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T5 -> Nachmusterung -> fliegersicher Dienst?

Begonnen von soulmate, 07. August 2009, 16:21:51

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soulmate

Hallo zusammen,

ich glaube das wird jetzt etwas mehr Text, hoffe jemand hat die Geduld das zu lesen ;-)

Kurz zu meiner Person: 23 Jahre, allgemeine Hochschulreife, momentan Student im 5. Semester an einer Hochschule, werde nächsten Sommer meinen Bachelor of Arts absolvieren.

Schon von klein auf wollte ich immer ("Jet"-) Pilot werden. Der Traum ist allerdings geplatzt, als bei mir eine Erkrankung diagnostiziert wurde, wegen der ich 2005 T5 gemustert wurde. Mittlerweile hat sich aber NACHWEISLICH herausgestellt, dass es sich damals um eine Fehldiagnose handelte und ich wieder gesund bin! Somit sehe ich gute Chancen für mich, bei einer Nachmusterung T2 zu erhalten, zudem bin ich nach meinem Abschluss 24 Jahre und 2 Monate alt, also gerade noch jung genug für eine Bewerbung zum Piloten. Deshalb habe ich mal bei einem Wehrdienstberater angerufen um mich zu informieren wie es denn in meiner aktuellen Situation aussieht, wenn ich in den fliegerischen Dienst möchte. Allerdings zeigte sich der Herr wenig kooperativ, weil ich ja NOCH untauglich gemustert bin und riet mir lediglich zu einer Nachmusterung. Also stelle ich euch mal die offen gebliebenen Fragen :-)

-Angenommen ich bestehe die Eignungstests zum Piloten nicht, werde ich dann noch zum Grundwehrdienst eingezogen? Da ich mich in einem Studium befinde liegt die Altersobergrenze in meinem Falle ja bei 25 wenn ich mich richtig in den anderen Beiträgen hier Informiert habe. Denn sollte ich die Tests nicht bestehen, möchte ich auf jeden Fall sofort mit meinem Masterstudium beginnen oder für 1 Jahr als Bachelorabsolvent meinen Beruf ausüben und dann den Master beginnen, da kann ich ein "verschwendetes" Jahr beim Bund nicht gebrauchen.

-Falls ich es schaffen sollte, nutzt mir dann mein Bachelorabschluss etwas bei meiner Karriere in der Bundeswehr? Als Akademiker kann man höhere Laufbahnen einschlagen, allerdings weiß ich jetzt nicht ob das mit "zivilem" Studium und "nur" einem Bachelorabschluss auch so ist.

-Wann wäre bei erfolgreicher Musterung der beste Zeitpunkt um die Bewerbung zum Strahlflugzeugführer abzuschicken? bzw. kann ich angeben, ab wann ich für die Tests zur Verfügung stünde? Würde es natürlich gerne so einrichten, dass ich direkt nach meinem Bacherlorabschluss zu den Tests geladen werde.

Vielen Dank schon mal im Voraus!



ulli76

#1
Tja, was soll man auf so einen Beitrag antworten. ???

ZitatDenn sollte ich die Tests nicht bestehen, möchte ich auf jeden Fall sofort mit meinem Masterstudium beginnen oder für 1 Jahr als Bachelorabsolvent meinen Beruf ausüben und dann den Master beginnen, da kann ich ein "verschwendetes" Jahr beim Bund nicht gebrauchen.

Willkommen in Deutschland, wo es nun mal eine Wehrpflicht gibt. Das Problem haben jedes Jahr tausende von jungen Männern. Wenn die Altersgrenze bei dir bei 25 liegt,kann es natürlich passieren, dass du bis zu den Zeitpunkt gezogen wirst. Auch wenn du dich nicht bewirbst- du weisst schon, dass du neue Erkenntnisse zu deinem Gesundheitszustand melden musst?

Zitat[Wann wäre bei erfolgreicher Musterung der beste Zeitpunkt um die Bewerbung zum Strahlflugzeugführer abzuschicken? bzw. kann ich angeben, ab wann ich für die Tests zur Verfügung stünde? Würde es natürlich gerne so einrichten, dass ich direkt nach meinem Bacherlorabschluss zu den Tests geladen werde.

Bewirb dich doch einfach ca. ein Jahr vor gewünschtem Einstellungstermin.
Termine für das Bewerbungsverfahren werden zugewiesen, Wünsche kann man äußern, allerdings wird es nicht einen so guten Eindruck machen, wenn der Zeitraum in dem man zur Verfügung steht, sehr eng ist. Gerade das Auswahlverfahren für einen "Jet-Piloten" ist sehr aufwändig und läuft in mehreren Phasen ab.
Du darfst das Höchstalter übrigens bei Einstellung nicht überschritten haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

soulmate

Ich bitte das mit dem verschwendeten Jahr nicht negativ zu verstehen. Hab es deswegen extra in Anführungszeichen gesetzt. Ich bin durchaus hoch motiviert und meine die Sache sehr ernst, allerdings sehe ich es eben als "entweder ganz oder gar nicht", nach fehlgeschlagenen Tests dann "nur" den Grundwehrdienst abzuleisten bringt mir einfach nichts, im Gegenteil, es ist dann eher ein Hindernis in meiner weiteren zivilen Karriere, man wird ja schließlich nicht jünger :/

mailman

Für eien Karriere ist die Bundeswehr dann also gut genug?

