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Fragen eines Unwissenden

Begonnen von Coty, 08. September 2009, 00:38:59

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Coty

Moin zusammen,
hab die Sufu schon bemüht, aber habe doch keine konkreten Antworten gefunden, da ich doch recht viele Fragen habe.
Erstmal zum Grund meines Unwissens:
Ich habe meine 9 Monate GWD bei den Fallschirmjägern mit Freude abgeleistet und wie bei jedem anderen auch gab es auch bei uns im BTL für die Ausscheider eine "Info Veranstaltung " über das Reservistendasein. Das ganze steht in Anführungszeichen da nicht jeder in diesen Genuß kam. Einige waren schon ihren Resturlaub abfeiern, wieder andere unabkömmlich und wie im Fall der Abgänger aus meinem Zug hatten wir an just diesem Tag unsere HU, kamen dadurch bedeutend zu spät zu dieser Veranstaltung.

Nun interessieren mich meine Möglichkeiten als Reservist allerdings schon und ich hoffe hier einige Kompetente Ansprechpartner zu finden.

Nun zu meinen Fragen.
1) Ich habe, als ich mich selbst schlaugemacht habe, viel gelesen von gewissen Richtwerten für die Dauer von Übungen zu denen man pflichtbeordert werden kann. Habe ich diese 6 Monate die für Mannschaften gelten schon mit meinem Gwd abgeleistet?

2) kann ich zu Pflichtwehrübungen herangezogen werden ohne meine Zustimmung?

3) Da ich schon ganz gerne abundzu wieder in den millitärischen Alltag reinschnuppern würde es aber beruflich einfach nicht machbar wäre z.b 3 Monate am Stück zu dienen, würde es mich interessieren ob man unbedingt beordert sein MUSS um interessante Dinge mitzumachen ( Atn -erwerb, Übungen, Ausbildungen usw) und was man mit der freiwilligen Reservistenarbeit alles machen kann.

4) Obwohl mir die Laufbahn der RO offenstehen würde (rein von den Zugangsvorraussetzungen (Abitur etc.)) würde mich interessieren ob man auch als Mannschaftssoldat in interessanten Tätigkeiten unterkommen kann während der Reservistenzeit.


Ich hoffe diese Frage passen hier rein und würde mich über jede Antwort sowie Hilfestellung (weiter Ansprechpartner (ausser Wehrdienstberater ^^)) sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Coty

Timid

Zitat von: Coty am 08. September 2009, 00:38:591) Ich habe, als ich mich selbst schlaugemacht habe, viel gelesen von gewissen Richtwerten für die Dauer von Übungen zu denen man pflichtbeordert werden kann. Habe ich diese 6 Monate die für Mannschaften gelten schon mit meinem Gwd abgeleistet?

Natürlich nicht, sonst wäre das gesamte Reservistenkonzept von vornherein zum Scheitern verurteilt ;)

Zitat2) kann ich zu Pflichtwehrübungen herangezogen werden ohne meine Zustimmung?

Prinzipiell gäbe es die Möglichkeit sicherlich.

Man muss sich immer vor Augen halten, was früher mal die Hauptaufgabe der Reserve war: Es war ein "Pool" an Gedienten, die im Fall eines Krieges reaktiviert wurden, damit die eigene Armee innerhalb kürzester Zeit auf viel mehr Soldaten zurückgreifen konnte. Das Prinzip hatte sich auch bei der Bundeswehr lange Zeit nicht geändert. Und um die Soldaten in Übung zu halten, wurden zumindest mal Wehrübungen im Zug-, Kompanie- oder auch im größeren Rahmen durchgeführt, für die die Reservisten auch mehr oder weniger "zwangsverpflichtet" werden konnten.

Die Möglichkeit wird heute vermutlich auch noch bestehen - sie wird aber nicht mehr oder nur in den allerseltensten Fällen angewandt. Das Reservistenkonzept basiert heutzutage zum größten Teil auf reiner Freiwilligkeit. Gegen den Willen des Reservisten (und seines Arbeitgebers!) wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit niemand mehr zu Wehrübungen einberufen.

Zitat3) Da ich schon ganz gerne abundzu wieder in den millitärischen Alltag reinschnuppern würde es aber beruflich einfach nicht machbar wäre z.b 3 Monate am Stück zu dienen, würde es mich interessieren ob man unbedingt beordert sein MUSS um interessante Dinge mitzumachen ( Atn -erwerb, Übungen, Ausbildungen usw) und was man mit der freiwilligen Reservistenarbeit alles machen kann.

