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verwendungsausweis

Begonnen von xray19, 25. März 2009, 11:09:56

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xray19

hallo,
ich wurde mit 2 gemustert und der zuständige arzt sagte mir ich bin für alles geeignet, bis auf 2 verwendungen.
Allerdings hat mich folgender satz etwas stutzig gemacht:

B: sie sind eingeschränkt verwendungsfähig mit einschränkung für bestimmte tätigkeiten. Sie sind nur in den nachstehend unter B genannten verwendungen/verwendungsgruppen einsetzbar. für die angekreuzte verwendung kommen sie dabei jedon nicht in betracht (siehe erläuterungen auf beiblatt).

Aber da ich eine ausbildung zum einzelhandelskaufmann mache, wäre ich auch für den bereich nachschubdienst geeignet (meiner meinung nach). Allerdings ist der nachschubdienst unter der verwendung L000 - L600.

Kann mir jemand sagen, was nun stimmt ??

lg marc

schlammtreiber

ZitatAllerdings ist der nachschubdienst unter der verwendung L000 - L600.

Sind diese Nachschubverwendungen angekreuzt?

Zitatfür die angekreuzte verwendung kommen sie dabei jedon nicht in betracht

Dann fällt Nachschub aus.

ZitatAber da ich eine ausbildung zum einzelhandelskaufmann mache, wäre ich auch für den bereich nachschubdienst geeignet (meiner meinung nach).

Hierzu ein paar Sachen:

a) Du machst derzeit die Ausbildung, hast sie also noch nicht erfolgreich abgeschlossen, dann existiert sie für die Bw quasi nicht.

b) Musterung (körperliche Tauglichkeit) und Ausbildung (Wissen, nicht körperlich) haben erstmal nichts miteinander zu tun.

c) Im Zweifel zwischen "meiner Meinung nach" und "meinung des Mustrungsarztes" gewinnt immer der Musterungsarzt  ;)
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