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Einstellung gefährdet?

Begonnen von Cool Hand, 12. September 2003, 15:06:05

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Boschie007

so, ab 2.1.08 bin ich nun eingeplant. habe also u.a. auch die Belehrungsunterlagen bekommen, die unterschrieben werden müssen. Unter Anderem wird bei mir eine Sicherheitsüberprüfung gemacht, und das Führugszeugniss und eine Unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister eingeholt wird. Ausserdem bestätige ich das gegen mich keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen, strafgerichtlichen oder sonstige strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen.
Da ich bisher noch nichts weiter von der Anzeige (Ordnungswidrigkeit wegen der Roten Ampel, s.o.) gehört habe, habe ich alles mit gutem Gewissen unterschrieben. Ich weiß ja nicht ob ich überhaupt noch mal was höre, oder ob ich ein Bußgeld bekomme oder was auch immer. Sollte ich nun aber im schlimmsten Fall den Führerschein abgeben müssen, werde ich das ZNwg darüber informieren müssen?
Ich bin mir da nicht sicher, da es ja eine Ordnungswidrigkeit ist. Andererseits ist das Verlust des Führerscheins m.M. nach nicht so eine Lapalie die man unter den Teppich kehren sollte.

rein Interessehalber: Wie sieht das eigentlich aus mit den Punkten in Flensburg - steht sowas im uneingeschränkten BZR?


wolverine

Nein - so etwas erfährt die Bw über die ZMK wenn die Frage Bw-Führerschein ansteht ;). Wann war denn der "Ampelverstoß" (so ´rein interessehalber unter Hinweis auf § 26 SVG ;D)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Boschie007

Das war am 3.September 07.

Kleine Frage ...welche durchaus blöd erscheinen kann..: Welchen Hinweis wolltest du damit geben?
SVG= Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen?? (habe ich u.a. bei google so gefunden)
Oder meinst du die Straßenverkehrsverordnung = StVO? 

Gruß!



Frank

Hallöchen....
ich hätte da mal ne frage....
kleine Vorgeschichte....
Ich war in der ZNwG und habe eine Einstellung vorerst in der Unteroffizierslaufbahn bekommen .... da keine Feldwebelstelle mehr frei war....ich hab alles unterschrieben usw.... meine Eignungsprüfung beginnt am 1.07.10
Jetz war ich gestern 31.05.10 auf einer Bergkirchweih, da ich Autofahren musste hab ich mich auf ein 0,5 l Bier und nen Radler innerhalb ca. 3,5 - 4 std. beschränkt  .... ich würde von der Polizei aufgehalten und das Ergebnis war  genau 0,5 Promille ...(das hat mich verwundert,der Polizist meinte das bier sei meist bischen stärger )  jetz ist es so, dass genau ab 0,5 Promille  es ein einmonatiges Fahrverbot gibt, und ich irgendwie Angst hab, dass es da richtig Schwierigkeiten gibt...

1.Wie geh ich jetz am besten vor, muss ich das jetz in der ZNwG melden oder nicht?
2. Gibts da jetz größere Schwierigkeiten wenn ichs meld.....?
Bitte um eine schnelle Antwort.... 
Dnake vorab.....

BulleMölders

Als erstes mal bis du Verpflichtet das zu melden. Tust du das nicht und du wirst eingestellt und es kommt später raus und du hättest aufgrund der Tatsache nicht eingestellt werden hast du einen Einstellungsbetrug begangen und bist schneller wieder raus als dir lieb ist.

Ob das zu Schwierigkeiten führt wird dir hier keiner sagen können. Hängt erst mal von der Strafe ab die du bekommst und natürlich von der Beurteilung des Falles durch einen Rechtsberater. Solche Beurteilungen sind dann immer ganz individuell und deshalb kann keiner was zu Ausgagng sagen.

Auf jeden Fall solltest du das laufende Verfahren schnellstmöglich dem ZNwG melden.

franklin84

es ist ja keine Straftat sondern eine Ordnungwiedrigkeit.... natürlich war das blöd , ach was sag ich scheise,
es besteht ja während des Aga  monat den schein abzu geben für einen Monat und dann wars das auch scho wieder .....Ob man das eben eine Ordnungswiedrigkeit  beim Bund genauso Schwer gesehen wird wie eine Straftat, ich denke das wird mir nicht als erstes passieren, nur wie eben damit umgegangen wird, würde mich interessieren...

RekrKp8

Es wird ja erst geprüft, ob Du trotz des Vorfalls eingestellt werden kannst. Wenn ja, alles in Butter. Deswegen melde es. Wenn nein, kommt es irgendwann sowieso raus und dann ist der Ärger noch größer.

mailman

ZitatJetz war ich gestern 31.05.10 auf einer Bergkirchweih, da ich Autofahren musste hab ich mich auf ein 0,5 l Bier und nen Radler innerhalb ca. 3,5 - 4 std. beschränkt  .... ich würde von der Polizei aufgehalten und das Ergebnis war  genau 0,5 Promille ...(das hat mich verwundert,der Polizist meinte das bier sei meist bischen stärger )  jetz ist es so, dass genau ab 0,5 Promille  es ein einmonatiges Fahrverbot gibt, und ich irgendwie Angst hab, dass es da richtig Schwierigkeiten gibt..
.

Natürlich muss man das melden.
Sicher das sowas eine OWI ist? Dachte immer Fahren unter Alkhol ist eine Straftat. Naja das tut ja nichts zur Sache. Melden und dsas gilt auch in Zukunft.

Probleme gäbe es wohl erst wenn der Führerschein länger weg wäre, aber das ist nur eine Mutmaßung

franklin84

Also hab im ZNwG angerufen, wie gesagt es ist jetz nicht so schlimm ,ne Dummheit wars es trotzdem. ich soll es halt so schnell wie möglich begleichen und dann wars das, ich soll halt oben in der Einheit noch bescheid sagen das ich das in der ZNwG gemeldet hab und bezahlt ist ...
Danke an alle die geantwortet haben

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