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Unterkunft

Begonnen von AvA111, 12. September 2016, 16:01:30

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AvA111

Guten Tag Bw-Forum.

Ich beginne demnächst meine Feldwebellaufbahn. Grundausbildung und danach meine Verwendung in Koblenz.
Meine Frage dreht sich um die Zeit nach der Grundausbildung.
Hier meine Frage:

Gibt es die Möglichkeit in der Dienstzeit (ich nehme an Schichtdienst) eine Appartement in der Kaserne oder eine Wohnung der BW anzumieten (falls es sowas gibt)? Da ich 150 km entfernt wohne möchte ich natürlich meinen Erstwohnsitz dort halten.

Eine weitere Frage wäre ob man bei der BW einen Dienstwagen mieten kann man und inwiefern das rentabel ist.

Freue mich auf die kommende  Zeit und auf die Antworten zu meinen Fragen.

Grüße
Jens B.

Ralf

Wohnungen musst du ganz normal auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten.

Zu deiner Frage mit den Autos: https://www.bwcarsharing.de/
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ToMA

Suchfunktion (oben rechts) auch schon bemüht?

Ansonsten: über oder unter 25 Jahre alt? verheiratet? Kinder?   GA gibt es für Dich nicht nicht, nur den FAL.  ;)

Guckst Du u.a. auch hier: Link
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

AvA111

Danke für die Antworten. Bin 25 Jahre. Na dann sollte ich mal auf Wohnungssuche gehen  :D.

Papierberg

Wenn Sie nach der Grundausbildung gemäß § 18 Soldatengesetz und den hierzu bundeswehrintern bestehenden Verwaltungsvorschriften noch zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sein sollten, dann wird Ihnen selbstverständlich auch eine solche Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt, da Sie hierauf wegen der Verpflichtung einen Rechtsanspruch haben.
Haben Sie mangels Verpflichtung keinen Rechtsanspruch (z.B. weil Sie wegen des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen hiervon auf Antrag oder von Amts wegen befreit wurden), kann Ihnen im Rahmen verfügbarer Kapazitäten ggf. eine Unterkunft in der Kaserne gegen Entgelt (Unterkunftspauschale) angeboten, bzw. wenn Sie dann Trennungsgeldempfänger sind, unentgeltlich (zur Einsparung von Übernachtungskosten für den Bund) bereitgestellt werden. Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht es so aus, dass Sie wegen bundesweitem Mangel an solchen Unterkünften mit höchster Wahrscheinlichkeit auf den freien Wohnungsmarkt ausweichen müssen, um sich dort eine möblierte oder unmöblierte Unterkunft zu suchen. Eigene Dienstwohnungen etc. stellt die Bundeswehr grundsätzlich nicht bereit und verfügt im allgemeinen auch nicht über solche Immobilien.
Wichtig: Bei der Suche nach einer Unterkunft oder Wohnung können Sie die örtliche Wohnungsfürsorgestelle um Unterstützung bitten, die bei dem dann für Sie zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz zu finden ist. Dort kennt man den Wohnungsmarkt am Dienstort, hilft Ihnen durch Auswertung von Angeboten und begleitet Sie auf Wunsch auch zu Terminen. 
Zum Thema Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft sowie insbesondere zum Trennungsgeld erhalten Sie noch Belehrungen bzw. Unterrichte.
Stellen Sie jedenfalls bis dahin sicher, dass Sie mit der Aufforderung zum Dienstantritt keine sog. Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt bekommen. Um sich diesbezüglich einzuarbeiten, können Sie auf zahlreiche Diskussionen in diesem Forum mittels Suchfunktion zurückgreifen.

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