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Ausgemustert. Zweite chance?

Begonnen von Thomas K., 12. November 2010, 00:25:32

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Thomas K.

Hallo zusammen!

Ich bin 21 Jahre alt und werde mitte Dezember 22.
Ich war damals bei der musterung und wurde ausgemustert, THC test war positiv und ich war/bin noch übergewichtig, aber weiß nicht inwieweit die ausmusterung mit dem übergewicht zutun hatte. Nun wollte ich damals wie heute schon immer zum Bund, habe gestern mit einem Freund geredet der zZ. selbst seinen verlängerten Wehrdienst ableistet. Dieser sagte mir das ich wohl nochmal die Chance hätte zur musterung zu kommen und meinen Wehrdienst eventuell doch noch zu machen (und mich auch verpflichten lassen könnte wenns mir gefällt und die Bundeswehr mich haben will).

Nun wollte ich fragen ob das so richtig ist, und ob ich nicht mittlerweile zu alt bin noch zum Wehrdienst zu kommen und mich evtl auf 8 oder 12 jahre zu verpflichten falls mir das taugt? Kann ja nicht sagen ob´s mir gefällt, deswegen wollte ich erst den Wehrdienst machen, aber es war halt schon immer ein Traum von mir, nur dachte ich bisher dieser wäre geplatzt wegen der ausmusterung damals.

Das kiffen hab ich mittlerweile längst aufgegeben und ein erneuter test sollte wirklich kein problem darstellen. Übergewichtig bin ich noch, hab in den letzten 1 1/2 monaten 13kg abgenommen und bin kurz davor wieder unter die 100kg zu kommen, bin sehr zuversichtlich das es auch so weiter geht ;) Und für den traum nochmal zum bund zu kommen wär das natürlich ein richtiger motivationsschub.

Was haltet ihr davon? Wie stehen meine Chancen? Ist es möglich nochmal zur musterung zu kommen und doch noch den wehrdienst zu machen und evtl mich verpflichten zu lassen? Bei der musterung haben die damals gesagt ich müsste widerspruch einlegen, war es ein fehler das nicht zu machen?


Liebe Grüße,
Thomas

ulli76

Der Widerspruch hätte damals nix gebracht, weil in deinem Fall objektivierbare Gründe zur Ausmusterung geführt haben und sie Vorschriften beachtet wurden.

Schreib nen Antrag auf Nachmusterung und begründe darin, in wie weit sich dein Gesundheitzustand geändert hat.

Übrigens: Mann kann sich auch mit Widerruf verpflichten- dann kann man innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DerIrre

du rauchst no nicht mal antrag auf nachmusterung zu stellen da du im ZnWG sowieso neu gemustert wirst.=)
und ich hoffe nur für dich das du deine motivation dafür nicht verlierst.
lebe deinen traum und versuche ihn zu verwirklichen

Thomas K.

Heyho!
Danke erstmal für eure Antworten.

@ulli76
Mit Widerruf verpflichten, schön und gut, aber ob 6 Monate reichen? Ich bin mir da nicht so sicher, allein die ersten 3 Monate sind doch schon die AGA oder irre ich mich? Und die darauf folgenden 3 Monate werde ich bestimmt auch auf keinen Einsatz oder sowas kommen?

Ich zitiere mich kurz selbst:
"Kann ja nicht sagen ob´s mir gefällt, deswegen wollte ich erst den Wehrdienst machen [...]"

Hört sich jetzt ein wenig komisch an, aber ich dachte dabei eher zB. an einen Einsatz an dem ich im verlängerten Wehrdienst antreten müsste. Der normale Wehrdienst, OK, aber da werde ich zu keinem Einsatz kommen. Durch den verlängerten Wehrdienst und der Wahrscheinlich in dieser zu einem Einsatz zu kommen erhoff ich mir zu erfahren ob das auch wirklich was für mich ist, bevor ich mich verpflichten lasse und da dann nicht mehr drauf klar komme. Ich hoffe ihr könnt mir folgen :)

@DerIrre
ZnWG? Bin mir nicht ganz sicher, aber Zentrum für Nachwuchsgewinnung, richtig?
Wenn ja, sind wir hier wieder bei dem was ich oben schon angesprochen habe, weswegen ich erst den Wehrdienst absolvieren wollte und mich nicht direkt verpflichten lassen wollte. Hier weiß ich allerdings nicht wie genau das ZnWG mit dem "normalen" Wehrdienst zutun hat?



