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Feldwebellaufbahn 8 Jahre

Begonnen von Gholam, 04. Mai 2010, 15:17:52

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Gholam

Grüße Euch,

Also ich wollte wissen was man beachten muss wenn man den Feldwebellaufbahn betreten will aber nur für 8 Jahre?
Ich habe öfters in den Zeitschriften gelesen das man die verpflichtungszeit auch auf 8 jahre beschränken kann.
Was meint ihr dazu?

Bei mir sieht es so aus das ich zum 1.7. Einberufen wurde als StUffz für 8 Jahre.
Der Offizier im Zentrum für Nachwuchsgewinnung, am Tag meiner "Zusage", meinte
das er mir empfehlen würde mich nach einem Jahr als StUffz als Feldwebel bewerben soll.
Da ich mich mich eigentlich als Feldwebel beworben hatte.

Des weiteren wollte ich wissen wie es wäre wenn ich mich nach einem Jahr dann als Feldwebel bewerde und ich würde es schaffen,müsste ich dann ganze 12 Jahre dort bleiben?
Oder wird da das eine Jahr angerechnet?

Die Suche hat mir leider nicht geholfen

Gruß

MediNight

Die Dienstzeit wird immer INSGESAMT festgesetzt! D. h. ein eventuell bereits gedientes Jahr wird in der Gesamtdienstzeit mit berücksichtigt.

Wurde denn bei Ihnen im ZNwG auch die Feldwebel-Eignung festgestellt? Wenn nein, dann müssen Sie diesen Test wiederholen, bevor Sie zur Fw-Laufbahn zugelassen werden können! Hat Ihnen der Wehrdienstberater auch gesagt, dass es erstens nur eine begrente Anzahl von Plätzen für Laufbahn-Wechsler gibt und zweitens, dass deswegen bevorzugt ungediente Bewerber für die Feldwebel-Laufbahn eingestellt werden?Prinzipiell ist es derzeit so, dass die Verpflichtungszeit für Feldwebel-Anwärter mit einer ZAW (Ausbildung) bei 13 Jahren und ohne ZAW bei 12 Jahren liegt. Ausnahmen sind immer wieder vorgekommen, sollten dann aber schon begründet sein! Solche Ausnahmen, dass jemand ohne Feldwebel-Eignung Feldwebelanwärter wurde, eher nicht ;) !

Gholam

Hi,

Ich glaube da der Offizier mich als "noch" Feldwebel ungeeignet ansah (da ich noch nie eine Führungsperson war, so die Begründung des Offizier) sah er mich als Feldwebel ungeeignet an.
Aber empfohlen hatter er mir mich nach einem Jahr mich wiederholt als Feldwebel zu bewerben.
Da ich bis dahin dann erfahrungen sammle was das Führen angeht.

Jetzt bin ich 20, eine Dienstzeit mit 8 Jahren ist mir wichtig da ich mich nach der Dienstzeit als Soldat
als Polizist bewerben möchte. Da sollte man eigentlich nicht älter als 25 sein aber für ehemalige Soldaten der Bundeswehr gibt es ausnahmen (zumindenst in München)

Denken Sie dass das berücksichtigt wird wenn ich mich noch mal  als Feldwebel bewerde aber dann für 8 Jahre?

Ich bedanke mich für die ausführliche Beiträge.

Gruß

ulli76

1. Laufbahnwechsel klappen in der Regel nicht, wenn vorher schon die Nichteignung für die gewünschte Laufbahn festgestellt wurde. Zumal bei Bewerbern nur Führungspotenzial gefordert wird, mehr nicht.
2. Das mit dem SaZ 8 Fw wird die Bundeswehr vermutlich nicht mitmachen. Einfach da die Ausbildung lange dauert.
3. Warum bewirbst du dich nicht direkt bei der Polizei, wenn du da eh hin willst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Und Altersgrenzen gelten ausschließlich bei einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7.html
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Gholam

Hi,

Die Altersgrenze meinte ich für die Polizei. Oder gilt sie da dann auch bei der Polzei nicht?

Das wäre echt super.

Gruß

wolverine

Man darf einen verlinkten Text auch lesen!
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apollo98

Anrechnuug von Wehrdienst / Ausbildungsabschnitten

Um eine Bedarfsgerechte Nutzungszeit zu gewährleisten, ist bei Weiterverpflichtungen im Rahmen eines Wechsels aus der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes bzw. aus der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes oder der Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes in eine Laufbahn der Feldwebel oder bei Wiedereinstellungen die erforderliche Verpflichtungszeit wie folgt zu berechnen:

Regelverpflichtungszeit                           =(volle Jahre)
minus anzurechnende Abschnitte*            =(auf volle Monate aufgerundet)
plus Vordienstzeit/geleisteter Wehrdienst   =(auf volle Monate aufgerundet)
= kürzest mögliche Verpflichtungszeit        =(auf volle Jahre aufgerundet)

(*Ausbildungsabschnitte sind nur dann anzurechnen, wenn sie für die vorgesehene Verwendung zwingend vorgeschrieben sind z.B. AGA, ggf. ZAW)
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

steve23

Warum willst du überhaupt Feldwelbel werden, wenn du ehh nur 8 Jahre bleiben willst, da ist doch Stuffz doch ausreichend!?

Gholam

Hi

Da ich gerne Feldwebel werden will. Möchte verantwortung übernehmen.
Und da war meine überlegung da nach zu Polizei zu gehen jedoch hab ich mittlerweile auch
kein Problem mit 12 Jahren das es ja die Sonderregelung für Soldaten gibt.
Oder klingt das kitschig?

Gruß

mailman

Es wird aber wohl nicht so klappen, wie man sich das hier vorstellt.

ulli76

Und wenn es dir in den 12/13-Jahren als Soldat z.B. das Knie zersemmelt- was relativ häufig vorkommt ist Essig mit der Polizei- von den Dingen, die einem im Einsatz passieren können, mal abgesehen.

Nochmal: Warum gehst du nicht direkt zur Polizei?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Gholam

Hi,

Weil ich auch Soldat sein will. Zu erst hatte ich mich als Feldjäger beworben aber da war nichts frei.
Somit habe ich einfach davon abgesehen und den Fachdienst vorgezogen :)
Eigentlich hab ich diese Planung, zur Polizei zu gehen, vor kurzen vorgenommen.
Da ich sehr gerne nach dem Dienste bei der Bundeswehr weiterhin dem Staate dienen will,
ich möchte ja nicht um sonst einen Gelöbnis aussprechen ;)

Gruß

Gholam


WausLG1

Zitat von: Gholam am 05. Mai 2010, 21:47:17

ich möchte ja nicht um sonst einen Gelöbnis aussprechen ;)

Gruß

is nicht umsonst   .....is kostenlos... ^^