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Chance auf vorläufige Ausmusterung vor der direkten Einberufung

Begonnen von w00terZZZ, 05. Mai 2009, 22:17:53

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w00terZZZ

Hallo!

Vorab, ich bin bereits bei der Musterung gewesen und in die Tauglichkeitsstufe 2 eingeordnet worden..
Nun hatte ich irgendwo aufgeschnappt, es gäbe grundsätzlich eine Chance - sofern man sich für die Bundeswehr und nicht den Zivildienst entscheidet - noch vor der Einberufung ausgemustert zu werden. Ich habe keine Ahnung ob das nun wirklich stimmen soll..
Jedenfalls hab ich mich zunächst für die Bundeswehr entschieden und ich plane, mir den Aufenthalt dort einzuteilen in zwei Blöcke, einem drei- und einem sechsmonatigem Block, um noch ein Wintersemester anfangen zu können. Wenn ich Glück habe, wird man mich dann, nachdem ich die ersten drei monate abgeleistet habe, nicht weiterhin benötigen, sodass ich dann vom Dienst befreit bin.
Was ich also erreichen möchte, ist es, den potenziellen Aufenthalt - sei es nun Bundeswehr oder Zivildienst - auf ein Minimum zu reduzieren :)
Drum würd ich gerne wissen, ob dieses merkwürdige Gerücht wirklich stimmt
Falls nicht, dann kommt wohl eher der Zivildienst in Frage...andernfalls lasse ich es drauf ankommen^^

MediNight

Ich weiss nicht, was Du so einwirfst, aber folge meinem Rat und nimm entweder mehr oder weniger davon, denn die jetztige Dosierung stimmt auf keinen Fall ;) !

Fakt ist, dass Dich der Truppenanrzt nach der Einstellung untersucht und Dich bei dieser Gelegenheit wieder "in so einer Art vereinfachtem Verfahren nach Hause schicken und ausmustern kann"! Ansonsten ist die Einleitung eines Dienstunfähigkeits-Verfahrens jederzeit möglich, aber von den Dingen, die Du da schreibst habe ich in fast 30 Jahren Bundeswehr noch nie etwas gehört!

Es steht Di ebenso frei, Dich mit einer Veränderung Deines Gesundheitszustandes JEDERZEIT vor der Einberufung an das KWEA zu wenden, wo Du gemustert wurdest, und eine erneute Musterung zu beantragen! Solltest Du allerdings von dieser Möglichkeit nur "aus Jux und Tollerei" Gebrauch machen und den Herrschaften dort auf den Geist gehen, kann der Schuß auch ganz gewaltig nach hinten los gehen ;) !

w00terZZZ

das mit der Einteilung ist nicht ganz richtig, ich schussel hab mich völlig vertan.
Denn anstatt 9 monate abzuleisten, ist es auch möglich, zuerst 6 monate abzuleisten und danach 2 x 1 1/2 monate. Sofern man mit dem Wehrdienst bereits am 1. April anfängt auf Grund eines vorzeitigen Abschlusses, gibt dies einem die möglichkeit nach den ersten 6 Monaten Wehrdienst ein Wintersemester anzufangen...jez hab ichs kapiert!
Deswegen macht es keinen Unterschied ob ich das alles in einem Abschnitt erledige oder es mir aufteile, das mit dem Wintersemester kann ich vergessen, weil ich meinen Abschluss erst irgendwann im Juni erhalte!

Bezüglich dieser merkwürdigen Annahme von mir "es gäbe grundsätzlich eine Chance - sofern man sich für die Bundeswehr und nicht den Zivildienst entscheidet - noch vor der Einberufung ausgemustert zu werden"
habe ich auf dem Merkblatt, das ich nach abgeschlossener Musterung erhalten hatte, das hier entdeckt:
ZitatGrundwehrdienst und berufliche Ausbildung/Studium