Die Bundeswehr bildet nicht zur Belustigung der Reservisten aus, sondern aus einem eigenen Bedarf heraus. Dementsprechend wird natürlich zwischen Reservisten z.B. in der Einsatz- oder Personalreserve und dem unbeorderten Reservisten unterschieden. Die ersten beiden werden, soweit notwendig, die für ihre Dienstposten erforderlichen Ausbildungen im Rahmen von Wehrübungen erhalten und gegebenenfalls auch an Übungen der Truppe teilnehmen - der unbeorderte Reservist hat eventuell die Möglichkeit, auch mal an solchen Dingen teilzunehmen, aber er muss sehen, was übrig bleibt. Sprich, wenn zufällig noch ein Lehrgangsplatz frei sein und das Profil des Reservisten passen sollte, dann wird er vielleicht auch solche Dinge machen können.
Das wäre aber nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme ...

Zitat4) Obwohl mir die Laufbahn der RO offenstehen würde (rein von den Zugangsvorraussetzungen (Abitur etc.)) würde mich interessieren ob man auch als Mannschaftssoldat in interessanten Tätigkeiten unterkommen kann während der Reservistenzeit.

Kann man sicherlich - wenn man denn zu Wehrübungen einberufen wird.

Jeder Verband und jede Dienststelle hat eine gewisse Anzahl an Wehrübungstagen pro Jahr zur Verfügung. Diese werden genutzt, um Reservisten einzuberufen, müssen also auf die Reservisten, die Wehrübungen in dem Verband/der Dienststelle machen sollen, aufgeteilt werden.

Auch dabei werden natürlich wieder Prioritäten gesetzt. Geht z.B. ein Kompaniechef für 4 Monate in den Einsatz, könnte es sein, dass man einen oder mehrere entsprechend ausgebildete Reserveoffiziere für diesen Zeitraum als Ersatz heranzieht. Geht hingegen ein Mannschaftsdienstgrad für diesen Zeitraum in den Einsatz, kann man ihn gegebenenfalls sogar mit einem Wehrpflichtigen ersetzen.

Dementsprechend steigt die Wahrscheinlichkeit, für Wehrübungen herangezogen zu werden, mit dem Dienstgrad: Einen Reserveoffizier wird man wohl eher einberufen als einen -feldwebel, diesen eher als einen -unteroffizier und diesen eher als einen -mannschaftsdienstgrad. Und in jedem Fall wird man nochmal einem "eigenen" Reservisten, der sowieso zu dem Verband oder der Dienststelle gehört, dort also einen festen Reservisten-Dienstposten hat, den Vorzug vor externen Reservisten geben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man als Mannschaftsdienstgrad überhaupt keine Chance hätte. Z.B. gibt es manche höheren Kommandobehörden, die Kraftfahrer suchen und entsprechend ausgebildete Mannschaftsdienstgrade, wenn alles passt, zu Wehrübungen einberufen.

Aber, zusammengefasst: Es gibt Reservisten, die wesentlich mehr Gelegenheit bekommen werden, "interessante" Dinge auf Wehrübungen zu tun/erleben, als Mannschaftsdienstgrade, die zudem nicht einmal irgendwo fest als Reservist eingeplant sind ...
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Coty

#2
Danke schonmal für deine Antwort Timid, war sehr ausführlich und hat mir viele Informationen gegeben.

Zu punkt 4) sollte ich es vlt etwas umändern.
Es geht mir garnicht darum nun alle tollen Lehrgänge mitzumachen oder soviel Munition auf dem Schießstand mit den allertollsten Waffen zu verballern, sondern eher meine Allgemeinen millitärischen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten / zu verbessern.

In sofern würde mich gerade z.b so etwas wie ein Biwak, oder kleinere Übungen im Gruppenrahmen interessieren (Märsche) sowie z.b Unterricht zur Auffrischung oder Waffenausbildung.
Da ist halt die Frage ob man sowas auch im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit tun kann.
Hatte mich da falsch ausgedrückt, so wie ichs geschrieben habe könnte wirklich der Eindruck entstehen das ich alles machen will was toll ist ohne Verpflichtungen^^.

Mit freundlichen Grüßen,

Coty

Timid

Zitat von: Coty am 08. September 2009, 16:32:02Zu punkt 4) sollte ich es vlt etwas umändern.
Es geht mir garnicht darum nun alle tollen Lehrgänge mitzumachen oder soviel Munition auf dem Schießstand mit den allertollsten Waffen zu verballern, sondern eher meine Allgemeinen millitärischen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten / zu verbessern.

