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Kommandierung / Diziplinarvorgesetzter

Begonnen von angemon, 28. Juni 2009, 18:59:55

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angemon

Wenn man für 1 Monat in eine andere Einheit (Schulkompanie) kommandiert wird, bleibt der Diziplinarvorgesetzte ja in der alten Einheit.

- Wie würde es bei einer telefonischen Meldung bei Neukrankmeldung aussehen?
   Müsste man seinen alten Diziplinarvorgesetzten anrufen oder den in der Schulkomp.

- Wer darf über die Diziplinarmassnahmen in dem Zeitraum entscheiden?

ulli76

#1
Nein, wenn du kommandiert wirst, wechselt die Disziplinargewalt für genau diesen Zeitraum.
Also in der Einheit neukrank melden in die du kommandiert bist. Und wenn du was verbockst, kann der Disziplinarvorgesetzte, zu dem du kommandiert bist, auch über Disziplinarmaßnahmen entscheiden.(Oder, wenn du was besonders gut machst, natürlich auch positive Diszis)

Aber nicht zu verwechseln mit Zuständigkeiten für Beurteilungen etc.

Spannend wird´s wenn der alte Chef gegen einen Soldaten ermitteln will zu einem Dienstvergehen, das er vor der Kommandierung (mutmaßlich) begangen hat, dieser aber bereits kommandiert ist. Und dann noch Soldaten der Stammeinheit betroffen sind. Zumal er nach Abschluss der Ermittlungen die Disziplinarmaßnahme weder verhängen noch vollstrecken darf.

(Ja ich weiss, dass es funktioniert und auch wie, hab den Spass schon durch. Der Rechtsberater hat bei dem Gesamtfall übrigens irgentwann auch nicht mehr so ganz durchgeblickt.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Anmerkung: Es gibt die Möglichkeit Kommandierungen unter nicht Abgabe der Disziplinarbefugnis durchzuführen. Dies ist auf der Kommandierungsverfügung aber zu vermerken.
Findet aber außerhalb der Luftwaffe (die immer Angst um ihre Piloten hat) meines Wissens kaum Anwendung.

Gruß Andi
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ulli76

Stimmt Andi, das ist so gut wie unbekannt. Ich kenne noch "Abstellung zur Dienstleistung". Man leiht damit einen Soldaten quasi zu einer anderen Einheit aus ohne das Unterstellungsverhältnis zu ändern.

Und noch ein Detail zur disziplinaren Unterstellung: Bei temporärer Unterstellung (z.B. in einem Auslandseinsatz) kann man nicht disziplinar gegen Dienstgradgleiche oder -höhere wirken, selbst wenn sie einem sowohl truppen- als auch fachdienstlich unterstellt sind. Bei dauerhafter Unterstellung ist das kein Problem. Die entsprechenden Beurteilungsbeiträge betrifft das übrigens nicht.
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