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Bundeswehr trotz Zivildienst?

Begonnen von John99, 11. Juli 2009, 16:40:32

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snake99

Soweit ich weis, reicht dieser Satz "hiermit ziehe ich meinen KDV Antrag zurück" nicht aus.
Du darfst nicht vergessen, dass es sich dabei um eine Gewissensfrage gehandelt hat. Man verweigert nicht "mal eben so" den Kriegsdienst. Immerhin hattest du dich damals dazu entschieden keine Waffe anfassen zu wollen, das Bedarf einer genauen Begründung warum du es nun doch tun willst.

Im weiteren kannst du dich darauf einstellen, dass im Einstellungsverfahren diese Frage im Rahmen eines "Interviews" erneut vom Truppenpsychologen gestellt wird. Da kannst du schlecht sagen "schauen sie doch in die Akte" :)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

MadMax-112

Normalerweise reicht ein formloses Schreiben an das für dich zuständige KWEA (Kreiswehrersatzamt) aus.
Wo drin steht das du den KDV antrag zurückziehst und dafür reicht ein satz aus.

Beispiel:
ZitatIch bin nicht mehr durch mein Gewissen gehindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten.

Die Begründung muss er nachher beim Psychologischen Gespräch kommen....

mfg

Fragend

danke für die Auskunft, dann werd ich mal anfangen zu schreiben.

wolverine

Näher begründen muss man seine Gewissensgründe, warum man seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen kann. Wenn die Erfüllung dieser Pflicht dann doch wieder möglich ist, kann die Begründung eher "knapp" ausfallen. Die Nachfragen des Psychologen werden sich dann auch Entscheidungsfreude, Konsequenz und Ernsthaftigkeit beziehen.
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