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FWDL Zuschlag, Urlaub und W9er ?

Begonnen von EinerVonVielen, 05. Januar 2011, 18:47:47

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EinerVonVielen

Hallo,

ich hab jetzt ein bisschen im Forum mitgelesen und konnte folgende Fakten zusammentragen:


  • am 01.07.2010 Eingezogene gelten noch als W9 und haben also 20 Tage Erholungsurlaub
  • FWDL Zuschlag wird ab dem 10. Dienstmonat gezahlt

Jetzt zu meiner persönlichen Geschichte:

Ich war FWDL 11 (W9 + 2 Monate), auf Grund der Verkürzung der Wehrpflichtsdauer auf 6 Monate wurde uns angeboten entweder die 3 Monate als FWDL dranzuhängen oder aber 3 Monate früher zu gehen. Ich verkürzte meinen FWDL 11 also um 3 Monate und bekam dies durch einen neuen Einberufungsbescheid durch das KWEA bestätigt.

Jetzt stellen sich mir allerdings folgende Fragen:

Inwiefern trifft jetzt die W9 Regelung im Bezug auf Urlaub und FWDL Zuschlag zu? Auf dem Papier bin ich jetzt FWDL 8.
Wird mir jetzt ab dem 7. Dienstmonat FWDL Zuschlag gewährt und werde ich wie ein W6er mit Urlaub behandelt?

Schwierige Geschichte. Ich hoffe jemand versteht, was ich fragen will :)

Vielen Dank für eine Antwort.

Grüße
einer


KlausP

FWDL-Zuschlag ab 7. Dienstmonat, Urlaub ist wie folgt neu zu berechnen: 26 Tage Urlaubsanspruch eines SaZ ; 12 Monate x 8 Monate Ihrer Dienstzeit = 17,33 Tage, nach Rundungsregel 17 Tage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

EinerVonVielen

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bin jetzt leicht über den Urlaubsanspruch überrascht. Ich dachte, dass ich 6 Tage (GWDL) + 1/12*26*2 (= rund 4 Tage) = 10 Tage insgesamt bekomme. Also zählt als FWDL jeder Monat als Monat für die Berechnung nach der 1/12-Regelung.


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

EinerVonVielen