Als SaZ is ein nichtbestehen des DSA das ganze Jahr über n Kündigungsgrund).

Allerdings sind bestimmte Disziplinen, wie zum Beispiel für den Springerlehrgang, Pflicht. Hat man diese nicht erfüllt wird man auch nicht zugelassen.

Die da wären:

3000m Lauf
Weitsprung/Hochsprung
Kugelstoßen/Steinwurf
200m schwimmen

Die Zeiten und Weiten unterscheiden sich jeweils nach Alter und Geschlecht. Die einzigen Disziplinen in denen man ausweichen kann sind wie oben geschrieben der Weitsprung anstatt Hochsprung oder Kugelstoßen anstatt Steinwurf oder eben andersrum.

Ich hab in den 11 Monaten die ich bei den Fallschirmjägern bin bestimmt 12x mein DSA ablegen müssen. Und immernoch kein DSA bekommen ;)

Hoffe das hilft weiter.

Gruß

erdpichel

also ich kenn das nur, dass du ALLES aus dem DSA-angebot ablegen kannst, kann aber durchaus sein, dass das für bestimmte bereiche eben verschärfterweise anders gilt...
dass du in 11 monaten nicht einmal das DSA bestanden hast, ist allerdings traurig! wenn du es schon 12 mal abgelegt hast, dann solltest du ja inzwischen in übung sein!
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nijam

Ich hab das DSA 12x abgelegt und 11x davon bestanden :) Ich hab nur die Urkunde und das Abzeichen noch nicht.

Kam wohl falsch rüber ;)

Gruß

erdpichel

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Vanguard

Zu diesem Thema haben wir bei uns in der Kompanie auch ausgiebig unterhalten. Dementsprechend haben wir recherchiert und sind zu folgenden Erkenntnissen gekommen:

- Jeder Soldat muss jedes Jahr die Bedingungen für das DSA ablegen (aber nicht notwendigerweise auch bestehen, wobei Nichtbestehen i. d. R. zu Zusatztraining führt) --> IGF
- Die Bundeswehr erkennt das privat abgelegte DSA an, aber wenn der Verdacht auftritt, dass da gemauschelt wurde, kann der Dienstherr natürlich eine Probe verlangen (wenn einer die 100m statt in 13,6s wie sonst plötzlich in 10,9s läuft z. B.)
- daraus folgt logischerweise: jede Disziplin ist grundsätzlich möglich
- bei der Bundeswehr selbst kann man alle Disziplinen ablegen für die ein DSA Prüfer und das notwendige Material vorhanden ist (ich habe damals Fahrradfahren mit meinem eigenen Fahrrad abgelegt)
- daraus folgt wieder: Nicht jeder Prüfer darf alle Disziplinen abnehmen, gibt es aber auch
- abgelegte Bedingungen können bis zu 12 Monate später eingereicht werden, jedoch nicht später... ganz genau wusste das aber auch keiner mehr...
- jupp der KpTrpFhr (oder auch StDstBearbeiter SK wie der heute heißt) reicht das aus reiner Menschenliebe ein, allein schon, weil es so günstiger wird, wenn man das geschlossen einreicht... Bei manchen trägt das die Kompaniekasse und manchmal der Soldat selbst....
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

Timid

Zitat von: Vanguard am 27. Oktober 2008, 22:57:57- Jeder Soldat muss jedes Jahr die Bedingungen für das DSA ablegen (aber nicht notwendigerweise auch bestehen, wobei Nichtbestehen i. d. R. zu Zusatztraining führt) --> IGF

Das Thema hatten wir hier, meine ich, schon mehrfach: Beim DSA gibt es keinen Unterschied zwischen "ablegen" und "bestehen"! Wer das DSA jährlich abzulegen hat, der tut dies dementsprechend ausschließlich dann, wenn er in jeder Gruppe wenigstens eine Disziplin mit den erforderlichen Bedingungen erfüllt hat.
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