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Wehrpflichtig trotz Unabkömmlichkeit?

Begonnen von Norman B., 19. Februar 2009, 21:53:22

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Norman B.

Hallo^^

ich hab da ma ne frage. Und zwar muss ich am 7.märz oder so zur musterung bzw zum eignungstest. Da ich aber keinen Bock auf Bund hab bzw. ich deswegen dann weniger geld bekomme (fehlen so knapp 1000) und dann mein auto oder anderes nicht mehr zahlen kann, gibt es da eine möglichkeit die sich abkömmlichkeit im Betrieb nennt. Folgendes:

Ich brauche sicher einen Bescheid dass ich unabkömmlich im betreib bin vom meinem chef, oder gilt das nur für Familien Betriebe?

Wenn ich so einen Bescheid habe wo gebe ich den dann ab und wann? Vor meiner musterung oder bei der musterung?

Danke im voraus  ;D

Flexscan

für solche Drückeberger wie Du es bist geben wr sicher keinerlei Tips

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Hier doch noch ein paar Infos dazu:

Zitat von: Norman B. am 19. Februar 2009, 21:53:22Da ich aber keinen Bock auf Bund hab bzw. ich deswegen dann weniger geld bekomme (fehlen so knapp 1000) und dann mein auto oder anderes nicht mehr zahlen kann

Ersteres ist nun wirklich kein Grund (schließlich handelt es sich um einen PFLICHTdienst, den man dem Staat gegenüber zu absolvieren hat ...), zweiteres kann z.B. dadurch kompensiert werden, dass man vorher entsprechend viel Geld für diese 9 Monate zurücklegt oder um eine Aufschiebung der Raten bittet (es soll durchaus vorkommen, dass die Vertragspartner für diese 9 Monate auf eine Zahlung verzichten). Manche Dinge (Stellplatz für ein Auto, wenigstens anteilig auch Mieten) können durch die Unterhaltssicherungsbehörde übernommen werden. Genaueres regelt das Unterhaltssicherungsgesetz. Möglicherweise kann auch ein Verdienstausfall übernommen werden - genaueres dazu, wie gesagt, im USG.

ZitatIch brauche sicher einen Bescheid dass ich unabkömmlich im betreib bin vom meinem chef, oder gilt das nur für Familien Betriebe?

Die "Unabkömmlichstellung", die bis vor einiger Zeit in begründeten Fällen möglich war, ist durch eine Gesetzesänderung heute nur noch zu Zeiten möglich, die wir im Idealfall niemals haben werden. Nämlich im Spannungs- oder Verteidigungsfall!
Es gibt auch die Möglichkeit, vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden, wenn man für die Fortführung eines eigenen Betriebs, eines Familienbetriebs oder den Betrieb des Arbeitgebers wirklich unabkömmlich ist. Genaueres siehe §12 Wehrpflichtgesetz. Es handelt sich aber eben nur um eine Zurückstellung, d.h. man wird auf jeden Fall später einberufen.

ZitatWenn ich so einen Bescheid habe wo gebe ich den dann ab und wann? Vor meiner musterung oder bei der musterung?

Beim Sachbearbeiter (Name und Telefonnummer ergibt sich immer aus allen Unterlagen, die man bei der Musterung und im Vorfeld dazu bekommt), sinnvollerweise sobald man das Schreiben hat.
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