Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fallschirmjäger im Wehrdienst?

Begonnen von Neok, 22. März 2010, 17:30:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Neok

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar kann ich in meinem Grundwehrdienst ( die bald wahrscheinlichen 6 Monate) auch zu den Fallschirmjäger bzw die Ausbildung von denen genießen? oder ist das nur mit Verpflichtung möglich?

Mfg Neok

Großer Leviathan

Natürlich besteht die Möglichkeit als GWDLer zu den Fallschirmjägern zu kommen. Du wirst jedoch keinen Fallschirmsprung machen.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Neok

sondern? nur die "Trockenübungen" machen? und dann mind. 2 jahre verpflichten das ich hinkomme?

Großer Leviathan

Auch Fallschirmjäger brauchen Stabsdienst Soldaten, Ordonanzen und sonstige. Wenn du springen willst, musst du mindestens FWDL sein.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Neok

ok vielen dank...als FWDL kann ich ja maximal 23 monate machen oder? und auch monatlich gehen oder gibts da dann auch fristen?

Großer Leviathan

Du kannst maximal FWDL 23 machen. Ob ein FWDL 10 aber schon Springen geht ist fraglich.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Neok

ok dankeschön
€dit ach ja...wenn man jez eigentlich die waffe rechts hält und auf dem rechten auge schlechter sieht...wird man dann "umgewöhnt" auf links? oder darf man hilfen benutzen wie brille?

miguhamburg1

Den Fallschirmspringerlehrgang wird man als FWDL sicher erst mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 15 Monaten machen, da der Lehrgang selbst schon drei Wochen dauert.

Neok

mmm....ok mal schaun...und wegen der waffe?

schlammtreiber

Beides möglich. Man darf als Soldat eine Brille haben, und man kann auch als Rechtshänder Linksschütze sein.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann