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Ausmusterung heute ganz einfach? Wie ist eure Meinung?

Begonnen von snake99, 20. Januar 2009, 08:52:20

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Wie ist sind eure Erfahrungen zu dem Thema Musterung?

Wer nicht zum Bund will kann sich recht problemlos ausmustern lassen
Es ist recht schwer sich ausmustern zu lassen
Die Ärzte haben ihre eigene Meinung und sind nicht beeinflussbar

mailman

Das geht den Arbeitgeber aber nichts an. Dürfte einer dieser Fragen sein die man nicht stellen darf. Und nicht jeder ausgemusterte ist gleich jemand auf den man sich nicht verlassen kann.

Timid

Zitat von: snake99 am 23. Januar 2009, 13:50:36Offensichtlich scheinen sich viele Jungendliche gar nicht darüber im Klaren zu sein was sie sich mit einer Ausmusterung u.U. antun.

Stimmt. Ein gerne genommenes Beispiel ist ja das mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen, die sich meist bei Vertragsabschluss eine Einsicht u.a. in die ärztlichen Unterlagen aus Bundeswehrzeiten/der Musterung gewähren lassen. Was u.U. dazu führen kann, dass man mit einer "bei der Musterung bekannten, aber nicht angegebenen Vorerkrankung", die dann später tatsächlich aufgetreten ist und zur Berufsunfähigkeit geführt hat, dumm aus der Wäsche schaut, da die Versicherung nicht zahlt.

ZitatMich als Arbeitgeber würde es schon brennend interessieren, warum im Lebenslauf (bei einer Bewerbung) unter Wehrdienst "ausgemustert" steht. Spricht nicht gerade für einen Bewerber, da man schnell den Rückschluß gewinnen kann, dass man sich auf ihn nicht verlassen kann wenn es mal unangenehm oder stressig im Betrieb wird ... 

Ich kann es nochmal wiederholen: "Man sollte dabei bitteschön nicht vergessen, dass es durchaus auch eine Unmenge an Personen gibt, die auf Grund tatsächlicher körperlicher Probleme ausgemustert wurden! Alle Leute mit T5 über einen Kamm zu scheren, ist grundverkehrt!"

T5 besagt ausschließlich, dass jemand auf Grund von MEDIZINISCHEN Problemen nicht Wehrdiensttauglich ist. Es besagt nicht, dass derjenige ein "Drückeberger" o.ä. ist, auf den man sich nicht verlassen könne, "wenn es mal unangenehm oder stressig im Betrieb wird". Das sollte man, speziell im Personalwesen, immer berücksichtigen! Ansonsten hat man es schnell mit dem Vorwurf der "Diskriminierung" zu tun!

(Abgesehen davon, und dem folgenden Punkt, wüsste ich auch nicht, ob man bei "Wehrdienst" überhaupt etwas angibt, wenn man ausgemustert wurde, oder ob der Abschnitt dann nicht komplett im Lebenslauf entfällt. Es ist dann ja schließlich kein Punkt des Lebenslaufs ...)

Zitat von: mailman am 23. Januar 2009, 15:41:13Das geht den Arbeitgeber aber nichts an. Dürfte einer dieser Fragen sein die man nicht stellen darf.

Kann man so pauschal sicherlich nicht sagen, da es auf die genaue Art und den Hintergrund der Frage ankommt. Aber, stimmt, es gibt Dinge, nach denen man als Arbeitgeber nicht fragen darf, bzw. auf die der Bewerber nicht antworten muss (oder sogar falsch antworten darf!). In die Kategorie könnten solche allgemeinen Fragen wie "weshalb wurden sie ausgemustert?" eventuell fallen ...
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snake99

Alle "T5er" über einen Kamm scheren will ja auch keiner, doch ich finde es immer wieder fragwürdig, wie ein sehr engagierter Freizeitsportler "urplötzlich" von der Bundeswehr ausgemustert wird, aber das Thema hatten wir ja schon ...

Zum Lebenslauf:
Für mich als Arbeitgeber und Ex-SaZ achte ich natürlich auf den Eintrag Wehr-/Ersatzdienst und würde ggf. die ein oder andere Fragen dazu stellen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Timid

#18
Zitat von: snake99 am 23. Januar 2009, 23:20:33Alle "T5er" über einen Kamm scheren will ja auch keiner, doch ich finde es immer wieder fragwürdig, wie ein sehr engagierter Freizeitsportler "urplötzlich" von der Bundeswehr ausgemustert wird, aber das Thema hatten wir ja schon ...