Die Auswahl der Wehrpflichtigen für eine Einberufung zum Grundwehrdienst orientiert sich künftig primär - entsprechend dem geänderten Aufgabenspektrum der Streitkräfte - an den militärisch verwertbaren zivil erworbenen Qualifikationen und zusätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Aus diesen Gründen können nicht mehr alle Abiturienten und Fachoberschüler damit rechnen, im Schulabschlussjahr zum Grundwehrdienst einberufen zu werden. Sie sollten sich deshalb - unabhängig von einem möglichen Wehrdienst - um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen.
Soll also heißen, wenn ich in dem Teil der Musterung, wo einem die Kenntnisse abgefragt werden, absolut gar nichts an Kenntnissen angegeben hätte, dann besäße ich eine große Chance auch jetzt noch ausgemustert zu werden. Obwohl, viel hab ich sowieso nicht angegeben, vielleicht ist das Glück ja auf meiner Seite :)

Andi

Es gibt keine "Wahl"möglichkeit zwischen Wehr- und Zivildienst.
Was du weißt oder nicht weißt ist für das Musterungsergebnis völlig unerheblich, denn bei der Musterung wird der medizinische Status erfasst.

Andi
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w00terZZZ

tut mir leid ich habe wohl das falsche Wort benutzt, denn ich sollte hier nicht von einer "Ausmusterung" sprechen, sondern eher von etwas wie einer Ausscheidung!
Ich verstehe diese von mir zitierte Stelle jedenfalls so, dass ich vor der direkten Einberufung noch auf meine Kenntnisse geprüft werde, die ich ja vor einigen Monaten während der Musterung angegeben habe und diese mehr oder weniger ausschlaggebend für die Einberufung sind.

hm eine Wahl zwischen ZIVI und Bund habe ich so gesehen nicht, aber es ist doch möglich einen Antrag auf Kriegsverweigerung zu stellen per schriftlichem Bescheid

Sollte ich wieder mal in irgendeiner Weise Blödsinn erzählt haben, so weist mich bitte darauf hin^^

Andi

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TazD

Zitat von: w00terZZZ am 06. Mai 2009, 12:46:10
hm eine Wahl zwischen ZIVI und Bund habe ich so gesehen nicht, aber es ist doch möglich einen Antrag auf Kriegsverweigerung zu stellen per schriftlichem Bescheid
Richtig, du kannst einen Antrag aus GEWISSENSGRÜNDEN stellen. Und nicht weil du kein Bock hast. 9 Monate lang etwas für einen Staat tun der einen unter Umständen über Jahre unterstützt ist aber wahrscheinlich wieder zuviel verlangt.

w00terZZZ

fällt wohl ziemlich leicht meine Posts mit zwei kurzen Sätzen abzustempeln :/
Da kommt jemand mit ner hohen Autorität und ZACK behält Er das Recht, möge Seine Aussage so kurz sein, wie sie wolle
Außerdem ist diese o.g. Behauptung völlig aus der Luft gegriffen, wie sachlich soll ich mich denn noch ausdrücken, damit es nicht als Angriff empfunden wird?

Wie auch immer, ich wollte wirklich niemandem auf die Füße treten aber so freundlich man auch ist, gibt es immer welche, die sich profilieren müssen.
also hieße ich es gut, wenn Ihr diesen Thread objektiv betrachtetet und Euch nicht von diesen irreführenden Posts beeinflussen ließet, denn meine Posts sind nun wirklich nicht so hirnverbrand
In diesem Sinne, Gute Nacht!

mailman

Also wenn ich schon sowas lese

ZitatWas ich also erreichen möchte, ist es, den potenziellen Aufenthalt - sei es nun Bundeswehr oder Zivildienst - auf ein Minimum zu reduzieren Smiley

Und dann deine merkwürdigen aussagen.

Es ist deine Pflicht Wehrdienst zu leisten. Der Zivildienst ist nur für Leute mit wirklichen Gewissensgründen da.


Timid

Dann etwas ausführlicher: Die zitierten "Kenntnisse und Fertigkeiten" und die "Tauglichkeit" haben absolut nichts miteinander zu tun! Die Tauglichkeit richtet sich rein nach medizinischen Gesichtspunkten und gibt grob vor, für welche Verwendungen (z.B. Fallschirmjäger, Pilot, Taucher, Jäger) man geeignet bzw. nicht geeignet ist. Werden entsprechend schwere körperliche oder geistige Gebrechen festgestellt, dann wird man ausgemustert. Und diese Feststellung der Tauglichkeit ist auch (mit ganz wenigen Ausnahmen) das einzige Kriterium, das bestimmt, ob der Wehrpflichtige einberufen werden kann oder nicht!

