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Führerscheinverbot von Flensburg

Begonnen von Brina, 14. Januar 2009, 10:18:23

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Brina

Hallo zusammen
Ich hab da mal wieder eine Frage. Und zwar: Mein Freund sollte nun im 2. Quartal sein BCE Führerschein machen und anschließend gleich den F. diese Test, ich glaube 90/5 heißenm die, hat er alle bestanden. Am Anfang der Bundeswehrzeit, ist er an dem Sehtest gescheitert und durfte daher nicht. Nun sind seine Augen wohl besser geworden ;). Egal, auf alle Fälle stand nun fest, dasss er da hin soll. Gestern kam dann sein Spieß und meinte Flensburg hat das abgelehnt und er dürfte sein Führerschein nicht machen. Woran kann das denn liegen? Kennt sich jemand damit aus? Als Hintergrund Info: Mit 19 ist er ohne Führerschein gefahren und wurde erwicht. Er musst dann Sozialstunden ableisten und hat 1 Jahr Führerschein Sperre bekommen. Als das Jahr dann abgelaufen war, hat er seinen Führerschein gemacht. Diesen hat er jetzt seit 2 1/2 Jahren. Also Probezeit überstanden ohne Unfall. Er hat auch keinen einzigen Punkt! Die Frage ist ja nun, warum Flensnurg ihm das nicht erlaubt? Liegt es an dieser Führerschein sperre die er hatte? Aber er durfte seinen Führerschein für B ja auch ganz normal machen, ausser das die Aufnahmegebühr beim TÜV höher war als normal! Vielleicht hat jemand ja eine Idee...


Lg Brina
....und tschüß!!!!!

Jager

Wüsste jetzt keinen Grund der dagegen spricht. Denn die Entziehung bzw. die Beschränkung der Fahrerlaubnis oder gar das Verbot eine neue zu erweben ist zwar in der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) geregelt, mit ist aber nicht bekannt das die vorgefallenen Sachen ein Grund für die Versagung wären.
Die Strafe für sein Vergehen hat er ja abgeleistet. Somit ist die Sache eigentlich erledigt. Außerdem ist er ja auch nicht mehrfach mit Alkohol oder Drogen auffällig geworden, somit bin ich völlig ratlos.
Einfach mal den Spieß fragen ob der weiß warum, ansonsten einfach mal in Flensburg anrufen.

Horrido

Timid

#2
War es tatsächlich "Flensburg" (bzw. das Verkehrszentralregister), oder war es eher die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde der Bundeswehr, die "Nein" gesagt hat? Erstere dürften bei einer solchen Erteilung vermutlich eher wenig Einfluss haben. Hingegen könnte die Bundeswehr an sich auf Grund der Eintragung im Register eventuell eine charakterliche Nichteignung für das Führen eines Dienst-Kfz feststellen, womit er dann so viele zivile Führerscheine machen kann, wie er lustig ist, aber keinen Dienstführerschein.

Wie schon gesagt: Er soll einfach mal beim Spieß zu den genauen Hintergründen des Ganzen nachfragen und sich auch erkundigen, was man gegebenenfalls tun kann, um diesen Entschluss höherer Stellen noch zu ändern.

Nebenbei die Frage: Hat er denn, wenn er es hätte tun müssen, diese "Geschichte" mit dem Führerscheinentzug etc. bei der Bewerbung oder späteren Fragebögen o.ä. angegeben?

Zitat von: Jager am 14. Januar 2009, 12:02:02mit ist aber nicht bekannt das die vorgefallenen Sachen ein Grund für die Versagung wären.

"Charakterliche Nichteignung" dürfte wohl der Grund sein.
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Andi

Er kann sich auf den Kopf stellen, aber er wird vom Spieß oder sonstwem keine nähergehende Informationen bekommen. Im Rahmen der Maßnahmen vor Beginn der Ausbildung wird auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten zwingend von der Zentralen Militärkraftfahrstelle der Bundeswehr eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem Zentralen Kraftfahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt. Anhand dieser Auskunft wird von der ZKM ein entsprechendes Ergebnis der Anfrage an den Diszilpinarvorgesetzten erstellt. Das Ergebnis kann drei unterschiedliche Formen haben:
1) "Keine Vormerkung!", wenn im VZR keine Eintragung enthalten sind,
und wenn Eintragungen im VZR vorhanden sind entweder
2) "Kein Ausbildungsverbot!" oder
3) "Die vorgesehende Ausbildung/Maßnahme ist verboten!"

Solange im VZR ein Eintrag mit "Fahren ohne Führerschein" steht wird daraus zwingend eine charakterliche Nichteignung für jegliche Fahrerlaubnisausbildungen bei der Bundeswehr resultieren und das Prüfungsergebnis der ZMK wird immer lauten "Die vorgesehende Ausbildung/Maßnahme ist verboten!".

Gruß Andi
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Timid

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Brina

Okay, dann weiss ich erst einmal bescheid, danke Andi

@Timid: Er meinte Flensburg, bin ich der Meinung aber ich kann mich da auch täuschen. Ja, das hat er alles vorher schon mit angegeben. Mir stellt sich dann nur noch die Frage, warum er als Millitärkraftfahrer eingestellt wurde obwohl sie dieses ja wußten?!

Lg Brina

Achso, der Spieß hat ihn ja gefragt warum das nicht klappt, ob er Punkte hätte oder so. Der weiß auch nicht warum
....und tschüß!!!!!

Marauder

Die werden das nicht gewusst haben bei seiner Einplanung. Erst wenn die betreffende Person auf Fahrschule geht wird bei der ZMK angefragt, die erkunden sich dann bei Flensburg etc. Ist aber für die Einheit meist nicht so schlimm, kommt der nächste dran.

Andi

Zitat von: Brina am 15. Januar 2009, 13:32:00
Okay, dann weiss ich erst einmal bescheid, danke Andi

Da nicht für! Hatte lustiger Weise in dem Moment, als ich den Thread las gerade die entsprechende Vorschrift (43/1) vor mir liegen. Dein Timing war also perfekt. ;)

Gruß Andi
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