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KDV

Begonnen von Babdele, 08. November 2010, 15:31:36

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Babdele

Hallo
Ich bin derzeit 19 Jahre alt und hatte mit 18 meine Musterung . Aufgrund diverser persönlicher Konflikte habe ich mich damals für den Zivildienst entschieden.
Seit längeren hab Ich mir überlegt ob das schließlich das Richtige sei. Ich bin zu dem Entschluss gekommen das Ich bei der Bundeswehr dienen möchte.
Die Problematik besteht nun darin, das Ich nicht weiß ob man den Kriegsdienstverweigerer-Antrag rückgängig machen kann, deshalb hab Ich gedacht das Ich erst einmal in einem BW-Forum Hilfe suche bevor ich den weiten Weg zum Wehrdienstberater aufnehme.
Für Hilfe wäre Ich sehr dankbar!

p.s. : Hoffentlich war das hier der Richtige Teil im Forum

BulleMölders

Einfach den KDV-Antrag zurückziehen und gut ist.
Sobalt das geschehen ist, geht die Akte vom Amt für den Zivildienst wieder an das KWEA und wenn noch kein Ersatzdienst geleistet wurde, dann melden die sich irgendwann wegen dem GWDL.

Babdele

Danke Dir!
Ich kann mir vorstellen das Mein Beitrag einige hier sauer macht. Dazu möchte Ich sagen das Interfamiliäre Verluste dazu geführt haben bevor jemand denkt Ich hätte die Wahl fahrlässig getroffen.

Die nächste Zivildienststelle ist in Münster . Wird der Rückzug des KDV Antrages in schriftlicher Form eingereicht?

Babdele

Ein letzter Zusatzpunkt
Wie lang sollte er sein?

thorander

Ich glaube kaum, dass sich wirklich jemand dafür interessiert weshalb du den KDV-Antrag eingereicht hattest (eigentlich hättest du den nur wegen Gewissensgründen einreichen sollen, nicht wegen gewissen Gründen).

Zum Thema "Ich kann mir vorstellen das Mein Beitrag einige hier sauer macht." -> Dein Post könnte einigen sauer aufstoßen, weil das Thema recht häufig angesprochen wurde und wunderbar über die Suchfunktion gefunden werden kann. Daher hätte sich dieser Beitrag auch erübrigt.

"Wie lang sollte er sein? " -> Im Prinzip reicht ein Satz wie z. B. "Ich ziehe den KDV-Antrag zurück weil die Gewissensgründe nicht mehr vorliegen". Der KDV-Widerruf muss schriftlich begründet sein und nicht eine Mindestlänge haben.

Der Widerruf wird an das Bundesamt für Zivildienst geschickt. Adresse findest du per Google.

Gruß

thorander (der das ganze auch hinter sich hat)


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