In sofern würde mich gerade z.b so etwas wie ein Biwak, oder kleinere Übungen im Gruppenrahmen interessieren (Märsche) sowie z.b Unterricht zur Auffrischung oder Waffenausbildung.
Da ist halt die Frage ob man sowas auch im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit tun kann.

Okay, das ist schon eher möglich. Wende dich am besten mal an den Reservistenverband. Der organisiert viele solche Sachen selbst oder in Kooperation mit der Bundeswehr (bzw. in dem Fall eher umgekehrt ...). Und man sollte auf dem Wege auch recht gut Informationen bekommen können, wer wann wo was in der näheren Umgebung (auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene) anbietet.
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miguhamburg

Lieber Coty,

die Antworten von Timid müssen teilweise ergänzt und teilweise korrigiert werden:

Zu Wehrübungen DARF heute nur herangezogen werden, wer als Reservist beordert ist. Soweit ich verstanden habe, ist dies bei Ihnen nicht der Fall. Hier kommt also ins Spiel, dass Sie erst einmal einen Beorderungsdienstposten erhalten. Dies ist in Ihrem Fall als Mannschaftsdienstgrad sehr schwierig, da es nur wenige Dienstposten gibt. Hier kann Ihnen die Abteilung IV der Stammdienststelle der Bundeswehr behilflich sein, um herauszufinden, welche Möglichkeit besteht und dann das Weitere ggf. in die Wege zu leiten.

Unter der Voraussetzung, dass Sie beordert werden, müssen Sie UND Ihr Arbeitgeber bei der Planung einer WÜb ihr Einverständnis schriftlich erklären. Hierzu wird Ihnen Ihr MobTrT ein entsprechendes Formblatt zusenden. Eine ungefragte Einbeziehung gibt NUR noch im Verteildigungsfall. Derartige WÜb dauern dann aber je nach Aufgabenstellung zwischen 12 und 30 Tagen maximal.

Wenn Ihnen allerdings eher daran gelegen ist, Ihre Basiskenntnisse im Gefechtsdienst aller Truppen aufrecht zu erhalten, dann sind Sie ganz sicher am Besten beim Verband der Reservisten/Ihrer örtlichen Reservistenkameradschaft aufgehoben!!

mailman

Eigentlich wäre ja das zuständige Kreiswehrersatzamt der erste Ansprechpartner.

miguhamburg

Das stimmt nicht, lieber Mituser Mailman. Hierfür ist explizit die von mir angeführte Abteilung der SDBw zuständig! Die KWEA können hier überhaupt keine Antwort geben, da sie auf die Vorgaben der SDBw/PersAmt Bw reagieren und die Einplanung durch den Verwaltungsakt Beorderung/Einberufung lediglich umsetzen.

Telefonnummern und Dienstleistungen der Abt IV finden sich auf der Homepage der StDstSt Bw im Internet. Dort ist alles umfassend beschrieben...

mailman

Deswegen macht man trotzdem nichts falsch wenn man sich an das KWEA wendet. So bin ich auch zu meiner Beorderung gekommen, die Sache wurde ledlgich an das Leitkwea weitergeleitet.

Anträge und Formulare hab ich alle über meinen Bearbeiter im Kreiswehrersatzamt bezogen.

der Lt

1. Die korrekte Kurzbezeichnung der Stammdienststelle der Bundeswehr lautet SDBw und nicht StDStSt Bw.
2. Die Zustimmung des Reservisten und des Arbeitgebers ist nur bei Unterschreitung gewisser Einberufungsfristen zwingend erforderlich (gem. ZDv 20/3, Nr. 207).
3. Eine Einberufung im V-Fall ist nicht auf 30 Tage begrenzt.
3. Unbeorderte Reservisten können nach wie vor Wehrübungen ableisten.
4. Das KWEA ist durchaus auch ein geeigneter Ansprechpartner.
5. Das KWEA setzt nicht bloß die Vorgaben der personalbearbeitenden Stellen um, sondern ist zuständig für die Prüfung der Voraussetzungen für eine Wehrdienstleistung. Das ist mehr als eine reine Formalität.


miguhamburg

lieber Mituser LT,

1)  Schlaumeier, habe ich auch verwendet
2)  Definitiv falsch! Das war mal, ist aber zwischenzeitlich durch ein VMBlatt konkretisiert worden und muss so, wie von mir beschrieben,
     durchgefürht werden.
3)  Darüber sprach auch niemand - es geht hier um WÜb auerhalb des V-Falls!
3 die Zwote) Auch definitiv falsch! Unbeorderte dürfen keine Wehrübung mehr ableisten! VM Blatt
4)  Hat auch niemand bestritten. Nur sie sind nicht zuständig für die Frage der Einplanung von Reservisten
5)  Hat auch niemand bestritten. Aber sie haben nichts mit Einplanung, Beorderung etc. zu tun. Hierfür sind die Personalführenden Dienststellen
     allein zuständig. Und darum ging es hier.

