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ATN und Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von Guido, 24. November 2007, 14:29:46

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schlammtreiber

Zitat von: F_K am 06. April 2009, 09:12:51
@ Guido:

Dienstpflichtverletzung - und zwar von demjenigen, der die Trageerlaubnis ausstellt.

... und auch von Dir, denn Du kennst die Sachlage.

Wieso denn? Wenn er ABC als Zweitverwendung hat, den notwendigen Lehrgang erfolgreich absolviert und die vorgeschriebenen 6 Monate min. erfüllt, dann hat das doch alles seine Richtigkeit?
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F_K

@ Schlammtreiber:

NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN, eben nicht.

Die TA werden nach AVR vergeben, d. h. Zweit-, Dritt- oder Viertverwendungen spielen überhaupt keine Rolle.
Ebenso zählen die Zeiten für ein TA natürlich immer nur für ein TA, nicht für mehrere.

Ein weiteres TA ist nur dann zu erhalten, wenn man in eine neue AVR eingewiesen wird. Dies ist bei Guido aber nach seinen Angabe nicht der Fall.

Quelle: Na, welche wohl, und die dort benannten Zusatzdokumente pro TSK.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 07. April 2009, 11:11:21
Die TA werden nach AVR vergeben, d. h. Zweit-, Dritt- oder Viertverwendungen spielen überhaupt keine Rolle.

War mir nicht bewusst. Dann war ich wohl seinerzeit verdammt oft Zeuge von Dienstvergehen, denn massenhaft Uffze/Feldwebel liefen mit ihren Zweitverwender-TAs (meist ABC oder Sicherung) auf der Jacke durch die Gegend. Oder ist die Regelung in den letzten 10 Jahren geändert worden? (in der HInsicht dass früher Zweitverwender-TAs getragen werden durften)?


ZitatEbenso zählen die Zeiten für ein TA natürlich immer nur für ein TA, nicht für mehrere.

Das ist selbstverständlich.

ZitatEin weiteres TA ist nur dann zu erhalten, wenn man in eine neue AVR eingewiesen wird. Dies ist bei Guido aber nach seinen Angabe nicht der Fall.

d.h. wenn jemand zwei TAs trägt handelt es sich bei dem einen immer um eine "alte" Verwendung?

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F_K

@ Schlammtreiber:

Die aktuelle Regelung ist einige Jahre / Jahrzehnte alt, ob es noch früher anders geregelt war, entzieht sich meiner Kenntnis.

Richtig ist, das viele DV / KpFw die glasklare Regelung nicht kennen /  verstanden haben, so das es tatsächlich zu vielen Dienstpflichtverletzungen in diesem Bereich kommt (kommt also alles vor: Falsches TA verliehen, zur falschen Zeit, durch falsche Personen ...)

(... mir wurde auch mal ein goldenes TA allg. Heeresdienst verliehen, es hätte Rohrwaffenpersonal sein müssen; außerdem wurde es vom nächsten und nicht nächsthöherem DV verliehen ..., das liegt als Anekdote rum, getragen habe ich das nie.)

Ja, das Tragen von zwei TAs (sofern rechtmäßig verliehen) belegt, das der Träger in mindestens zwei AVRs war. Da die AVR manchmal zur Verwendung korreliert, kann man von mindestens zwei Verwendungen ausgehen.

Der "Klassiker" ist der Kampftruppen oder Kampfunterstützerfeldwebel, der dann auf "KpFw umsattelt". Dieser kann dann das TA KpFw und sein "altes" TA tragen.

schlammtreiber

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