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Vereinbarkeit von Grundwehrdienst mitEinstellungstest u.ä.?

Begonnen von ArthurR, 01. Oktober 2010, 12:55:02

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ArthurR

Hallo zusammen,

ich trete am 04. Oktober meinen 6-monatigen Grundwehrdienst beim 6./Wachbataillon in Siegburg an.

Ich habe mich auf diverse duale Studiengänge im kaufmännischen Bereich für 2011 beworben.
Bei den meisten Unternehmen sind die Einstellungsverfahren zwei- oder dreistufig aufgebaut.

Heißt 1. Einstellungstest 2. Telefoninterview o.ä. 3. Assesement-Center (teilweise mehrtägig)


Das Problem an der Sache ist, dass alle Unternehmen mich erst jetzt einladen. Ich habe sicher 3 verschiedene Einstellungstests (teilweise so weit weg, und so früh, dass abends vorher dort im Hotel schlafen müsste um rechtzeitig dort zu sein) und erste Einladung zum Telefoninterview usw.

Falls ich's wirklich ins AC schaffe, bin ich noch länger beschäftigt.

Jetzt ist die Frage, wie ich das mit dem Grundwehrdienst vereinbaren kann.
Meistens gibt es nämlich keine Ausweichtermine.

Mein Kompaniechef hatte mir meinen ersten Einstellungstest bewilligt. Dort kommen jetzt aber noch 2 andere dazu, sowie ein Telefoninterview - und alles was ggf. folgt.

Wenn ich richtig informiert bin, darf mir durch den Grundwehrdienst ausbildungstechnisch kein Nachteil entstehen.
Aber wie sieht es in meinem Fall aus? Ich habe voraussichtlich relativ große Ausfälle (ich habe mir das nicht Selbst ausgesucht, ich würde am liebsten nichts ausfallen lassen).
Müssen mir trotzdem alle bestätigten Termine ohne Ausweichmöglichkeit gestattet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Arthur

BulleMölders


Aleonor

Sprech noch mal den Kompaniechef drauf an. Wenn der schon beim ersten Termin so entgegenkommend war hast du bestimmt Glück.
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig mehr Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.

Benjamin Franklin, 1775

F_K

... ggf. ist dann halt mal ein Tag Erholungsurlaub zu nehmen.

ArthurR

Okay, das klingt doch schon mal in Ordnung.

Aber es interessiert mich, wie es rechtlich ist, unter welchen Bedingungen er mir verbieten könnten, hin zu gehen (trotz Antrag auf (Sonder)Urlaub).
Nur für den Fall der Fälle.

Danke schon mal!

BulleMölders

Er kann dir ganz einfach aus dienstlichen Gründen den Urlaub verweigern, natürlich nur dann, wenn dienstliche Gründe vorliegen..
Einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung hast du nicht.

Dennis812

Zitat von: BulleMölders am 01. Oktober 2010, 15:06:03
[...]
Einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung hast du nicht.

Das ist zunächst korrekt. Insbesondere bei GWDL dürfte aber die ggf. nachträgliche rechtliche Würdigung hinsichtlich der Abwägung der Verhältnismäßigtkeit interessant sein.

Ich vertrete jedenfalls unter diesen Gesichtspunkten, dass zumindest EU für nachweisliche derartige Termine nicht abgelehnt werden dürfte, da kein Leistungsmarsch, Schulschiessen u.ä. der beruflichen Fortentwicklung des GWDL im Wege stehen darf.

Ein ggf notwendiges Nachholen, auch Nachdienen am WE, hingegen halte ich für möglich und verhältnismässig.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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BulleMölders

Da bin ich der gleichen Meinung und wollte auch nur auf den rechtliche Aspekt hinweisen!

ulli76

Nach der AGA ist es oft wurscht,wann man als GWDL seine Urlaubstage nimmt (und ggf. gibt dir der Chef auch FReizeitausgleich für Dienste wie GvD/UvD- auch wenn es grundsätzlich nicht vorgesehen ist) Ist eh schon schwierig genug, das bei der kurzen Zeit vernünftig zu planen- Hauptsache die Tage sind irgendwann genommen.
Aber da ist jede Einheit verschieden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

#9
Aber um es ganz klar zu sagen: Ein Rechtsanspruch auf Freistellung besteht nicht! Und eine Abwägung "Erholungsurlaub/Einstellungstest" würde rechtlich immer negativ ausfallen, da Einstellungstests ein erholungsfremder Grund sind.
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ulli76

Nun ja- ich würde ihm aber als Chef auch nicht gerade 20 Tage Sonderurlaub für Bewerbungsgespräche geben wollen.
Somit wäre eine Mischung aus SU, EU und/oder Dienstausgleich wohl real- je nach dem, wie viele Tage letztenendes gebraucht werden.

Aber ich denke,das ist das übliche Dilemma bei den GWDL.
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