MediNight

Dass unbeorderte Reservisten kei9ne Wehrübungen machen dürfen stimmt definitiv NICHT! Wie erklären Sie sich sonst das Angebot des SKA, Dez. FrwResArb, das sich hauptsächlich an unbeorderte Reservisten richtet?

Unbeorderte Mannschaftsdienstgrade können allerdings, außer für die Wehrübungen aus dem "Angebot" des SKA, die für Mannschafter freigegeben sind, nur mit der Begründung "Erprobung für eine Beorderung" (sinngemäß!) einberufen werden!

miguhamburg

Das erklärt sich aus einem anderen Zusammenhang: Das SKA gibt Empfehlungen für die verwendungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit und unterstützt dazu den RsVerbBw durch Ausbildungskonzepte etc. Für die Beratung der Kreisgruppen und RK sind dann als verlängerter Arm des SKA die LKdo zuständig.

Und: Dass man sozusagen "BewährungsWÜ" als Unbeorderter ableisten kann, widerspricht ja nicht dem von mir aufgeführten Grundsatz. Denn wie sollten sonst "Seiteneinsteiger" gewonnen werden. Dies gilt aber für alle Dienstgradgruppen. Und bei der Eingansfrage in diesem Thread handelte es sich nicht um einen Ungedienten, sondern einen Kameraden, der seinen Wehrdienst bereits absolviert hatte und nicht weiß, ob und wie er als Reservist beordert werden könne.

der Lt

Werter miguhamburg,

Bezeichnungen wie "Schlaumeier" können wir uns doch sparen. Wir wollen doch sachlich und höflich bleiben, oder?

Wehrübungen unbeorderter Reservisten sind möglich und werden auch durchgeführt (so ist es auch in meinem Beorderungstruppenteil und im unterstellten Bereich). Wie schon zuvor von "miguhamburg" erwähnt, haben diese Wehrübungen in der Regel das Ziel, die Eignung oder Nichteignung qualifizierter Reservisten für eine mögliche Beorderung festzustellen. Wer beordert schon gerne die Katze im Sack?

Das Prinzip der Freiwilligkeit bestimmt die Einberufungspraxis. Dennoch kann man im Rahmen der Wehrpflicht theoretisch auch ohne Vorlage einer Einverständniserklärung des Reservisten und des Arbeitgebers unter Wahrung bestimmter Fristen auch im Frieden einberufen. In welchem VMBl steht das Gegenteil?

zu 3. "Eine ungefragte Einbeziehung gibt NUR noch im Verteildigungsfall. Derartige WÜb dauern dann aber je nach Aufgabenstellung zwischen 12 und 30 Tagen maximal." Auf diese Aussage bezog sich meine Anmerkung...

Ansonsten gilt im Frieden: Eine Einzelwehrübung dauert maximal 90 Tage. Es gilt eine Höchstgrenze von max. 6 Monaten Wehrübung im Inland pro Jahr (besondere Auslandsverwendung: max. 7 Monate + ggf. weitere WÜb zwecks Einsatzvorbereitung).

Die KWEA sind nicht zuständig für die Einplanung von Reservisten, sofern dies in der Verantwortung der SDBw oder des PersABw liegt. Das ist mir durchaus bekannt. Dennoch können die KWEA interessierten Reservisten freie Beorderungsdienstposten aufzeigen und beantworten auch sonstige Fragen rund ums Thema Wehrersatzwesen.

miguhamburg

Hallo Lt,

Sie haben Recht: Die KWEA geben allgemeine Informationen über das Wehrersatzwesen.

Allerdings sind die KWEA kaum/nur sehr eingeschränkt in der Lage, freie Beorderungsdienstposten zu ermitteln, da diese Übersichten nur bei den jeweiligen TrT und den PersBearbDstst geführt/aktualisiert werden und sie selbst hierfür nicht zuständig sind. Insofern mein Hinweis an den Anfragenden hier: Sprechen Sie mit der - hier - zuständigen Abt IV in der SDBw, dann haben Sie die Gewähr, dass Ihnen gezielt geholfen werden wird.

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