Dann wär da nochwas anderes, was ich mich schon lange frage.
Hab mich jetzt nochmal informiert und gesehen das ich mit meinem Hauptschulabschluss "nur" die Laufbahn für Mannschaften machen kann. Wenn man diese 4 Jahre gemacht hat, und die Laufbahn, ich sage mal, "abgeschlossen" hat, was ist danach? Kann man weiterhin zur Bundeswehr gehen, und aus den 4 jahren später auch 8/12 oder gar mehr Jahre zur Bundeswehr gehen? Sozusagen bis zur "Rente"? Wenn mir das gefällt würde ich ja bestimmt länger als 4 Jahre zur Bundeswehr gehen wollen.

Sorry für die eventuell dummen fragen, hab mich damals nie richtig informiert über die Laufbahnen und möglichkeiten bei der Bundeswehr, da ich dachte wenn ich zur Bundeswehr gehe hätte ich eh vorher den Wehrdienst und hätte noch genug möglichkeiten mich gründlich zu informieren und eventuell sogar Beratung vor Ort gehabt, um zu schauen wie es nach dem Wehrdienst weitergeht. Nun ist das ja ein wenig anders :)

ulli76

Der Wehrdienst geht aber auch nur 6 Monate und da geht man nicht in den Einsatz.
Was sicher eine OPtion ist, wenn man es noch nicht so ganz weiss, ob man länger bleiben will, ist der FWDL- sinnigerweise 23.

Jede Laufbahn hat eine Regelverpflichtungszeit: Mannschafter 4 Jahre, Uffz o.P. 8-9 Jahre (ohne, bzw. mit ZAW), Fw 12-13 Jahre, Offiziere 13 Jahre, SanOffz 17 Jahre.
Sich darüber hinaus zu verpflichten ist zwar möglich, aber nicht die Regel. Um BS zu werden, muss man mindestens Feldwebel sein und sich dann für den BS bewerben- Übernahmechancen sind derzeit bei ca. 1:5 (also ein Stelle auf 5 Bewerber.)

Wenn man die Laufbahn wechseln möchte, muss man sich dafür bewerben. Allerdings sinken die Chancen, ja länger man schon dabei ist.
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HG MOK

Man sollte erstmal das größte Problem aus der Welt schaffen.
Das wäre die Nachmusterung, es besteht KEIN anspruch auf Nachmusterung, man kann einen Antrag stellen, der KANN aber muß NICHT bewilligt werden.

DerIrre

deswegen hab ich den voschlag gemacht das du dich verpflichten kannst Thomas, dass ist einfacher als auf die bewilligung auf nachmusterung zu warten. und wenn du nur 4 jahre machst. du hast dann was handfestes=)

wolverine

Dass so ein Antrag aber zwingend abgelehnt wird wenn man nicht wehrdiensttauglich ist, ist schon klar, oder?
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Helft mit, dass es so bleiben kann

DerIrre


wolverine

Wofür sollte das gut sein? Das wird nach Aktenlage entschieden: Bewerbung, keine Wehrdiensttauglichkeit = Ablehnung.
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ulli76

Der richtige Weg wäre die Nachmusterung zu beantragen (in diesem speziellen Fall macht es sicher Sinn ein paar negative Tests und eine Bescheinigung über das aktuelle Gewicht vom Hausarzt oder so mitzuschicken). Dann schauen, was da bei raus kommt.
Wenn er tauglich ist, sich als SaZ bewerben. Wenn keine Tauglickeit, kann er die Bewerbung auch gleich lassen.

Wobei es meine persönliche Einschätzung ist, dass die Chancen ganz gut stehen, sofern das Gewicht passt und er sich glaubhaft von weiterem Drogenkonsum distanziert, bzw. der letzte Konsum lange genug her ist.
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DerIrre


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