Wie weiter oben schonmal kurz angeschnitten: Die Bundeswehr stellt andere Anforderungen an ihre Soldaten, als dies bei Sportlern der Fall ist. Man kann mit Erkrankungen, alten Verletzungen etc. durchaus Sport auf hohem Niveau treiben, das bedeutet aber noch nicht, dass die dortigen Anforderungen mit denen gleichgesetzt werden können, denen ein Soldat ausgesetzt sein kann.
Oder, um mal wieder ein Extrembeispiel zu nehmen: Jemand, der als Sportler an den Paralympics teilnimmt, wird sicherlich topfit sein - deshalb ist er aber noch nicht zwangsläufig auch tauglich für den Wehrdienst ...

Und das Phänomen, dass ein Sportler mit entsprechender medizinischer Vorgeschichte ausgemustert wird, ist nun absolut keine "Neuerung" der letzten Jahre, sondern schon seit Jahrzehnten geübte Praxis!

ZitatZum Lebenslauf:
Für mich als Arbeitgeber und Ex-SaZ achte ich natürlich auf den Eintrag Wehr-/Ersatzdienst und würde ggf. die ein oder andere Fragen dazu stellen.

Wie gesagt: Der Bewerber muss gegebenenfalls nicht oder nicht korrekt darauf antworten! Und gerade im Bereich des Wehrdienstes, Erkrankungen etc. bewegt man sich schnell auf extrem dünnem Eis. Schon die Frage nach einer bestehenden Dienstpflicht muss (oder musste noch in 2007) der Bewerber gegebenenfalls nicht (richtig) beantworten, da er ansonsten benachteiligt werden könnte! Nachzulesen in einschlägiger Literatur (da gibt es auch was von Walhalla ...).
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schlammtreiber

Nochmal kurz zur Idee einer "Zivildienstpflicht" oder allgemeinen Dienstpflicht für alle:

Eine Verpflichtung zum Zivildienst an sich ist unmöglich, da der Zivildienst keine eigene gesetzliche Legitimierung hat, sondern nur als ERSATZdienst zum Wehrdienst vorgesehen ist. Fällt also der Wehrdienst aus, ist es auch mit dem Zivildienst Essig.

Eine allgemeine Dienstpflicht (bei Bundeswehr, Feuerwehr, Zivi, whatever...) für Alle, meinetwegen auch für Frauen UND Männer, ist nach weitestgehend übereinstimmender Meinung der Experten verfassungsrechtlich nicht möglich (erstes Stichwort wäre "herkömmlich"). Hierzu haben schon etliche Parteien, Fraktionen, und NGOs diverse Experten befragt, es hat schon einen Grund warum bisher niemand einen ernsthaften Versuch unternommen hat dies einzuführen  ;)

Es hat schon manchmal seine Vorteile, Politologie zu studieren  ;D
Semper Communis
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interessiert86

Zitat von: mailman am 23. Januar 2009, 15:41:13
Das geht den Arbeitgeber aber nichts an. Dürfte einer dieser Fragen sein die man nicht stellen darf. Und nicht jeder ausgemusterte ist gleich jemand auf den man sich nicht verlassen kann.

stimmt so nicht ganz. öffentliche arbeitgeber oder auch versicherungen dürfen auf antrag einen einblick in die musterungsergebnisse werfen. aus diesen gründen hatten schon einige leute probleme bekommen, als sie sich z. b. bei der polizei beworben haben oder aber auch geld von ihrer versicherung haben wollten, wg. plötzlichen erkrankungen. dann kommt schnell vorwurf auf, dass man gelogen hätte, in bezug auf seine vorerkrankungen.

@topic: ich glaube, die ausmusterung war noch nie so einfach wie heutzutage. bei manchen ärzten reicht es heute schon aus, einfach zu sagen, man hätte keine lust. und fertig, t5!

und wenn ich dann solche zahlen sehe wie im letzten jahr, wonach fast jeder 2. wehrpflichtige nicht wehrdienstfähtig ist, habe ich schon große zweifel. ich bezweifel jetzt mal, dass fast jeder 2. jugendliche körperlich oder geistig so kaputt ist, dass er keinen wehr- oder zivildienst leisten kann. meiner meinung nach, wurden die zahlen schön gerechnet, damit keine zweifel an der wehrgerechtigkeit aufkommt. denn diese ist schon lange nicht mehr gegeben.