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Von wegen Pflichtbeförderung zum Gefreiten

Begonnen von KingKong, 18. Dezember 2008, 21:01:05

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Andi

@GA: Na dann solltest du aber schon "seit Jahren" Wissen, dass man die AGA nicht "nichtbestehen" kann, denn sie ist ein Lehrgang ohne Bewertung. Und auch wenn die SLV in Bezug auf die Beförderung zum Gefreiten eine "Kann-Bestimmung" ist würde ich die von dir beschriebene Praxis bei der Marine sehr kritisch betrachten.

Gruß Andi
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HangLoose

Die AGA vielleicht nicht Andi, aber die GA bei der Marine enthält den Gasten Lehrgang, welchen man durchaus nicht bestehen kann. Und deshalb werden Kameraden die diesen nicht bestehen, nicht befördert.


Andi

Die Grundausbildung ist auch an sich ein Lehrgang. ;) Bestehen oder nichtbestehen kann man aber nur einen Lehrgang mit Bewertung - bestehen ist 4,0 und Besser, nichtbestehen alles darüber.
Auch beim Signalgasten handelt es sich um eine reine Zuerkennung einer ATN (wie Wach-/Sicherungssoldat oder Helfer im SanDst) nach Erreichen eines Ausbildungszieles.
Und es gibt nunmal keine Weisung o.Ä., die besagt, dass nur zum Gefreiten befördert werden darf, der alle angestrebten ATN in der Grundausbildung erworben hat. Im Gegenteil, bei SaZ im Heer und der SKB findet die Beförderung zum Gefreiten in jedem Fall statt, ausschließlich die weiteren Beförderungen sind bei SaZ dann an bestandene Lehrgänge, zuerkannte ATN oder freie Dienstposten geknüpft. Wenn andere TSK da ihr eigenes Süppchen kochen wollen ist das nicht unbedingt sinnvoll - Stichwort Gleichbehandlung.

Gruß Andi
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HangLoose

Der Gasten Lehrgang ist ein Lehrgang mit Bewertung. Es findet Unterricht im Hörsaal statt und es werden Arbeiten in den einzelnen Unterrichtsfächern geschrieben, außerdem findet eine praktische Abschlußprüfung statt. Hierfür werden einzelne Noten in den verschiedenen Fächern und eine Gesamtnote für den Gasten Lehrgang vergeben.

Ich habe versucht so nachzuvollziehen, dass nach dem nichtbestehen des Gasten Lehrgangs, keine Beförderung statt findet. Es sollte nicht heißen das dies grundsätzlich so ist. Konnte meinen oberen Beitrag nicht mehr editieren, deshalb kam das falsch rüber.

Und das hier eine TSK ihr eigenes Süppchen kocht finde ich ein bißchen viel hinein interpretiert.




Andi

Wenn du das sagt - werde im Lehrgangskatalog bei Gelegenheit mal nachschauen, ob es tatsächlich ein Lehrgang mit Bewertung ist.

Gruß Andi
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Vanguard

und ob der für diese Fragestellung überhaupt eine Relevanz hat...

btt

als ehemaliger und zukünftiger AGA-Ausbilder: man kann die AGA nicht nichtbestehen, man kann nur durch fehlende ATN-Zuerkennung dazu gezwungen werden die AGA zu wiederholen (innerhalb von 9 Monaten entsprechend 2 Wiederholungen). Befördert wird man trotzdem. Wir hatten in einer Gruppe einen Gefreiten, der die AGA entsprechend schon zum zweiten mal gemacht hat, der wurde dann im Anschluss OG und kam in die Kompanie für die er vorgesehen war.

Wen das noch interessiert: Er wurde für die Wiederholung der AGA extra von der geplanten Kompanie zur Ausbildungskompanie kommandiert (hochoffiziell).

Ansonsten gilt das von Andi weiter oben gesagte.
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

APDSFS-T

Zitat von: Andi am 07. Januar 2009, 20:41:08
(...)
Bestehen oder nichtbestehen kann man aber nur einen Lehrgang mit Bewertung - bestehen ist 4,0 und Besser, nichtbestehen alles darüber.
(...)
Gruß Andi
Falsch. Bestehen ist 4,49 und besser. ;)

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