Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verlängerung von SaZ 4 auf SaZ 12

Begonnen von Dome19, 18. Februar 2009, 09:07:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dome19

Hallo ...

Trete am 01.04.09 bei der Bundeswehr an. Habe mich als SaZ für 4 Jahre beworben, da mir im ZNwG gesagt wurde das nach der Grundausbildung ohne weiteres die Möglichkeit besteht seinen Dienst zu Verlängern um sich dann auch als Fachunteroffizier bewerben zu können.

Eine weitere Möglichkeit wäre, sollte die Wehdienstverlängerung klappen eine Berufsausbildung zu beginnen oder das Abitur nachmachen um sich gar für eine Feldwebelposition bewerben zu können.

Wollte hiermit einfach mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Position war oder ist und mir vielleicht sagen kann wie groß die Chance denn ist weiterhin übernommen zu werden.

Danke schonmal im Vorraus.

wolverine

Hilfreich wäre, wenn Sie etwas über Ihre Qualifikation und Ihre Laufbahn schreiben würden, in der Sie eingestellt wurden. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie Z4 Mannschaft sind, da Sie nicht für die FachUffz-Laufbahn zugelassen wurden.
Dann müssen Sie noch zwischen "Dienstzeitverlängerung" und "Laufbahnwechsel" unterscheiden.

Nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) wird grundsätzlich nur für eine Laufbahn eingestellt. Der Laufbahnwechsel stellt den "bedarfsabhängigen Ausnahmefall" dar. Sobald Sie also die Voraussetzungen einer höheren Laufbsahn erfüllen, sollten Sie sich auf diese bewerben und hoffen - einen Anspruch auf Wechsel haben Sie nicht. Und Sie sollten sich mit nichts zufriedenstellen, was Sie eigentlich nicht wollen. Wenn Sie damit nicht leben können, machen Sie es nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau