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Fürerscheinverlust melden?

Begonnen von Sparc, 06. November 2004, 14:18:01

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Sparc

Hallo,
folgendes ist mir letzte Nacht passiert... ein paar Bierchen getrunken, aufs Fahrrad geschwungen, 5min Später ne rot weisse Kelle vor der Nase, 1,26 Promille auf der Wache, Führerschein für einen Monat weg und 4 Punkte in Flensburg. Bin Wiedereinsteller als SAZ 8 und Dienstantritt ist 01.12. Habe damals beim ZNWG eine Eröffnung unterschrieben, das der Bund eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister anfordert und das ich Straf und Ermittlungsverfahren unverzüglich melden muss. Fällt dieser Führerscheinverlust da drunter? Wenn ja, muss ich mit Schwierigkeiten bei der Einstellung rechnen?

Kobold

Tja, am besten schnell selber melden.

Besser, man gibt es selber zu, als dass es hintenrum über irgendwelche Akteneinsichten herauskommt....
"We may not like death but death likes us."

Tony St.

fahrrad und lappen weg  ???

wie auch immer: Melden macht frei (tm)

Timid

Zitat von: Tony St. am 06. November 2004, 15:51:19fahrrad und lappen weg  ???

Natürlich! Wobei die Grenze, meines Wissens, höher ist als bei Kraftfahrern. Aber man nimmt auch auf dem Fahrrad aktiv am Straßenverkehr teil und kann somit auch auf dem Fahrrad den Führerschein verlieren.
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Spark

Jo, das geht verdammt fix! Hab auch gewusst das irgendwann der Lappen weg ist aber schon so früh !?!? Naja, Ergebnis der Blutprobe kommt noch... Ich weiss aber immer noch nicht ob es sich um ein Straf oder Ermittlungsverfahren, bzw. ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und ob ich dieses melden muss. Werde mich mal bei der Wache erkundigen wenn ich das Ergebnis bekomme

MfG Spark

Timid

Ich meine, mich erinnern zu können, dass die Grenze beim Fahrrad bei 1,2 liegt. Geht man nach dem Bußgeldkatalog für Kfz-Fahrer, dann wären 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte aber noch keine Straftat - die beginnt da "erst" bei 1,1 Promille (7 Punkte, Anzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe, dazu meist 6 Monate Führerscheinentzug). Also könnte man damit wohl die 1,2 Promille auf dem Fahrrad mit den 0,5 Promille im Auto gleichsetzen.

Also: Sei froh, dass du mit dem Fahrrad unterwegs warst. Und melde es am besten - der Führerscheinentzug dürfte der Bundeswehr sowieso bekannt werden.
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Spark

In dem (von mir unterschriebenen Schreiben) stand ich sollte die weiter oben genannten Sachen unverzüglich melden, das unverzüglich bezieht sich aber darauf wenn ich einen endgültigen Bescheid von der Polizei habe, d.h. nach Ergebnis der Blutprobe und bekanntwerden der endgültigen Folgeschäden oder auch jetzt schon wo ich noch in der "Schwebe" hänge?

Timid

#7
Naja, ich würde schon den Schrieb der Polizei abwarten, damit du bei der "Meldung" dich auf ein konkretes Aktenzeichen bei der betreffenden Polizeidienststelle beziehen kannst.
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Fitsch

Was willst Du melden?
- Daß man Dich bei einer Verkehrskontrolle mit Verdacht auf Alkohol kontolliert hat.

Du weißt weder wieviel du "getankt" hast, noch weißt du die Konsequenzen (Verlust der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, oä.)

PS: Sollte es bei den 4 Wochen "Lappen weg" bleiben, heißt das, daß Du nur ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommst, deine Fahrerlaubnis (landläufig Führerscheinentzug) hast Du weiterhin.

Mach Dir mal nicht allzu viel Gedanken  ;)

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Spark

Oki, werd einfach mal abwarten. Ich schreib denn mal wies ausgefallen ist. Der Polizist meinte das Ergebnis kommt entweder Dienstag oder Mittwoch. Ich weiss nur nicht mehr genau ob diese oder nächste Woche (woran das wohl liegt/lag *hust*). Auf jeden Fall schonmal besten Dank für die kompetenten schnellen Antworten!

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