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Als U. m. P. der Reserve in die Offizierslaufbahn

Begonnen von hampc, 31. Mai 2010, 16:23:20

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hampc

Hallo Community,

ich interessiere mich für die Laufbahn der Offiziere. Ich bin zur Zeit Reservist. Ab nächsten Monat bin ich fertig mit meinem Staatlich geprüften Betriebswirt. Dieser wird im europäischen Ausland mit dem Bachelor gleichgestellt. Jetzt habe ich bei Wiki gelesen, dass ich die Möglichkeit habe, nach dem Betriebswirt, zum OFR ernannt zu werden.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank im voraus

Viele Grüße
hampc

wolverine

Bewerbung beim PersABw Dez. V Abt. 2 entweder zur Ausbildung als ROA a. d. W oder eben auf Grund der Vorbildung zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Voraussetzung ist Bedarf der Truppe, der nicht anderweitig gedeckt werden kann.
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hampc

Hallo Wolverine,

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Mir wurde mitgeteilt, dass ich an die SDBw ein Schreiben aufsetzen soll, bezüglich dieser Thematik. PersABw soll sich erst später einschalten. Ich selbst bin für jede TSK offen (derzeit Lw). Meine "HauptATN" wäre StDstFw.

Nehmen wir mal an, es würde funktionieren. Wie sehe dann der Offzlehrg. für Reservisten aus?

Viele Grüße
Marcus

HCRenegade

Ehrlich gesagt, sind deine Chancen, genommen zu werden, sehr gering, da BWLer nun mal keine Mangelverwendung darstellen - kannst es trotzdem gern probieren, aber mach dir realistischerweise nicht allzu viel Hoffnungen.

hampc

#4
Ok, jedoch kann ich zwei Schwerpunkte vorweisen. Sowohl Personal- als auch Außenwirtschaft (Personalmanagement und Marketing). Meine Weiterbildung zum Personalreferent muss nur noch gewährt werden und soweit der "Topf" ausreicht. Notfalls werde ich die Differenz selbst tragen. In der aktiven Truppe kann ich mir gut vorstellen, dass es schwer ist, mit diesen Qualifikationen, aber bei der Reserve? Zahlen müssen sie so gut wie nichts, außer in den Wehrübungen. Ein realer Nachteil würde der Bundeswehr nicht entstehen.

Während meiner Ausbildung zum UN-Beobachter in Hammelburg stellte ich fest, dass es eine Kompanie "älterer Semester" gab, die auf einem anderen Lehrgang waren. Ich sprach sie an und sie sagten, sie hätten bisher nichtmal ihren Wehrdienst geleistet. Aufgrund Ihrer Stellung in ihrer Unternehmung und dem Interesse des Unternehmers wurden sie einem "Führungslehrgang" unterzogen. Selbstverständlich mit dem Dienstgrad "Oberleutnant".

Diesbezüglich stelle ich mir dann schon die Frage, wie "sinnvoll" solch eine Aktion ist.

Viele Grüße
Marcus

HCRenegade

Zitat von: hampc am 31. Mai 2010, 19:19:57
Während meiner Ausbildung zum UN-Beobachter in Hammelburg stellte ich fest, dass es eine Kompanie "älterer Semester" gab, die auf einem anderen Lehrgang waren. Ich sprach sie an und sie sagten, sie hätten bisher nichtmal ihren Wehrdienst geleistet. Aufgrund Ihrer Stellung in ihrer Unternehmung und dem Interesse des Unternehmers wurden sie einem "Führungslehrgang" unterzogen. Selbstverständlich mit dem Dienstgrad "Oberleutnant".



Das sind mWn irgendwelche Personen aus dem öffentlichen Dienst (?), die sich dann für ein paar Tage bespaßen lassen, aber idR diesen Dienstgrad nur vorläufig verliehen bekommen haben, also nach Ende dieser "WÜ" wieder verlieren - nicht drüber nachdenken, einfach hinnehmen ;)

wolverine

Für Offiziere (auch Reserveoffiziere) ist das PersABw zuständig. Ich wüsste nicht was die SDBw da ausrichten soll.
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hampc

Hallo,

mein KWEA teilte mir mit, dass ich dort um Einplanungsmöglichkeiten bitten solle, nicht bei der PersABw. Das PersABw soll sich gerade in einer Umstrukturierungsphase befinden.

VG
Marcus

schlammtreiber

Zitat von: hampc am 31. Mai 2010, 16:23:20
Ab nächsten Monat bin ich fertig mit meinem Staatlich geprüften Betriebswirt. Dieser wird im europäischen Ausland mit dem Bachelor gleichgestellt.

