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Ausland

Begonnen von peggy, 28. Juli 2003, 14:05:59

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APDSFS-T

Die Regeldauer eines Einsatzes beträgt vier Monate. Es gibt auch Einsätze, die sechs, neun oder noch mehr Monate betragen, die Masse geht vier Monate nackig ohne Vor- und Nachbereitung.
Das Splitten ist zwar möglich, aber eher die Ausnahme und nur bei bestimmten Dienstposten möglich. Ohne schwerwiegende Gründe wird kein Zugführer nach Ablauf von zwei Monaten seinen Richtschützen, Kraftfahrer, MG-Schützen oder einen anderen Soldaten ausfliegen und durch einen fremden ersetzen lassen. Umgekehrt wären die Soldaten des Zuges sehr verwirrt, plötzlich vor einem neuen und unbekannten Zugführer zu stehen. Zur Wahrung der Homogenität ist splitten unter dem Strich die absolute Ausnahme.
Jeder Soldat, der sich verpflichtet, erklärt sich mit seiner persönlichen Unterschrift zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit. Somit gibt es für den Soldaten keine Alternative. Ohne Ausnahme. Das ist die Wahrheit. Man brauch also noch nicht einmal daran zu denken, nicht an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Oder "Wunschländer" anzugeben. Dann würden alle nach Mallorca wollen. Gleich vergessen, ist Schwachsinn.

christian282

Das gehört zwar nicht ganz zu dem Thema, aber trotzdem hab ich mal ne Frage:

Ich war 2006 II-III Quartal im ISAF Einsatz, 2007/2008 IV-I Quartal im KFOR Einsatz und soll jetzt 2009 im II. Quartal wieder in den Einsatz. Das ist mir persönlich doch etwas zu häufig. Gibt es noch eine Regelung die festschreibt das ein Soldat nach einem Einsatz für soundsoviel Monate/Jahre nicht wieder in den Einsatz befohlen werden kann?

Gruß, Christian

bayern bazi

also der regelsatz lautet zwischen den einsätzen 12 monate heimat - kann allerdings je nach atn auch häufiger sein

kenn welche die gehen 2x im jahr -> absolute speziallisten

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Timid

Zitat von: bayern bazi am 11. Januar 2009, 10:47:48also der regelsatz lautet zwischen den einsätzen 12 monate heimat

Laut letztem Bericht des Wehrbeauftragten (Abschnitt 2.1, Einsatzplanung) wird sogar eine "Ruhezeit" von 16 Monaten zwischen zwei Einsätzen angestrebt, häufig aber nicht erreicht. Dort wird auch geschrieben, dass "die Festlegung eines verbindlichen zeitlichen Mindestabstandes
zwischen zwei Einsätzen wünschenswert" sei - oder, im Umkehrschluss, ein solcher Mindestzeitraum zu dem Zeitpunkt anscheinend nicht vorgesehen war.
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Andi

Zitat von: christian282 am 11. Januar 2009, 10:19:59
Gibt es noch eine Regelung die festschreibt das ein Soldat nach einem Einsatz für soundsoviel Monate/Jahre nicht wieder in den Einsatz befohlen werden kann?

Nein, als Soldat kannst du wenn es erforderlich auch 12 Monate pro Jahr in den Einsatz gehen. Und glaub mir es gibt Kameraden, die jedes Jahr mehr im Einsatz, als in Deutschland (von "zu hause" will ich gar nicht sprechen) sind. Und nein, das sind keine spezialisierten speziellen Spezialkräfte, sondern ganz normale Feld- Wald- und Wiesensoldaten, die nur eine geringfügige Mangel-ATN haben.

Gruß Andi
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wolverine

Die Formulierung kommt von BVerwG (hinsichtlich Dienstleistung allgemein; Auslandseinsatz ist nicht entschieden, dürfte aber nicht anders zu beurteilen sein) und lautet:"... bis an die Grenzen der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit..." Erst danach hat man einen Anspruch.
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