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Frage zur UTE

Begonnen von vmaxboost1200, 27. Februar 2010, 17:39:04

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vmaxboost1200

Bin mir bezüglich der UTE für Res. nicht sicher, daher frage ich lieber nach. Habe Heute eine Einladung zu einer Eröffnungsveranstaltung erhalten. Thema ist Bundeswehr im Einsatz und findet im Bayreuther Landratsamt statt. Ist es gestattet, bei dieser Veranstaltung den DA zu tragen?

MkG

LoggiSU

Wenn Du im Besitz einer "Dauer-UTE" bist und es sich um eine sog. festliche Veranstaltung des - in diesem Fall - Landes handelt, dann ja.

Die Veranstaltungen, bei denen man den DA tragen darf, sind auf der UTE aufgeführt.

Die SRG-Litzen nicht vergessen!
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Hauptfeldwebel Hotel

Hallo zusammen,
genauere Angaben findet ihr im VMBL Blatt 2009 Seite 68 . Dort steht alles zum Umgang mit Tragegenehmigung der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses.

Genehmigung:

    * Für die Genehmigung ist Ihr Landeskommando (in dessen Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben) zuständig.
    * Bei ständigem Wohnsitz im Ausland ist der Antrag (für In- u. Ausland) an den zuständigen Verteidigungsattaché bzw. die deutsche Botschaft zu stellen.

Die Genehmigung ist unterwegs mit zuführen und auf Verlangen, z.B. der Polizei, Feldjäger, vorzuzeigen.

Im Anhang habe ich die entscheidende Seite anbei gestellt.

http://bundesrecht.juris.de/unifv_2008/__3.html

Viel Spaß beim lesen.

[gelöscht durch Administrator]
Nicht du bist bist der Maßstab,
sondern die Front!!!

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