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Laufbahnwechsel vom OA zum FA ?

Begonnen von Der gescheiterte OA, 15. März 2010, 19:14:46

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crazykid33

Zitat von: snake99 am 17. März 2010, 10:04:12
Der OA macht erstmal seinen 3 monatigen OAL (Offz Anwärter Lehrgang incl. AGA)

Danach folgt der OL1 (Offz Lehrgang Teil 1) an der OSH in Dresden. Dann kommen Truppenpraktika und danach der OL2, der wiederum an der OSH stattfindet. Danach geht's in der Regel zum Studium.

Die Ausbildungsinhalte reichen von der GrpFhr Ebene über ZgFhr Ebene hoch bis zum Diziplinarvorgesetzten (KpChef).

Also so ganz stimmt das aber nicht...

Zuerst kommt, natürlich, die AGA (3.Monate), dann der Offizierslehrgang 1, Sprachausbildung (10 Wochen), dann ein wenig Spaß in der Truppe bzw. Praktika fürs Studium und dann kommt nicht, der OL2 sondern das Studium, anschließend der Offizierslehrgang 2 und dann der 3. Ganz am Ende kommt dann natürlich noch die Truppenspezifische Ausbildung.

mailman

Als Fhj müßte er dann schon den OL1 hinter sihc haben oder?

crazykid33

Fahnenjunker wird man in der Regel nach 12 Monaten, dass heißt er hat hinter sich:

AGA
OL 1

Eigentlich müsste er bei der Sprachenausbildung sein, das könnte auch erklären, wieso's nicht klappt.

Der gescheiterte OA

um mal die diskussion zu beenden und wieder zur eigentlichen frage zurück zu kommen :
der heutige OA macht zu aller erst den OAL (Offizier Anwärter Lehrgang) dort enthalten sind AGA und ein bisschen drum rum.
jetzt wird man losgeschickt und muss dann, je nach truppengattung und studiengang, die folgenden lehrgänge einheitlich durchführen:
OL 1
Sprachenlehrgang Englisch in Idar- Oberstein
Truppenpraktikum
(alles jeweils 3 monate)
und für diejenigen mit technischem studiengang das Grundpraktikum in aachen statt des Truppenpraktikums.
dann studium ect.
so.
jetzt noch kurz mein werdegang:
OAL
Aachen
OL1 (nicht bestanden)
OA-Btl(Truppenpraktikum)
OL1 (nicht bestanden)

der grund für das nichtbestehen ist irrelevant. man darf den lehrgang nur 2 mal machen.
meine frage: kann ich als fahnenjunker in die laufbahn der feldwebel im allgemeinen fachdienst wechseln?

wolverine

Und die Frage wurde schon lange beantwortet! Vorgesehen ist ein Wechsel in eine niedrigere Laufbahn nicht, aber bewerben darf man sich und ein Einstellungshindernis ist es auch nicht!
Zitat von: wolverine am 16. März 2010, 13:05:12
Das ist auch so. Aber bewerben kann man sich. Ganz einfach Antrag auf Laufbahnwechsel oder Bewerbung als Wiedereinsteller. Der muss bearbeitet werden. Und ganz deutlich: "Bearbeitet werden" bedeutet keinen Anspruch auf Einstellung! Man bewirbt sich wie jeder andere auch und steht mit denen in Konkurrenz. Wenn das Ergebnis als negativ ist, dann nicht ´rumjammern!
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Der gescheiterte OA

Alles klar.
Ich bedanke mich für die zahlreichen Infos.
Horrido