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Wideruf bei Ausmusterung bitte Hilfe

Begonnen von mikele90, 11. Mai 2010, 15:35:34

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mikele90

Hallo,

heute kam der bescheid für Nicht tauglich.
Folgendes Problem.

An meiner Niere wurde folgende Diagnose festgestellt:
fraglich betontes Nierenkelchsystem rechts? Kleinere Nierenzysten bds. nicht sicher ausgeschlossen.

Als Ausmusterungsgrund, wurde die Diagnose von dem Arzt angegeben, der genau das festgestellt hatte. Mir wurde ein Schreiben an den Hausarzt mit gegeben, in dem sich genau der Befund befindet.

Zwar hab ich noch leichtes allergisches Asthma, allerdings ist das so geringgradig, das der Lungenfacharzt Diagnostiziert hat, dass das Asthma an BEdeutung verloren hat, da ich das Medikament nur ganz ganz selten nehmen muss, und die Krankheit, wenn sie denn auftritt nicht bedeutsam mehr ist....
Das Asthma wurde als Ausmusterungsgrund gar nicht genannt, bzw. angegeben.

Als Ausmusterungsgrund steht, ich zitiere:
Die am 05.05.2010 durchgeführte Zusatzuntersuchung durch Herrn Dr. XXX hat gesundheitliche Gesichtspunkte ergeben, von denen Ihr behandelder Arzt Kenntnis erhalten sollte. Eine ärztliche Behanldung erscheint erforderlich.


Am 05.05.2010 war ich bei dem Arzt für innere Medizin. Allerdings sollte der nur mein Herz checken, da die Dame bei der Musterung dort ein fragliches Geräusch gehört hatte. Daignose war, dass es meiner Pumpe mehr als Prächtig geht. Zumal auch noch drinnen steht das ich gut belastbar bin!!!

Meine Frage: Der Befund ist nichtmal eindeutig, bzw. nicht malö sicher. Wieso wird man bei einem noch fragwürdigen Befund gleich ausgemustert, statt nochmals eine NAchuntersuchung anzufordern. Ist das überhaupt erlaubt. Da die Diagnose ja laut schreiben nicht sicher ist. Zumal Niernzysten keine Krankheit sind, sondern eher normal sind. Viele Menschen haben das. Nierenkelchsystem, da mach ich mir eher sorgen. Ich weiß nicht was das ist und in der Diagnose steht auch nur das es fraglich ist. Was soll ich tun. Es gibt keine endgültige Diagnose, aber eine endgültuge Ausmusterung. Kann ich widerufen und wenn ja, wie muss ein Wideruf aussehen?

mfg.
Micha

mailman

Widerrufen kannst du gar nichts.

Der Musterungsarzt ist nicht an die Entscheidungen der Fachärzte gebunden. Er kann sie mit in sein Urteil miteinbeziehen aber mehr auch nicht. Und ob da voll belastbar oder nicht steht, interessiert ihn wenig.

Das einzige was du machen kannst, wäre Widerspruch gegen das Ergebnis einzulegen, wobei das nicht zu empfehlen ist.

wolverine

Widerrufen kann den Bescheid nur die die ausstellende Behörde; Sie können höchstens widersprechen! Allerdings ist die medizinische Beurteilung gerade der Teil des ärztlichen Ermessenspielraums. Begründen könnten Sie Ihren Widerspruch höchstens mit formalen Fehlern, wenn denn welche vorliegen.
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mikele90

hallo,

danke für Eure Antworten. Ja das stimmt schon. Aber als Grund wurde die ANchuntersuchung vom 05.05 angeben. Daignose war: Fraglichbetontes Nierenkelchsystem. Soll heißen, dass die Diagnose nicht mal eindeutig ist, bzw. nicht mal sicher ist.

Ist es möglich, dass ich innerhalb der 14 Tage zu einem weitreren Facharzt gehe, der sich nochmal die Niere genau anguckt, und das ganze nochmals Beurteilt. Sollte die Meinung der Untersuchung mit der anderen Widersprechen, wäre es dann möglich, zur erneuten Nachmusterung oder NAchuntersuchung oder so....

Weil ist es überhaupt rechtens ausgemustert zu werden, wenn die Diagnose nicht mal feststeht. Sie sind zwar nicht dran gebunden, aber es ist doch nicht rechtens jemanden OHNE Grund auszumustern. Es liegt ja kein eindeutiger Befund vor. Und da Asthma nicht der Grund zur Ausmusterung war, sondern meine " noch nicht geklärte Niere " ist doch die Ausmusterung gar nicht rechtens, da kein eindeutiger Befund vor liegt. Die müssen doch Ihre Ausmusterung begründen... oder etwa nicht?

Den Wideruf, wie soll ich den dann am besten formulieren?


mailman

Eine Nachmusterung kann man auch nur beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich verbessert hat, einen Anspruch gibt es nicht, auch nicht auf Tauglichkeit.


Ein Widerspruch gegen einen Bescheid würde ich mir sehr gut überlegen, vor allem wenn ich keine formalen Fehler finde.

mikele90

in der Diagnose steht ja Fraglich Botntes Nierenkelchsystem. Es ist KEINE endgültige Diagnose. Laut der Musterungsärztin aber schon. Das Widerspricht sich doch. Zumal eine Ausmusterung doch erst gültig ist, wenn ein Endgültiger Befund vorliegt. Dem is doch aber zur zeit noch nicht so...