Wie gesagt du bist wehrpflichtig, die gescheiterte Bewerbung hat damit nix zu tun. Es sei den es stellt sich bei den Tests heraus das du generell untauglich bist.

soulmate

Zitat von: mailman am 07. August 2009, 17:21:12
Für eien Karriere ist die Bundeswehr dann also gut genug?

Es geht mir keinesfalls darum, die Bundeswehr "auszunutzen" ! Aber ich betrachte die Sache eben pragmatisch und möchte das Beste aus meinen Chancen machen - ob nun militärsich oder Zivil. Verstehe jetzt nicht, was daran so verwerflich ist. Es lief damals zur Zeit der Musterung und nach dem Abitur nicht so wie ich es geplant hatte, ansonsten hätte ich sogar gerne meinen Wehrdienst abgeleistet! Allerdings jetzt zwsichen den Studien etwas völlig berufsfremdes zu machen erscheint mir wenig sinnvoll, da ich mit Schwierigkeiten rechne, nach einem Jahr wieder in die Materie reinzufinden.

Timid

Zitat von: soulmate am 07. August 2009, 16:21:51Allerdings zeigte sich der Herr wenig kooperativ, weil ich ja NOCH untauglich gemustert bin und riet mir lediglich zu einer Nachmusterung.

Das dürfte auch Sinn machen: Wenn du dich jetzt bewerben würdest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du eine direkte Absage erhältst. Die Aktenlage ist ja vermutlich absolut klar: T5, wehrdienstuntauglich, schönen Tag noch.

Insofern: Beantrage eine (schnellstmögliche) Nachmusterung, schick danach die Bewerbung ab.

Zitatngenommen ich bestehe die Eignungstests zum Piloten nicht, werde ich dann noch zum Grundwehrdienst eingezogen? Da ich mich in einem Studium befinde liegt die Altersobergrenze in meinem Falle ja bei 25 wenn ich mich richtig in den anderen Beiträgen hier Informiert habe.

Das Wehrpflichtgesetz besagt dazu:
ZitatGrundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
1.
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
b) wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben,
d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden oder
e) wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten;
2.
das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden;
3.
das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.

Die Punkte 1, 2 und 3 dürften auf dich allesamt nich zutreffen, da du ja bislang untauglich eingestuft warst. Also gilt wohl die Grenze von 23 - du wirst auf keinen Fall mehr einberufen!

Aber wenn du als Pilot nicht geeignet bist, wäre vielleicht eine Einstellung als normaler Offizier möglich.

Zitat-Falls ich es schaffen sollte, nutzt mir dann mein Bachelorabschluss etwas bei meiner Karriere in der Bundeswehr? Als Akademiker kann man höhere Laufbahnen einschlagen, allerdings weiß ich jetzt nicht ob das mit "zivilem" Studium und "nur" einem Bachelorabschluss auch so ist.

Prinzipiell sollte das möglich sein - der "Truppenoffizier für besondere Verwendungen. Wäre Einstellung im gehobenen Dienst (Dienstgrad Leutnant) und wäre nicht nur bei der Bundeswehr möglich.
In deinem Fall könnte es allerdings sein, dass das nicht möglich ist, da du ja Pilot werden möchtest. Da bin ich mir aber nicht sicher. Genaueres wird nur besagter dynamischer Wehrdienstberater sagen können ...

Zitat-Wann wäre bei erfolgreicher Musterung der beste Zeitpunkt um die Bewerbung zum Strahlflugzeugführer abzuschicken?

Schnellstmöglich nach der Musterung.

ZitatWürde es natürlich gerne so einrichten, dass ich direkt nach meinem Bacherlorabschluss zu den Tests geladen werde.

Wieso warten? Sieh zu, dass alles schnellstmöglich eingetütet wird und bewirb dich, unabhängig davon, ob du den Abschluss schon in der Tasche hast oder nicht!
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apollo98

hallo soulmate,

wichtig ist, daß du am tag des dienstantritts noch keine 25 sein darfst. die luftwaffe stellt zum 01.08. und 01.10. ein. wann wirst du 25?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

soulmate

@Timid: Danke serh, das war schon serh hilfreich!

@apollo: Ich werde im April 2011 25..d.h. bis 1.10.10 müsste ich das alles spätestens absolviert haben ... ich hätte eben gerne bis nach dem Abschluss mit den Tests gewartet, da das Studium wirklich SEHR stressig und zeitaufwendig ist und das Auswahlverfahren ja nicht gerade kurz ist, aber mit dem Wissen, dass es bis 1.10. nächsten Jahres spätestens abgehakt sein muss werd eich diese Strategie natürlich noch einmal überdenken müssen. Danke für die Info!

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