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Sehr großes Problem durch Verletzung..

Begonnen von Denning, 29. April 2010, 20:16:55

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Denning

Guten Abend zusammen!

Kurz zu meiner Lage:
Am vergangenen Wochenende ist mir im Freizeitsport einer ziemlich unglücklich ins Knie gefallen. Fazit, ich habe einen Teilabriss es vorderen Kreuzbandes und einen Abriss des Innenbandes.
Nun habe ich einige Fragen, bzw. Probleme, da mein Dienstantritt zum 01.07. immer näher rückt.
Ob es operiert werden muss, stellt sich leider erst in drei Wochen heraus.
Nun die Fragen:
1. Sollte ich meinen Dienst nicht antreten können, wem muss ich das bis wann gemeldet haben?
2. Gibt es soetwas wie Zurückstellungen, so dass ich nächstes Jahr eingestellt werden kann? (Habe eine Sofortzusage für dieses Jahr erhalten)
3. Könnte es passieren, dass ich durch eine solche OP generell noch ausgemustert werde?  :-[
???

Schönen Abend noch!

MfG Denning

RD

Zitat von: Denning am 29. April 2010, 20:16:55
[...]
Nun die Fragen:
1. Sollte ich meinen Dienst nicht antreten können, wem muss ich das bis wann gemeldet haben?
Deinem Einplaner an der OPZ, und zwar sobald du es weisst.

2. Gibt es soetwas wie Zurückstellungen, so dass ich nächstes Jahr eingestellt werden kann? (Habe eine Sofortzusage für dieses Jahr erhalten)
Hier kann ich dir leider nicht weiterhelfen, der Einplaner allerdings schon.

3. Könnte es passieren, dass ich durch eine solche OP generell noch ausgemustert werde?  :-[
Möglich ist das sicherlich, aber man muss und sollte nicht vom Schlimmsten ausgehen.
[...]

BulleMölders

Ich würde mal sagen, dass das erst mal auf T4 hinauslaufen wird. Damit ist natürlich keine Einstellung möglich. Nach erfolgter Heilung muss dann durch eine erneute Begutachtung die Wehrdienstverwendungsfähigkeit wieder bescheinigt werden. Erst dann wäre eine weitere Einstellung möglich.

Denning

Danke euch zweien für die Einschätzung!

MfG Denning

ulli76

Nach größeren OPs (und da würde deine auch zu zählen) wird man normalerweise für 6 Monate gesperrt, damit das in Ruhe ausheilen kann- ist ja gerade bei nem Kreuzband auch sehr wichtig, dass alles ok ist, bevor man wieder voll belastet- dummerweise wird halt beim Bund ausgerechnet das Knie (neben der Wirbelsäule) am stärksten belastet.
Also ich befürchte auch, dass du erstmal T4 wirst. Wenn aber sonst nix kaputt ist und nach der OP wieder alles stabil ist, sollte es dann aber passen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Denning

Sollte es sich jedoch herausstellen, dass ich keine OP brauche und bis zum 01.07. auch wieder alles in Ordnung ist, muss ich aber niemandem etwas melden und kann normal den Dienst antreten oder?

MfG

hbmaennchen

Lies noch mal, was RD zur Frage Nr. 1 geantwortet hat.

Dein Gesundheitszustand hat eine akute Änderung erfahren-->Abriss der Bänder.
Du bist verpflichtet, diese zu melden-->Ärztlicher Dienst OPZ.
Tust Du das nicht-->selbst schuld, wenn das unangenehme Folgen hat.

dadschke

du bist verpflichtet, jede gesundheitliche Änderung zu melden. Wenn nicht, ist das sogar eine Straftat und kann mit HAft geahndet werden, also sag es einfach, egal ob OP ode rnicht.

Denning

Ich werde solbald wie möglich Meldung machen, danke für die Antworten!

MfG Denning

Andi

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2010, 00:41:39
du bist verpflichtet, jede gesundheitliche Änderung zu melden. Wenn nicht, ist das sogar eine Straftat und kann mit HAft geahndet werden, also sag es einfach, egal ob OP ode rnicht.

Echt? Steht wo? ;)
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RD

Ich zitiere mal aus der Aufforderung zum Dienstantritt für Offizieranwärter: "...oder sich ihr Gesundheitszustand [...] z.B. durch schwere Erkrankung oder Unfall verschlechtert haben, teilen sie mir dies unverzüglich mit, spätestens jedoch beim Dienstantritt. Verschweigen Sie bei Ihrer Befragung vor der Ernennung zum Soldaten auf Zeit entsprechende Veränderungen, können sie nach der Ernennung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden."

Der strafrechtlich relevante Anteil wäre wohl Betrug, weiterhin müsste man damit rechnen von der Bundeswehr zur Ausbildung aufgewandte Kosten zurückzahlen zu müssen.