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Bewerbung | Vorbestraft

Begonnen von connect-power, 18. November 2009, 23:05:21

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connect-power

Hallo

Ich habe ein Problem und zwar:
Ich habe von mein Wehrdienstberater Bewerbungsformular bekommen und da steht :
------------------------------------
Teil 22: Ich bin in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden oder mit einer anderen Maßnahme (z.b Strafbefehl) belegt worden.
Nein | JA Höhe, Grund der Verurteilung/Maßnahme ...
------------------------------------
Teil 24: Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
NEIN | JA Art, Grund des Disziplinarmaßnahme...
------------------------------------
Und jetzt bin ich am grübeln  :-\
Ich war 16 Jahre alt und bin betrunken Mofa gefahren dadurch war ein Gericht und hatte 6 Monate Fahrverbot - Der Richter sagte das es bei eine Verwarnung bleibt und es nicht in die Akten eingefügt wird. (hää?!)
Und wie ich weis mit eine Vorstrafe kommt man nicht mehr in Die Bundeswehr mehr  >:(

Meine Fragen wehren Jetzt:
Soll ich die Beiden 22/24 ankreuzen als Ja - oder nur 24?
Siehe oben  - "aber" ist es trotzdem möglich zu Bundeswehr gehen mit vorstrafe(Als Vorbestrafter)?

Timid

Zitat von: connect-power am 18. November 2009, 23:05:21Und wie ich weis mit eine Vorstrafe kommt man nicht mehr ins Bundeswehr mehr  >:(

1.) In DIE Bundeswehr ;)
2.) Unsinn! Es kommt immer auf den Grund und die Höhe der Strafe an - und die Art, wie man mit dieser Vorstrafe umgeht bzw. sie "verarbeitet" hat! Jemand, der mit 14 Jahren mal wegen Diebstahl zu einer geringen Geldstrafe verurteilt wurde und daraus gelernt hat, wird vermutlich kaum Probleme bekommen beim Einstellungstest. Jemand, der wegen Volksverhetzung, Landesverrat, Mord o.ä. verurteilt wurde, dessen Chancen stehen hingegen ungefähr bei 0!

ZitatSoll ich die Beiden 22/24 ankreuzen als Ja - oder nur 24?

Ich persönlich würde, wenn ich mir nicht bei sowas sicher wäre, den zuständigen Sachbearbeiter oder Wehrdienstberater anrufen und das mit ihm besprechen.

ZitatMein Fall wisst ihr jetzt ja  - "aber" ist es trotzdem möglich zu Bundeswehr gehen mit vorstrafe(Als Vorbestrafter)?

Siehe oben - es kommt auf die Art der Straftat und die Höhe der Strafe an. In deinem Fall wird es, vermutlich, eher kein Problem sein. Wenn du deinen Fall beim Eignungstest überzeugend und vor allem ehrlich darstellen und die Prüfer überzeugen kannst, dass es eine "Jugendsünde" war ...
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connect-power

Dankeschön Dankeschön

Jetzt kann ich beruhig schlafen gehen :D

Dankeesschhönnn

pipo

Also von einem Kumpel der WdB meinte das Vorbestraft vorbestraft ist...Das Polizeiliche führungszeugniss muss sauber sein...:S
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schlammtreiber

Soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich aber in diesem Fall gar nicht um eine "Vorstrafe".
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pipo

Das kann auch sein ;D Musst einfach mal zu einem Polizeiabschnitt in deiner nähe gehen und nach dem Führungszeugniss fragen!Das dauert aber ein bischen bis du es dann bekommst.Oder frag einfach ob sie in Computer gucken können ob irgentwas drinn steht

gruß
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schlammtreiber

Man selbst erhält aber nur das "Führungszeugnis für private Zwecke" (z.B. für Bewerbungen bei Firmen), da steht nicht alles drin was z.B. im Führungszeugnis für Behörden drinsteht. Dieses wird der entsprechenden Behörde direkt zugesandt, man kriegt es nicht zu Gesicht.
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wolverine

Als "vorbestraft" gilt man nach rechtskräftiger Verurteilung zu 90 Tagessätzen Geldstrafe und mehr.
Ein Einstellungsverbot ist in § 38 SG normiert (http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__38.html). Hatten wir hier aber schon.
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Timid

Zitat von: pipo am 19. November 2009, 07:57:36Also von einem Kumpel der WdB meinte das Vorbestraft vorbestraft ist...Das Polizeiliche führungszeugniss muss sauber sein...:S

Dann hat er, vorsichtig formuliert, Unfug erzählt ... Erst ab einer bestimmten Grenze (siehe wolverines Link) ist eine Vorstrafe ein zwingender Grund für eine Nicht-Einstellung. Alles, was darunter liegt, ist dementsprechend kein solcher Grund. Aber auch solche geringeren Strafen können natürlich hinterfragt werden und, je nach dem, wie der Betroffene damit umgeht, ein Einstellungshindernis werden oder auch nicht.

Die Aussage "Das polizeiliche Führungszeugnis muss sauber sein" ist jedenfalls Humbug!
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ak47

solange du nicht 80 tage im Knast verbringebn musstes oder 80 Tagessätze als Strafe zu bezahlen hattest, bist du nicht vorbestraft und somit musste bei 22 nichts angeben. wenn der richter schon meint er belässt es bei einer verwarnung, was soll dann die frage?
unter 24 kommt auch ein klares nein. die wurde ein fahrverbot erteilt aber nicht der führerescheuin entzogen. ich denke da gibt es unterschiede. die frage ist allerdings wichtig wenn du karftfaherer beim bund werden möchtest-

wolverine

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