Die "Kenntnisse und Fertigkeiten" haben lediglich Einfluss darauf, wo man landen wird. Jemand, der seit 10 Jahren als Redakteur bei der Schülerzeitung arbeitet, wird wohl mit offenen Armen bei den Presse- und Medien-Dienststellen empfangen, die die Bundeswehr so hat, ein begnadeter Musiker kommt eventuell in ein Musikkorps, ein ausgelernter Kfz-Mechaniker könnte in einer Instandsetzung landen, ein Koch in einer Küche, etc. pp..
Die oben zitierte Aussage besagt also lediglich, dass man Leute, die entsprechende Vorkenntnisse haben, diesen Vorkenntnissen entsprechend einzuberufen und einzusetzen versucht. Nicht mehr, nicht weniger. Der Rest, bei dem solche verwertbaren Vorkenntnisse fehlen, wird aber trotzdem einberufen!

Sprich: Die ärztliche Untersuchung/Musterung gibt an, ob und wohin man einberufen werden kann. Zivile Vorkenntnisse sind ein Aspekt, der bestimmt, wohin man tatsächlich einberufen bzw. wie man eingesetzt wird.
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w00terZZZ

Dankeschön für diese ausführliche Antwort!
Du trennst deutlich "Fertigkeiten" von "Tauglichkeit", allerdings wird in dem Zitat deutlich, dass die Fertigkeiten auch ein Kriterium für die Tauglichkeit sind. Sofern man die falschen bzw. nicht die passenden Fertigkeiten besitzt, wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Ich meine, genau das geht doch aus diesem Zitat hervor, wenn man es wortwörtlich nimmt!
Da Du fest anderer Meinung bist, bin ich verunsichert.
Kann es eventuell sein, dass Du als eine mehr oder weniger Erfahrene Person womöglich nicht so ganz mit genau diesem neuen Kriterium für die Einberufung vertraut bist, um es vorsichtig auszudrücken? (Stand des Merkblattes: April 2006)
Neue Regelung, weil angesprochen wird, die "Einberufung... orientiert sich KÜNFTIG PRIMÄR....an den....Qualifikationen...und Kenntnissen....und Fertigkeiten"
Und die Konsequenz daraus sei, dass nicht alle Abiturienten und Fachoberschüler zum Grundwehrdienst einberufen werden könnten.
Bitte erkläre mir, was daran falsch verstanden werden kann, denn das Gegenteil zu behaupten widerlegt dieses Zitat nicht.
mfg

Timid

#11
Zitat von: w00terZZZ am 07. Mai 2009, 10:45:40Du trennst deutlich "Fertigkeiten" von "Tauglichkeit", allerdings wird in dem Zitat deutlich, dass die Fertigkeiten auch ein Kriterium für die Tauglichkeit sind. Sofern man die falschen bzw. nicht die passenden Fertigkeiten besitzt, wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Ich meine, genau das geht doch aus diesem Zitat hervor, wenn man es wortwörtlich nimmt!

Natürlich trenne ich deutlich zwischen "Fertigkeiten"/"Kenntnissen" und "Tauglichkeit". Das eine (Fertigkeiten/Kenntnisse) richtet sich einzig nach dem Wissen der Person, das andere (Tauglichkeit) einzig nach seinem medizinischen Gesamtzustand. Dementsprechend kann es da keinen Zusammenhang geben ... Und dementsprechend kann auch eine absolut talentlose Person kaum ausgemustert/"untauglich" werden - Talentlosigkeit ist eher selten eine Krankheit ...

