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BA 90/5 durch angestellten Vertragsarzt?

Begonnen von iara, 23. Juli 2016, 12:14:30

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iara

Guten Tag,
als angestellter Vertragsarzt in einem FSZ ( nicht als niedergelassener Arzt) durfte ich keine Untersuchungen nach 90/5 machen, da dies zivilen Ärzten nicht gestattet sei.
Mein neuer Standort sieht vor, dass ich diese Untersuchungen durchführen soll.
Vom Kommando Sanitätsdienst habe ich leider keine diesbezügliche Nachricht bisher erhalten.
Gibt es eine ZDv, die dies regelt? Wer kann mir in diesem Forum eine verbindliche Information hierzu geben?

Tommie

Geregelt ist das wohl in einer Anweisung von InSan, die unlängst in Regelungen Online überführt wurde. Leider habe ich aktuell darauf keinen Zugriff. Ihr Ansprechpartner sollte aber nicht Kdo SanDst, sondern das Kdo RegSanUstg in Diez sein, unter dem alle regionalen Sanitätseinrichtungen aufgehängt sind. Dort ist die Stellv. Kommandeurin, Frau Oberstarzt Almut Nolte, die höchste Instanz für Ihre Fragestellung und sie wird diese auch final klären ;) !

iara

Hallo Tommie,
vielen Dank für die prompte Antwort. Ja, es stimmt, Diez ist die richtige Ansprechstelle, hatte seinerzeit auch von dort meinen Vertrag bekommen. Also werde ich dort anfragen.

ulli76

Das kommt drauf an, nach welchem Paragraphen man beauftragt wird.
Ist z.B. kein anderer Truppenarzt da, ersetzt man ihn und hat dann auch die 90/5er an der Backe. Ergänzt man nur, dann nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

iara

Hallo Ulli76,
in meinem alten Vertrag war unter § 2 " Aufgaben"  aufgeführt: die Krankenversorgung umfasst alle kurativen Leistungen im Rahmen des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
90/5 ist aber keine kurative Leistung.

Andi8111

Die Frage, die ich mir gerade stelle ist: Warum stellen Sie sich so an? Angst, mal wirklich zu arbeiten, oder wie? Was ist denn dabei, MilÄrztliche Begutachtungen durchzuführen?

Tommie

Ich denke mal, dass es "iara" mehr darum geht, einen Widerspruch aufzulösen, weil es einmal hieß, dass er keine 90/5-er machen darf, aber jetzt plötzlich welche machen soll! So etwas dient für mich der Rechtssicherheit des behandelnden Arztes. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;) !


iara

Hallo Andi 8111,
"Angst, mal wirklich zu arbeiten"- das bestimmt nicht, sonst hätte ich nicht 4 Jahre in einem FachSanZentrum in der Ambulanz bis zur Schließung des Standortes gearbeitet-und dies trotz 60 km Anfahrt, als Rentner und nicht zwangsläufig auf zusätzlichen Verdient ( der bekanntermaßen für einen Vertragsarzt nicht üppig ist) angewiesen.
Bei ca. 150 Rekruten/Quartal und zusätzlich den am Standort Stationierten fiel wahrlich genug Arbeit an-und das war gut so. Zum Teil waren wir nur zu zweit.
Tommie sieht das richtig und nicht so abwertend wie Sie. Es dreht sich in der Tat um die Rechtssicherheit, die Begutachtung nach 90/5 hat bzgl. der militärischen Tauglichkeit noch u.U.weitreichendere Folgen als die Behandlung z.B.einer Atemwegsinfektion. Ferner muß ich gestehen, dass es auch einen gewissen Unterschied für mich macht, Kameraden in medizinischer Hinsicht zu versorgen, statt vor Formularen zu sitzen und Gesundheitsziffern und Gradationen zu vergeben.

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