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Wehrsold beim verkürzten Wehrdienst

Begonnen von Herostrat, 19. März 2010, 08:32:31

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Herostrat

Hallo an alle, ich hab da mal eine Frage:

Da jetzt ja offiziel beschlossen worden ist, dass der Wehrdienst von 9 auf 6 Monate verkürzt wird,
habe ich mich gefragt ob es diesmal auch wieder wie bei der Verkürzung von 12 auf 9 Monate so ist, das Wehrdienstleistende, deren Wehrdienstzeit sich mit der Kürzung überschneiden, als FWDLer bezahlt werden.

Ok, sehr kompliziert beschrieben, vllt wirds an einem Beispiel deutlicher:
Ich werde am 1.7. eingezogen, die Soldaten nach mir werden nur noch 6 Monate
zu dienen haben (also die vom 1.10 soweit ich gelesen und verstanden habe).
Ist es dann so, dass ich nach 6 Monaten Dienstzeit die restlichen 3 Monate noch abzuleisten habe, jedoch dann nicht mehr den "normalen" Wehrsold sondern den (ich weiß leider nicht die genaue Bezeichnung) "erweiterten" Wehrsold, also als FWDLer bezahlt werde.
Die Frage hat sich ergeben, da mein Vater erwähnt hat, dass es bei der letzten Verkürzung ebenfalls so war.

Mfg, Sebastian

Fitsch

bei der letzten Verkürzung war gar nix so.

Du bekommst ganz normal Deinen Wehrsold.
vom ersten bis dritten Dienstmonat als Schütze
vom vierten bis sechsten Monat als Gefreiter
vom ziebten bis neunten Monat als Obergefreiter.

Die W6 Füxxe werden halt als Gefreiter die BW verlassen.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

schlammtreiber

Abgesehen davon gab es nie eine Verkürzung von 12 auf 9 Monate.
Semper Communis
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Herostrat

Na dann, hät mich auch gewundert...
Danke für die schnelle Antwort!

...!!!

#4
Die Verkürzung gilt doch aber schon ab dem 01.07.2010 oder nicht ....?

http://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht142.html

StOPfr

Ja! Der Bundestag hat es so beschlossen!
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miller_inc

Ich habe es anders verstanden als Fitsch, und zwar so:

Sobald das Gesetz inkraft tritt, afaik zum 1.12.2010, gibts von diesem Datum an den FWDL-Zuschlag ab dem 7. Dienstmonat, anstatt wie früher ab dem 10.

Genauer nachlesen: http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/regierungsentwurf-wehrraendg2010.pdf auf Seite 21 bei Punkt 4 unter "Zu Nummer 2":

ZitatMit der Verkürzung des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate ist der Wehrdienstzuschlag
für den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6a des Wehrpflichtgesetzes
ab dem siebten Dienstmonat zu zahlen.




WausLG1

Zitat von: Herostrat am 19. März 2010, 08:32:31

Ich werde am 1.7. eingezogen, die Soldaten nach mir werden nur noch 6 Monate....


wenn du als GWDLer zum 1.7 zur Bw gehst wirst du ende Dezember entlassen

apollo98

Zitat von: WausLG1 am 23. Juni 2010, 21:15:35
wenn du als GWDLer zum 1.7 zur Bw gehst wirst du ende Dezember entlassen

Wenn du als GWDLer zum 1.7 zur Bw gehst KANNST du Ende Dezember entlassen WERDEN. Auf Antrag des Soldaten, kann dieser seine ursprüglich geplanten 9 Monate dienen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

HaDo

oder länger...
(bis 23 monate wie sonst auch, wenn ich mich richtig erinnere)