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Probleme mit SAZ-Antrag HILFE !!!

Begonnen von Danny, 11. Februar 2009, 17:48:34

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Danny

Hallo, ich brauchte mal ein bisschen hilfe !!! Ich habe in der AGA eine schnell Bewebung gemacht als SAZ( WIR SUCHEN SIE ), das war im November. Im Januar wurde ich versetzt, auf meine SAZ stelle. Da hat man mir dann gesagt das meine bewerbung  leuft. Im Februar hat man mir dann gesagt das es probleme gibt mit der schnell bewerbung, und ich sollte doch bitte einen neuen SAZ Antrag ausfüllen. Dies habe ich daraufhin gemacht. Mache jetzt nur noch ein paar test´s ( 90-5). Wenn der fertig ist kommt das in meine unterlagen, und geht denn zur Division. Dies soll sich dann nur noch um tage handeln bis ich zum SAZ ernannt worden bin. Sooooo.... jetzt meine Interessante Frage, die mir bis jetzt noch keiner beantworten konnte, ab welchen monat bekommte ich meinen Sold nachbezahlt ?? Ab denn Monat November mit der schnell bewerbung, wir suchen sie, oder doch erst mit dem SAZ- Antrag denn ich erst diesen monat gesellt habe ?? Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiter helfen könnt !!! Danke im voraus !!!!!!!

mailman

Wie kannst du bereits auf einer Saz Stelle sein?


Bevor du zum Saz ernannt wirst , musst du auf jeden Fall an an ZnWG.

Und die Bezahlung deiner Dienstbezüge hat nichts mit dem Zeitpunkt der Bewerbung zu tun.

Danny

#2
Ja das ist es ja ich stehe seid januar auf der saz stelle. Bin aber immer noch W9er.

Zebra

Falsch, Mailman.

Wenn er sich für die Laufbahn der Msch beworben hat, muss er nicht zum ZNWG('gilt nur für Bewerbungen aus der Truppe).

Weiterhin kann er auch schon auf der Stelle sitzen, für die er später als SaZ geplant ist, da die meisten Msch-Stellen ohnehin G-SG geschlüsselt sind.


MkG

Zebra

BulleMölders

Meiner Meinung nach bekommst du erst ab dem Datum der Ernennung, steht in der Ernennung drin, das Gehalt eines SaZ.
Ist z. B. auch bei einer Beförderung so, ab dem Datum der Beförderung gibt es die höhere Besoldungsstufe und nicht ab dem Datum an dem die Beförderung ausgesprochen wurde.
Normalerweise heißt es, "Hiermit Ernenne ich Sie mit Datum vom ...... zum Soldaten auf Zeit" und dieses Datum wird ausschlaggebend sein.

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