ZitatKann es eventuell sein, dass Du als eine mehr oder weniger Erfahrene Person womöglich nicht so ganz mit genau diesem neuen Kriterium für die Einberufung vertraut bist, um es vorsichtig auszudrücken? (Stand des Merkblattes: April 2006)

Könnte es auf der anderen Seite sein, dass du Dinge in das Zitat hineininterpretierst, wo es nicht wirklich viel zu interpretieren gibt? ;)

Das Zitat besagt ganz klar, dass man sich primär nach den genannten Dingen orientieren will. Es besagt hingegen nicht das, was du daraus abzuleiten scheinst - dass man, wenn man keine "Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten" hat, auch nicht tauglich sein kann bzw. nicht einberufen würde. Denn es steht dort eben NICHT geschrieben, dass man sich AUSSCHLIEßLICH an diesen Dingen orientieren würde!
Sprich: Wenn man zwei Personen hat, und die eine hat "brauchbarere" Vorkenntnisse, wird man diese bevorzugt auf einen Dienstposten einberufen, für den diese Vorkenntnisse nutzbar sind. Also der besagte Kfz-Mechaniker in die Inst, der Bürokaufmann in den Stabsdienst, usw.. Nur ist es nicht so, dass man diese Vorkenntnisse zwingend brauchen würde - sonst könnte man überhaupt keinen Ungelernten oder Unstudierten als Wehrpflichtigen einberufen oder zum Soldaten auf Zeit machen! Wer entsprechende Vorkenntnisse nicht hat, wird dementsprechend so ausgebildet, dass er sie in der Dienstzeit erwirbt und auf dem Dienstposten eingesetzt werden kann.

Im Umkehrschluss läuft es allerdings auch so, dass nicht jeder mit "Vorkenntnissen" diesen entsprechend eingesetzt werden kann - wenn man 10 Köche hat, aber nur 9 Dienstposten, auf denen sie ihre Kenntnisse einbringen könnten, dann wird einer in die Röhre gucken und anders eingesetzt werden.

Das ist übrigens schon lange vor dieser "Regelung" geübte Praxis gewesen - wer zivile Vorkenntnisse und Qualifikationen hatte, der wurde, wenn das möglich war, diesen entsprechend eingesetzt.


Ein Detail hast du übrigens übersehen: Das Zitat besagt "Aus diesen Gründen können nicht mehr alle Abiturienten und Fachoberschüler damit rechnen, im Schulabschlussjahr zum Grundwehrdienst einberufen zu werden". Dort steht eindeutig im Schulabschlussjahr! Die Betroffenen müssen also durchaus damit rechnen, dass sie einberufen werden - nur kann nicht garantiert werden, dass dies direkt in dem Jahr passieren wird, in dem sie ihren Schulabschluss erwerben. Ein Abiturient wird also nicht unbedingt so einberufen, dass er zum Wintersemester des folgenden Jahres ein Studium aufnehmen könnte.
Mehr besagt dieser Satz nicht!
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schlammtreiber

Untauglich/ausgemustert (und damit vom Wehrdienst befreit) kann man nur sein/werden aufgrund körperlicher Mängel (oder psychische Beeinträchtigungen im medizinischen Sinn).

Was die erlernten Fähigkeiten, Bildungsstand, Intelligenz, Auffassungsgabe, etc etc angeht (was eben anhand des Computertests etc ermittelt wird), hier kann man ohne Zweifel grenzenlos schlecht abschneiden, aber dies führt nicht zur Ausmusterung, ebenso wie extrem gutes Abschneiden...
Semper Communis
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w00terZZZ

Ich war wirklich etwas zu vorlaut!
Dass die Einberufung auch noch nach dem Schulabschlussjahr stattfinden kann, war das Detail, das mir für das volle Verständnis des Zitates gefehlt hatte. Du hast es wirklich treffend hervorgehoben, wofür ich wohl oder übel zugeben muss, dass ich wirklich falsch lag  :-\
Dennoch bedanke ich mich für deine kompetenten Antworten!

PS: Ich werde ganz bestimmt zur Bundeswehr gehen und obgleich ich dieses Disziplinierte Gehabe vielleicht anfangs hassen tue, bin ich sicher vor all dem Respekt zu bekommen und ich finde, die Bundeswehr ist eine wertvolle und einmalige Erfahrung, ungeachtet dessen, ob ich diese besagte Erfahrung später als positiv oder negativ werte.

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