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Erneute sga ja o. Nein?

Begonnen von Delta224, 21. September 2016, 15:16:24

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Delta224

Hallo zusammen

Ich habe eine frage bezüglich der Ausbildungen spezifisch die sga
Bin ich dazu verpflichtet wenn ich eine FschJg sga absolviert habe eine erneute sga bei den Jg zu absolvieren?
Ich bin seit 5 Jahren bei der Bundeswehr und habe nach meiner  aga bei den fallis auch die sga dort abgeschlossen . Nach 2 Jahren wurde ich zu den Jägern versetzt und soll jetzt nach erneuten 3 Jahren dort eine sga absolvieren .
Ist das rechtens ? Muss ich dem folge leisten ? Gibt es eine Vorschrift dies bezüglich ?
Ich bitte um Rat .

Vielen dank im voraus .


Mit kameradschaftlichem Gruß

KlausP

ZitatMuss ich dem folge leisten ?

Klar, das ist doch ein Befehl.

ZitatGibt es eine Vorschrift dies bezüglich ?

§ 11 SG.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. macht nichts, wird halt die GA auch nochmal gemacht.

Spaß beiseite: Die Frage ist, wie wird die ATB zuerkannt? Dies geschieht üblicherweise nach der "SGA" (oder Dienstpostenausbildung oder wie immer der Ausbildungsabschnitt nun genannt wird) - da sich die ATB FschJg und Jg inhaltlich nicht decken, kann erneute Ausbildung doch nur hilfreich sein.

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