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Im Studium gezogen werden - Frage dazu

Begonnen von Daywalker789, 10. Mai 2010, 18:18:16

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Daywalker789

Ich bin am überlegen, ob ich nach dem Fachabi erst den Wehrdienst machen soll und anschließend studieren gehe oder sofort studieren gehen soll.

1.
Mein Fachabi erhalte ich Anfang Juli. Schulbescheinigung beim Bund liegt bis Ende Juli vor. Das Studium würde Anfang Oktober beginnen. Einen Studienplatz erhalte ich 100%ig, da es bei meinem Fach keinen NC gibt.
Wenn ich jetzt z.b. im August/September (Also noch vor dem Studium) plötzlich Post krieg und eingezogen werden soll zum 1.10.2010, führt dann kein Weg mehr am Wehrdienst vorbei?
Oder besteht vielleicht die Chance, dass sie mich erstmal zu Ende studieren lassen, wenn ich denen meinen Studiumsplatz vorlege?

2.
Wenn ich z.b. im 1./2./3. Semester bin und dann plötzlich eingezogen werden soll, führt dann kein Weg mehr am Wehrdienst vorbei? Oder besteht vielleicht die Chance, dass sie mich erstmal zu Ende studieren lassen?

miller_inc

machs, wie ich es vorhabe:

9 Monate GWD direkt nach der Schule + angehängte 3 Monate FWD. Gibt genug Geld für die Studiengebühren in deinem Studium und du bekommst auch 12 Monate länger Kindergeld. Und wirklich das schlimmste wäre, dass wenn du aus deinem Studium gezogen wirst, dass du deine aufgebauten Kontakte vergeudet hast, und ggf das Semester nicth zuendeführen kannst samt deinen Scheinen, die Studiengebühren des "angebrochenen" Semesters werden dir afaik nicht erstattet.

Gruß

Timid

Zitat von: Daywalker789 am 10. Mai 2010, 18:18:16Wenn ich jetzt z.b. im August/September (Also noch vor dem Studium) plötzlich Post krieg und eingezogen werden soll zum 1.10.2010, führt dann kein Weg mehr am Wehrdienst vorbei?

Ein Studium ist kein Zurückstellungsgrund.

ZitatOder besteht vielleicht die Chance, dass sie mich erstmal zu Ende studieren lassen, wenn ich denen meinen Studiumsplatz vorlege?

Das möchte ich sehen, dass du denen deinen Studienplatz vorlegst! ;D

Wie gesagt: Studium ist kein Zurückstellungsgrund. Solange es ein normales, und kein duales Studium ist.

Zitat2.
Wenn ich z.b. im 1./2./3. Semester bin und dann plötzlich eingezogen werden soll, führt dann kein Weg mehr am Wehrdienst vorbei? Oder besteht vielleicht die Chance, dass sie mich erstmal zu Ende studieren lassen?

Ab dem dritten Semester würde man dich zurückstellen - und anschließend, nach dem Studium, zum Wehrdienst einberufen.
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Jales

ZitatWenn ich jetzt z.b. im August/September (Also noch vor dem Studium) plötzlich Post krieg und eingezogen werden soll zum 1.10.2010, führt dann kein Weg mehr am Wehrdienst vorbei?
Oder besteht vielleicht die Chance, dass sie mich erstmal zu Ende studieren lassen, wenn ich denen meinen Studiumsplatz vorlege?

Dann führt da erstmal kein Weg dran vorbei.
Du kannst bei der Bundeswehr keinen Studiumsplatz vorlegen, da du keinen hast im August/September. Wenn man davon ausgeht, dass du dich an deiner Hochschule in Deutschland mit den üblichen Semesterzeiten einschreiben willst, so schreibst du dich im Normalfall ggn Ende September ein. Immatrikuliert bist du offiziell im Oktober. Eine Zulassungsfreier Studiengang bedeutet nicht, dass man schon vor der immatrikulation angeben kann, ein Fach zu studieren. Somit entfällt auch die Frage, ob man dich erstmal zu Ende studieren lässt, denn das würde ja vorraussetzen, dass du bereits immatrikuliert bist.
Wenn du erstmal ordentlich eingeschrieben bist, dann ist es, wie Timid bereits sagte, noch möglich dich bis ins dritte Semester hinein zu ziehen, danach würdest du eben nach deinem Studium einberufen werden.


Timid

Zitat von: Jales am 10. Mai 2010, 19:05:59Wenn du erstmal ordentlich eingeschrieben bist, dann ist es, wie Timid bereits sagte, noch möglich dich bis ins dritte Semester hinein zu ziehen, danach würdest du eben nach deinem Studium einberufen werden.

Nicht ganz: Sobald man das dritte Semester (zum vorgesehen Termin des Diensteintritts) begonnen hat, soll man bereits vom Wehrdienst zurückgestellt werden. Also ist eine Einberufung nur in den ersten beiden Semestern möglich. Ausnahme, wie gesagt, ein duales Studium von maximal 8 Semestern Regelstudienzeit.
Okay, und ein theologisches Studium oder entsprechendes wäre auch noch ein Zurückstellungsgrund (ohne Mindest-Semesterzahl).
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Jales

Pardon, hast natürlich recht. Ab dem dritten Semester.