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Mindestzeit zwischen Einberufung und dem Bescheid?

Begonnen von Greif, 18. April 2010, 19:33:14

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Greif

Hallo zusammen, jetzt hab ich auch mal wieder eine allgemeine Frage.

Und zwar wollte ich mal wissen, bis wann spätestens vor der Einberufung zur AGA das Brieflein kommen muss. Da gibts doch bestimmt eine Regelung, dass der Bescheid mindestens zwei Wochen beispielsweise vorher da sein muss, oder?
Weiß da jemand eine genaue Zahl?

Also an der OPZ hat mir der Herr Hauptmann schon gesagt, dass ich zum 01.10.2010 bei der BW starten könnte, war bei mir allgemein ein recht spezieller Fall, ich bin für die Stelle auch schon eingeschrieben, dennoch muss vorher nochmal ein Brief kommen, denn bis jetzt ist das alles quasi nur "mündlich" abgelaufen.

Da hätt mich einfach mal interessiert, bis wann spätestens der Brief da sein müsste :)

Vielen Dank im Vorraus,
Greif
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

HaDo

also ich, der zum 01.07. zur bw muss bekam die einberufung bereits ende märz, also laaaange zeit vorher
ob das standart war oder nicht kann ich jedoch nicht sagen

BulleMölders

Da solche Schreiben normalerweise eine Rechtsmittelbelehrung haben und die Fristen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs im allgemeinen einen Monat beträgt, sollte so ein Schreiben mindestens einen Monat vor dem entsprechenden Termin beim Empfänger sein.
Ausnahme, man hat ausdrücklich auf die Einhaltung solcher Fristen verzichtet, dann kann so ein Schreiben dann auch schon mal eine Woche vorher ankommen.

Grenni

Ich habe meinen Bescheid an einem Mittwoch bekommen, am Montag musste ich dann los! Kurzfristiger ging es quasi nicht. :D

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