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Entlassung wegen Versetzungsantrag

Begonnen von MelZwerg, 06. August 2010, 12:29:21

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MelZwerg

Danke für eure Hilfe, werde nächste Woche mit der VP nochmal zum Chef und ihn bitten den Antrag schnell weiterzuleiten. Schönes Wochenende noch.

Timid

Wobei ich persönlich erst nochmal das Gespräch unter vier Augen suchen würde - eventuell war es ja ganz anders gemeint ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

justice005

Der Chef darf den Antrag nicht wochenlang auf seinem Schreibtisch liegen lassen, er hat ihn vielmehr unverzüglich zu bearbeiten bzw. weiterzuleiten an die zuständige Stelle. Wenn man also den berechtigten Verdacht hat, dass der Chef dies nicht tut und er außerdem noch eine derart bescheuerte Bemerkung Ihnen gegenüber macht, dann sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Ich finde das nämlich nicht etwa "burschikos", sondern eine Frechheit.

Sie können - wenn Sie möchten - eine Beschwerde schreiben, die Sie unmittelbar beim Btl-Kommandeur einlegen sollten. Darin sollten Sie ausführen, dass a) Ihr Versetzungsantrag nicht weitergeleitet bzw. bearbeitet wird und Sie b) durch Ihren Chef mit negativen Konsequenzen (Entlassung) bedroht wurden.

Dann dürfte möglicherweise der Chef mal zur Vernehmung bei seinem Kommandeur antanzen. Zumindest wird er sich aber einen Rüffel von seinem Kommandeur holen, was für einen Chef durchaus peinlich ist.


der_stuffz

Ist ja nen Ding!

Habe ich auch noch nie gehört sowas!


mailman

Es wird mehr geben was du noch nie gehört hast.

MelZwerg

War auch etwas paff, versteh auch net warum er sich so dagegen stellt. Wenn er sich so sicher ist, dass der Antrag abgelehnt wird, könnte er ihn doch einfach weiterleiten.
Kann meinen Chef ja verstehen, er braucht auch seine Leute, aber wie soll man in so einem Arbeitsverhältniss vernüftige Arbeitsleistung erbringen.
Hoffe es geht positiv für mich aus. ???

mailman

Man sollte auch mal die andere Seite sehen. Der Chef möchte ja auch das seine Einheit mal vollständig ist. Bis jemand vollständig ausgebildet ist geht er auf Lehrgänge, dann kommt noch Urlaub und Einssatz und dann wollen noch Leute weg oder scheiden aus. Klar das man da etwas überreagiert.

Ein normales Arbeitsverhältnis ist die Karriee bei der Bw sowieso nicht.

der_stuffz

Und genau da kommen wir reservisten ins Spiel! ;D ;D ;D ;D

Es gibt sicherlich mehr Sachen von denen ich nichts wusste, als ich jemals vergessen könnte!

Aber das ist echt nen Ding!

Mal blöde gefragt, warum willste da weg? Wenn zu privat dann einfach nicht bantworten!

MelZwerg

Mir ist gard eine Idee gekommen. Wenn mein Chef mit der Entlassung durchkommt, könnte ich da als Wiedereinsteller eine Chance haben? Wenn ja wie lang würde es dauern bis ich wieder dabei bin?

justice005

ZitatWenn mein Chef mit der Entlassung durchkommt, könnte ich da als Wiedereinsteller eine Chance haben?

Der Chef kommt nicht durch mit der Entlassung. Was der Chef da sagt, ist völliger Humbug. Ein SaZ kann nur entlassen werden, soweit dies gesetzlich möglich ist. Die einzelnen rechtlichen Möglichkeiten der Entlassung ergeben sich aus § 55 Soldatengesetz. Das Soldatengesetz kannst du ja mal googeln und selber lesen. Die Entlassung eines SaZ verfügt auch nicht der Chef, sondern der Divisionskommandeur, also mal mindestens ein 2-Sterne-General. Die Entlassung wird üblicherweise auch vorher durch einen Rechtsberater mitgeprüft, bevor sie der DivKdr unterschreibt. 

Wie ich schon sagte, muss der Chef den Antrag unverzüglich an die S1-Abteilung des Bataillons weiterleiten. Durch die Drohungen Ihnen gegenüber hat der Chef selbst ein Dienstvergehen begangen (z.B. ein Verstoß gegen §§ 7, 12, 17 Soldatengesetz).

Sie sollten Ihn am Montag nocheinmal höflich und respektvoll bitten, den Antrag unverzüglich zu bearbeiten bzw. weiterzuleiten. Wenn er dann immernoch so einen Käse erzählt, sollten Sie ernsthaft über eine Beschwerde nachdenken.




MelZwerg

Habe mir §55 des Soldatengesetzes durchgelesen, da steht aber unter Punkt 5.

"Ein SAZ kann wärend der ersten 4 Jahren fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflicht schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältniss die militärische Ordnung oder das Ansehen der BW ernstlich gefährdet."

Weiß ja nicht, wie mein Chef das auslegt. Wie ich schon geschrieben habe, sagte er ja das ich für diese Standort unterschrieben hab und wenn ich hier jetzt weg will, wäre ich eben als SAZ nicht geeignet.

BulleMölders

Ich glaube kaum dass eine Versetzungsantrag eine Verletzung deiner Dienstpflicht ist oder die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet.
Dann müssten ja jedes jahr tausende von Soldaten wegen ihrer Versetzungsanträge entlassen werden.

Da du aber ja hier niemandem zu glauben scheinst, wird es wohl das beste sein du kriechst am Montag in das Dienstzimmer deines Chefs und bittest ihn auf Knien deinen Versetzungsantrag zu zerreißen. Dann hat dein Chef mit seinen Einschüchterungsversuchen genau das erreicht was er wollte.
Meiner Meinung nach ist so was als Chef untragbar.

justice005

Nach § 55 Abs. 5 wird man entlassen, wenn man Straftaten im Dienst begeht, wenn man z.B. im Zusammenhang mit Drogen erwischt wird, oder wenn man Diebstähle oder Körperverletzungen oder ähnliches begeht. Aber natürlich nicht wegen einem Versetzungsantrag. Selbst wenn der Chef wegen sowas einen entsprechenden Entlassungsantrag stellen würde (was er nicht tut), dann würde das auf Divisionsebene niemals (!!!) durchgehen, da ja keine Dienstpflichtverltzung vorliegt.

Ich schließe mich ansonsten meinem Vorredner an. Es ist hier alles gesagt worden. Was der Fragesteller jetzt mit diesen Infos anfängt, ist alleine seine Entscheidung.

MelZwerg

Dann bedanke ich mich bei euch allen und werde euch das Ergebniss hier mal mitteilen, sobald ich es habe. MFG

RekrKp8