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DZA bei Wehrübung

Begonnen von schlachus, 05. Dezember 2008, 21:20:06

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schlachus

Hallo zusammen,

ich bin Reservist und habe eine Wehrübung an Bord eines Bootes der Marine geleistet. Bin gerade dabei mir auszurechnen, wie viel Geld ich von der Bundeswehr dafür bekomme, um die Höhe der Zahlung zu überprüfen.

Aus dem Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten hab ich mir herausgesucht, wie hoch der Wehrsold und der Leistungszuschlag sein müssten. Daneben habe ich dort entdeckt, dass es auch eine Bordzulage für Reservisten gibt. Wenn ich es richtig verstehe bekommt man 2,02 EUR pro Tag. Zudem gibt es wohl noch eine Reinigungspauschale für Leibwäsche (4,60 EUR).

Da ich längere Zeit am Stück Dienst geleistet habe, frage ich mich, ob ich auch DZA bekomme. Bekommt man das als Wehrübender überhaupt? Ich habe im Netz etwas von einem erhöhtem Wehrsold gefunden, der jedoch nicht gezahlt wird, wenn Leistungszuschlag gezahlt wird. Im Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten findet man jedenfalls keine Informationen zu DZA. Kann mir hier einer weiterhelfen?

Vielen Dank für erhellende Antworten.

Schlachus

GebJgOffz

DZA wird wie bei Wehrpflichtige (W9) gewährt.

Reinigungskostenpauschale kann nur einmal pro WÜ (und wenn die 6 Monate dauert) gewährt werden. Das gilt aber nicht, wenn deine Dienstwäsche durch die Truppenwäscherei gewachen wurde.


schlachus

Hallo GebJägOffz,
hallo Forumsleser,

danke für die Antwort. Gibt es hierzu auch eine Quelle?

Ich konnte bislang noch nichts entsprechendes finden.

Aus der "Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung" geht z.B. nur hervor, dass Soldaten der Besoldungsordnung A eine Vergütung erhalten. Als Reservist bin ich ja aber kein Soldat dieser Besoldungsordnung sondern Wehrdienstleistender.

In dem "Erlass über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldaten" könnte wohl noch Näheres drinnen stehen aber leider liegt mir dieser nicht vor.

Dankeschön für Antworten!

Schlachus

wolverine

Haben Sie schon einmal hier ´reingeguckt? http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W265ZEAN062INFODE/LeistungskatalogWehrpflichtigeReservisten.pdf?yw_repository=youatweb
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schlachus

Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2008, 10:12:14
Haben Sie schon einmal hier ´reingeguckt? http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W265ZEAN062INFODE/LeistungskatalogWehrpflichtigeReservisten.pdf?yw_repository=youatweb

Ja, habe ich. Dort steht auf S. 2 in der Spalte für Wehrübungen ab 4 Tage, dass ein erhöhter Wehrsold bei besonderen zeitlichen Belastungen nicht gezahlt wird, wenn ein Leistungszuschlag gewährt wird.

Meine Frage ist ja eigentlich, ob dieser Wehrsold für besondere zeitliche Belastungen gleich dem ist, was man als DZA bezeichnet. Dann würde es ja heissen, dass ich kein DZA bekomme solange ich Leistungszuschlag erhalte.

Da ich aber nichts weiter über DZA finden kann, bin ich mir nicht sicher ob diese Schlussfolgerung so stimmt.

MkG

wolverine

Der Leistungszuschlag wird tageweise gezahlt, sprich bei normalem Leistungszuschlag und Höchstsatz in 5-6 Tagen oder bei Einsatzreservisten in ca. 17 Tagen. Ab dem folgenden Tag bekommt man die Leistungen für besondere zeitliche Belastung - oder verstehe ich etwas falsch?
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schlachus

Es könnte natürlich sein, dass wenn der Höchstbetrag des Leistungszuschlags erreicht ist (bspw. nach 434,6 / 25,56 = 17 Tagen) dann wieder der erhöhte Wehrsold gezahlt wird, wenn entsprechend lange Dienst geleistet wird.