Soweit ich weiß (ohne Garantie) wird der Staatlich geprüfte Betriebswirt in Deutschland nicht einem Studium (z.B. Dipl. Betriebswirt oder Dipl. Kaufmann...) gleichgestellt, sondern z.B. von der IHK auf einer Stufe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung behandelt, zumindest gab es diese Info mal vor ein paar Jahren von der IHK. Ob das noch gilt, und ob die Bw das genau so sieht wie die IHK, vermag ich nicht mit Sicherheit zu sagen...
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KTA

Hallo hampc,

hier muss dringend Licht ins Dunkel...

Aus meiner Sicht erkenne ich 3 Möglichkeiten sich mit Erfolg als RO(A) zu bewerben.

1. Einstellung mit höherem Dienstgrad durch einen Hochschulabschluss

Der von Dir vorzuweisende Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt reicht nicht. Er wird der Meisterprüfung gleichgestellt und berechtigt zum Einstieg als Feldwebel. Er mag zwar europäisch als Bachelor gelten, wird durch die Bundeswehr aber nur als solcher anerkannt, wenn Du glaubhaft machen kannst ihn an einer Fachhochschule erworben zu haben.

Den Einstieg als OFR gibt es nicht mehr. Die Dienstgradfestsetzung erfolgt mit FH-Abschluss bis zum 26. Lebensjahr als Leutnant danach als Oberleutnant und mit Uni-Diplom als Hauptmann.

2. Einstellung mit (Fach) Abitur

Solltest Du über den genannten Bildungabschluss besitzen, besteht die Möglichkeit sich zu bewerben. Aber auch hier sehe ich äußerst geringe Chancen auf eine Zulassung. Es bewerben sich für die ROA adw Laufbahn sehr viele Studenden, welche bereits mindestens über eine Vordiplom verfügen. Einige können sogar ein Uni-Diplom vorweisen und werden trotzen nur als ROA ohne höheren Offz-Dienstgrad zugelassen. Diese sind weitaus jünger; im Schnitt 25.

3. Möglicheit für besonders bewährte Unteroffiziere

Solltest Du über einen guten Draht zum Chef verfügen, lass Dir eine entsprechende Beurteilung zur Eignung zum Reserveoffizier erstellen. Diese wird dann Zusammen mit Deiner Bewerbung auf dem Dienstwege frühestens 3 Monate vor dem Ende Deiner aktiven Dienstzeit zur Vorlage an das PersAmt gesendet. Nach der aktiven Dienstzeit dürfte es schwierig werden, an eine solch gute Beurteilung zu kommen. Beachte aber hier die strikte Vorgabe des 30. Lebensjahrs. Grundlage ZDv 20/7 Nr.

611. Besonders geeignete Unteroffiziere können bei Bedarf auch
ohne die geforderten bildungsmäßigen Voraussetzungen zum Ende der
Dienstzeit als ROA zugelassen werden (§ 6 Abs. 2, § 43 Abs. 2 in Verbindung
mit § 29 SLV), sofern sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Grundsätzlich soll bei der Zulassung mindestes der Dienstgrad
eines Feldwebels erreicht sein. Nr. 609 gilt entsprechend


Hier sehe ich am ehesten eine Chance für Dich. Zuständig ist definitiv das PersAmt in Köln. Diese wurden im Übrigen umstruktukturiert.

Bei weiteren Fragen; los gehts!

Gruß

KTA

HCRenegade

Zitat von: KTA am 01. Juni 2010, 09:13:32

3. Möglicheit für besonders bewährte Unteroffiziere

Solltest Du über einen guten Draht zum Chef verfügen, lass Dir eine entsprechende Beurteilung zur Eignung zum Reserveoffizier erstellen. Diese wird dann Zusammen mit Deiner Bewerbung auf dem Dienstwege frühestens 3 Monate vor dem Ende Deiner aktiven Dienstzeit zur Vorlage an das PersAmt gesendet. Nach der aktiven Dienstzeit dürfte es schwierig werden, an eine solch gute Beurteilung zu kommen. Beachte aber hier die strikte Vorgabe des 30. Lebensjahrs. Grundlage ZDv 20/7 Nr.

611. Besonders geeignete Unteroffiziere können bei Bedarf auch
ohne die geforderten bildungsmäßigen Voraussetzungen zum Ende der
Dienstzeit als ROA zugelassen werden (§ 6 Abs. 2, § 43 Abs. 2 in Verbindung
mit § 29 SLV), sofern sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Grundsätzlich soll bei der Zulassung mindestes der Dienstgrad
eines Feldwebels erreicht sein. Nr. 609 gilt entsprechend




Da der TE kein Aktiver ist, dürfte diese Möglichkeit somit ausscheiden.

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