Wäre das ein Widerufsrecht Grund

wolverine

Naja, der Widerspruch ist ja kostenfrei (jedenfalls für den Widerspruchsführer) und mehr als ein ablehnender Bescheid kann nicht dabei herauskommen. Formulierung: Widerspruch: Hiermit widerspreche ich dem festgestellten Musterungsergebnis der Wehrdienstuntauglichkeit vom....
Begründung: ...
Unterschrift
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wolverine

Äh, nein. Eine Ausmusterung ergeht mit Erlass des Bescheides und wird bestandskräftig nach Fristablauf der Widerspruchsfrist. Und wenn die Ärztin der Meinung ist, dass man nicht wehrdiensttauglich ist, dann ist das ihr Ermessen! Stellen wir uns vor jemand hat eine schwere aber bisher unbekannte Krankheit. Soll dann der Bescheid ergehen: Wehrdiensttauglich; er ist schwer krank aber wissen nicht genau was es ist? Es ist manchmal so: Der eine Arzt, dass es nicht Schlimmes ist und der andere Arzt hält den gleichen Menschen für schwer krank. Wenn Sie der Meinung sind, legen Sie Widerspruch ein. Reichen Sie Gegengutachten ein und versuchen Sie Ihr Glück. Ich halte die Erfolgsaussichten für gering, aber um mich geht es ja hier nicht.
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mikele90

hallo,

habe jetzt einen Termin für heute bekommen, bei einem Facharzt für Innere Medizin.
Naja, es wurde ja keine Endgültige Krankheit Diagnostiziert, bei der jetzigen Untersuchung kann es natürlich sein, das er sagt: Ojaaaa... Sie haben ein erweitertees Nierenkelchsystem und müssen dringenst behandelt werden,
es kann aber auch Fall b) eintreffen:
Das Nierenkelchsystem ist in Ordnung. Der VERDACHt ist somit ausgeschlossen.

Die Ärztin hat mich ja auf Grund eines Verdachtes ausgemustert, der allerdings mit etwas Glück ( Ich hoff es zumindest ) ausgeschlossen werden kann.

Sollte das Ergebnis allerdings positiv sein, dann brauch ich gar nicht erst Widerufen, sollte es allerdings negativ sein, so widerspricht es den Ausmusterungsgrund.

Zumal:
Ich habe seid der Musterung vom 05.04.2010 genau 5 kg an Masse zuegenommen, dank meines Kraftsports. Und die Größe mit 1,67cm stimmt auch nicht, da ich 1,69cm groß bin laut allen anderen ärztlichen Untersuchungen ...

Es gibt also mehrer Faktoren die einen Widerspruch gerechtfertigen und zu einer ernueten Musterung führen sollten... Bitte gebt mir doch recht :) ^^^

wolverine

Und noch einmal: Selbst wenn Sie morgen ein Attest bekommen, dass Sie Nieren wie aus dem Lehrbuch haben, kann der Musterungsarzt immer noch anderer Ansicht sein (s. o.). Maßgeblich ist allein der Befund des Musterungsarztes! Aber wenn Sie den Widerspruch einlegen möchten, tun Sie das!
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ulli76

Mit der Körpergröße ist das nicht so wild, so lange du gewichtsmäßig nicht gerade an der Grenze bist. Da werden eh immer mehrere cm zusammengefasst.

Du kannst natürlich mit dem aktuellen Befund einen Widerspruch einreichen- einfach versuchen. Also du schreibst einfach, dass du das anders, als die Musterungsärztin siehst und nimmst Bezug auf den aktuellen Befund.
Es ist keine Garantie, dass der Tauglichkeitsgrad geändert wird, aber zumindest einen Versuch wert.

Welchen Tauglichkeitsgrad hast du eigentlich bekommen T4 oder T5?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mikele90

Hallo,

der Bescheid kam per Post da steht nur drinnen: nicht wehrdienstfähig.

also T5 glaub ich...

1.) reicht es also aus wenn ich in den Wideruf auf die Diagnose eingehe? Ich würde dann auch noch meine eigene Meinung mit einem Satz einbringen. Meine Ansicht nach halte ich mich für Tauglich mit Einschränkungen ( T2 ) , weil .....   .

Bei "..... " würde dann so etwas stehen wie: Ich mache viel Kraftsport ( siehe Gewichtszunahme der letzten 2 Monate ), sowie Ausdauersport.... Daher fühl ich mich persöhnlich gut belastbar... ^^

Darf man sowas reinschreiben ?

2.) Wer erhält den Widerufsbescheid eigentlich?

3.)Und wenn ich nochmal zur Musterung muss, in wie fern muss ich denn zur der selben Ärztin? Muss ich mich von der selben Ärztin untersuchen lassen, oder wird man mir absichtlich einen neuen Musterungsarzt geben, um somit nochmal eine zweite Meinung zu bekommen. Oder aber, das bekannte ZUfallsprinzip, wer mich gerade aufruft, zu dem muss ich auch rein ^^.

wolverine

1. Wenn Sie mit "Dr. med." könnte das interessieren; sonst nicht.
2. Der Bescheid geht an das KWEA - müsste aber auf der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
3. Ein Anrecht auf einen neuen oder speziellen Musterungsarzt hat man nicht.
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