Kann ich denn nun davon ausgehen, dass der "erhöhte Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung" dem entspricht, was man als Zeitsoldat als DZA bekommen hat?

wolverine

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schlachus

Hab mich vielleicht etwas kompliziert ausgedrückt. Natürlich bekommen Zeitsoldaten keinen "erhöhten Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung". Die bekommen ja überhaupt keinen Wehrsold. Es war gemeint, ob es sich dabei um das Pendant handelt (DZA für Zeitsoldaten entspricht "erhöhten Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung" für Wehrdienstleistende).

Mir geht es darum, ob ich als Wehrübender DZA bekomme oder nicht.

Die Frage ist also, ob ich als Wehrübender außer dem "erhöhten Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung" (den ich ja nicht gezahlt bekomme, solange Leistungszuschlag gewährt wird) noch eine andere Leistung (evtl. DZA?) für längere zusammenhängende Dienste bekomme?

Das konnte ich aus den bisherigen Antworten und den genannten Quellen noch nicht rauslesen.

Danke nochmals für evtl. Aufklärungsversuche!

GebJgOffz

Die Antwort hast Du dir selbst schon gegeben!

Solang Dir Leistungszuschlag (LZS) zusteht erhälst Du kein DZA. Ist der LZS hingegen aufgebraucht steht Dir DZA zu.

Beispiel: Du nimmst an einer 24 tägigen WÜ teil. Für die ersten 12 Tage steht Dir LZS zu, dannach - für die letzten 12 Tage - darfst Du Stundenzettel schreiben, wenn Du mehr als den normalen Wehrsold und USG-Leistung erhalten möchtest.

schlachus

Naja, ob ich mir die Antwort schon selbst gegeben habe, möchte ich mal bezweifeln. Jedenfalls kann ich mir meine Frage noch nicht selbst beantworten und das ist schon einmal ein Indiz, welches dagegen spricht.

Wenn man sich meine Frage nochmal genau anschaut, so ist - zumindest in meinem Verständnis - klar zu erkennen, dass es mir nicht darum geht, ob ich während des Bezuges von Leistungszuschlag auch DZA erhalten kann, sondern ob die in dem Leistungskatalog als "erhöhter Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung" genannte Leistung dem entspricht, was man landläufig mit "DZA" bezeichnet. Der Begriff Dienstzeitausgleich oder DZA kommt ja in dem genannten Leistungskatalog nicht vor.

Dass man erhöhten Wehrsold nicht gleichzeitig mit Leistungszuschlag erhalten kann, ist mir klar.

wolverine

Wenn ich mich noch richtig erinnere, steht über dem Blatt mit ganzen und halben Anrechnungsfällen doch "Erhöhter Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung". es müsste das Gleiche sein. Aber der ReFü oder die Truppenverwaltung (BwDLZ) müssten das alles viel besser wissen. Bei mir ist es echt zu lange her.
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schlachus

Hallo wolverine,

danke für die Antwort. Ja, ich denke auch, dass es so sein müsste. War selbst Zeitsoldat und hatte daher mit erhöhtem Wehrsold nix am Hut. Ich frage wohl besser mal dort nach und hoffe, dass die sich auskennen.

MkG

Tobi

#13
Hallo!
Es ist so, wie Ihr vermutet habt: Für SaZ gibt es die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung, für Wehrsoldempfänger den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung, was etwas weniger ist. Es handelt sich auch um verschiedene Antragsformulare mit der jeweiligen Bezeichung. Beide Leistungen werden landläufig als DZA bezeichnet.

Ergänzung:
Die WSzBelErh-Verordnung schließt ja nur die Zahlung des erhöhten Wehrsoldes bei gleichzeitigem Bezug des Leistungszuschlags aus, nicht jedoch die anstelle der Zahlung mögliche Freistellung vom Dienst. Für Freizeitausgleich (sofern man das in einer Wehrübung überhaupt möchte) sollte man also die Tage "verbrauchen", währenddessen man den Leistungszuschlag erhält, da es hierfür ja keine Kompensation in Geld gibt.

schlachus

Hallo Tobi,
dankeschön für den Beitrag. Dann hatte ich das ja richtig rausgelesen.

Das mit dem "frei nehmen" der Tage, die man längeren Dienst leistet und für die man aber Leistungszuschlag erhält, klingt interessant. Fragt sich nur, ob das auch praktisch so einfach durchzusetzen ist. Bei der Marine an Bord jedenfalls nicht. Naja, jetzt weiss ich wenigstens bescheid wie ich es machen würde.

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