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Durch die Bundeswehr Arbeitsunfähig Hilfe Bitte !

Begonnen von Knoa, 10. Mai 2010, 16:19:33

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Knoa

Schönen Guten Tag ,

Wie die Überschrift es schon gut Trifft bin ich durch einen arbeitsunfall für meinen erlernten Beruf unfähig geworden , so nun zu meiner Frage ,
ich habe bei meinem wiedervorstelllungstermin beim arzt 6 Monate nach meinem Unfall einen Richttermin bekommen der Aussagte wenn sie nicht wieder
bis xx.xx.2010 Fit sind was der fall sein wird empfehle ich ihnen eine umschulung in ein anderes Gewerbe so wie soll dass den ablaufen Ich bin momentan SaZ 8
bin seit 4,5 Jahren bei der Bundesweh Sprich ich bin ja noch auf SaZ 5 und noch nicht auf 8 Hochgestuft kann ich dadurch nicht weiterverlängert werden und
dann ab april nächsten Jahres aus der Bundeswehr entlassen werden (Anzeigen Spieß) oder muss die Bundeswehr dafür haften und mir die Umschulung Bezahlen
mit vollem Dienstgehalt , Läuft dass auf einer ZAW Basis oder Zivil dass sind so viele Fragen für die ja der BFD da währ nur is der 4 Wochen nicht zu erreichen
und ich würde mich da sehr gern schlau machen dass ich mit argumenten kommen kann und nicht mit vermutungen !

Ps. Ich würde mich sehr über eine Informative Antwort Freuen

MKG

ulli76

Ist das Ganze denn als WDB anerkannt?
Das wäre nämlich der erste Schritt.

Das nächste, was zu klären wäre, ist ob du beim Bund bleiben willst, oder nicht. DAnn müsste man zusammen mit Truppenazt und Chef überlegen, in wie weit du weiter einsetzbar bist- ggf. auf einem anderen DP, oder ob ein DU-Verfahren in Frage kommt.

Was die Umschulung angeht- da wendest du dich am besten an den Sozialdienst. Die kennen sich richtig gut mit so was aus. Und die können dir auch weiter helfen, wenn der BFD mal nicht erreichbar ist (die wissen nämlich auch schon mal, wer z.B. am Nachbarstandort zuständig ist, wenn der eigene nicht da ist.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Knoa

Danke für die schnelle antwort ,

Momentan läuft kein WDB da ich weiterhin dabeibleiben will und vor allem halte ich es für sinnvoller erst kurz vor DZE dass zu stellen 
DU Verfahren : Ich möchte auf jedenfall meine letze zeit noch zu ende bringen schon alleine wegen dem BFD , ein DU verfahren währe ja
rechtlich nur mit meiner Einverständniss möglich oder ?
Sozialdienst : Schon angerufen morgen Termin :)

wolverine

Oh jeh, da ist soviel falsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Natürlich geht ein DU-Verfahren auch gegen den Willen des Betroffenen (sonst würde man einen Dienstunfähigen evtl. ja gar nicht los). Und ein WDB-Verfahren hat grundsätzlich gar nicht mir "da bleiben" und "zu Ende machen" zu tun. Es dient hauptsächlich der Sicherung von Ansprüchen gegen die Bw. Da das jetzt seit sechs Monaten nicht gemacht wurde, kann eigentlich nur die Beweislage schlechter sein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Knoa

Naja die Unfallmeldung etc. liegt ja vor,
Wie währe denn der Tip oder die möglichkeiten die mir jetzt vorliegen ?
Wenn der Chef oder Spieß mich nicht leiden könnten könnten die mir ohne Vorwarunung ein DU verfahren nach einem Dienstunfall
reindrücken ? Wodurch ich aus der Bundeswehr ohne BFD anspruch entlassen werde und In meinem Erlernten Beruf nicht mehr
arbeiten könnte ? währ ja mehr als Heftig ...

ulli76

Also- das WDB-Verfahren dient dazu, dass festgestellt wird, dass du durch den Wehrdienst einen Schaden erlitten hast- Hat mit DU-Verfahren nix zu tun. Dadurch können sich dann Ansprüche, wie eben eine Umschulung, Geld für die Zeit in der du nicht dienstfähig warst (ja, auch wenn du Soldat bist und Gehalt bekommst) und Übernahme der Behandlungskosten nach Ende der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ergeben. Solltest du komplett arbeitsunfähig werden, kannst du sogar eine Rente bekommen. Genaueres wird dir der Sozialdienst sagen.
Das Blöde ist, dass das ganze Verfahren mehrere Monate dauert.

Deswegen- so schnell wie möglich das Formular im SanBereich holen, ausfüllen und wieder abgeben. ISt kein Hexenwerk. Da schilderst du an sich nur, wie sich das schädigende Ereignis zugetragen hat (viele schreiben dann auch noch kurz, welche Folgen das hatte: Z.b. Ich bin am x.x. auf dem Marsch bla bla umgeknickt und hab mir dabei den rechten Unterschenkel gebrochen- mehr muss das von dir gar nicht sein.) Alles andere macht dann der SanBereich.

Das Andere ist, ob ein DU-Verfahren in Betracht kommt. Das kann von dir, von deinem Chef und auch von deinem Truppenarzt eingeleitet werden. (Dass es vom Truppenarzt ausgeht, kommt eher selten vor). Im Verlauf des Verfahrens wird halt auch geprüft in wie weit du noch in der Bundeswehr eingesetzt werden kannst- eben ggf. auf einem anderen Dienstposten. Mit ganz extrem viel Glück kannst du sogar auf die volle Dienstzeit verlängert werden. Das setzt aber eine enge Zusammenarbeit zwischen dir, deinem Truppenarzt und deinem Chef voraus.
Ansonsten dauert auch ein DU-Verfahre erfahrungsgemäß mehrere Monate, bis es tatsächlich zur Entlassung kommt.
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Knoa

vielleicht ist wichtig zu sagen dass es in der inst passiert ist mir ist ein teil mit 500kg aufs handgelenk gefallen wodurch ich mir 10x Dass Handgelenk Gebrochen habe nach 2 Ops ist es überstanden resultat ist abknickwinkel
zur handgelenk seite 28 Grad und finger ausstrecken gerade so möglich soll durch physiotherapie weggehen dadurch bin ich für die inst nicht mehr einsetzbar aber ich denke dass ich in der Computerschiene irgendwas machen kann dadurch benötige ich aber eine umschulung ..  aber danke an die oberen punkte werde ich mich mal halten :)

Schönen abend noch

Fitsch

ein weiterer Tip von mir.

Benutz Satzzeichen und halte Dich an die Groß- / Kleinschreibung.

dasmachtdasganzenämlichumeinigesleichterzulesen
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

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