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Zusage UKV in der Versetzungsverfügung

Begonnen von Nepomuck, 25. November 2010, 19:40:10

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Nepomuck

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich habe eine eigene Wohnung mit meiner Ehefrauzusammen, bin seit September 2009 verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn seit April 2009.
Die aktuelle Wohnung haben wir seit Februar 2010, vorher haben wir in einer anderen Wohnung, in einer anderen Stadt gewohnt.

Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt im April 2010 in Wohnohrtnähe aufgrund meiner Famillie, bin dann zum 02.11 versetzt worden mit zusage UKV.
Die Verfügung ist mir erst diese Woche eröffnet worden, habe mal ein Fernschreiben bekommen, wodrin steht mit zusage UKV leider habe ich da gepennt.
Ein Personalgespräch wurde auch mit mir "geführt" im April 2010, laut meinem kenntnisstand stand da nichts von Zusage UKV drinne, das Personalgespräch ist allerdings nicht in meiner Akte vorhanden.

Wir können und möchten nicht umziehen, also ist es total sinnfrei für uns eine Versetzungsverfügung mit Zusage UKV zu machen, habe ja dadurch erhebliche finanzielle nachteile da ich ja dadurch nicht mehr Trennungsgeld berechtigt bin. Kennt jemand die Vorschriftenlage? Ist es möglich die Verfügung ändern zu lassen?


Major S

Schau mal im Ausbildungsforum im Intranet. Da wird der gesamte Sachverhalt der UKV genau erklärt.
Grundsätzlich gibt es bei jeder Versetzung einen Anhörungsbogen zur UKV.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nepomuck

Die Wohnung braucht man nicht anerkennen lassen wenn man verheiratet ist laut aussage Truppenverwaltung.

KlausP

Die Zusage der UKV kann nur die personalbearbeitende Dienststelle wieder zurücknehmen, deshalb würde ich mich mit meinem zuständigen Bearbeiter in Verbindung setzen. Den zuständigen Sozialberater kann man auch befragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wenn aber die Wohnung nicht als anerkannt im SAP drin ist, wird die UKV automatisch erteilt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nepomuck

Naja aber die Heirat steht ja in SAP drinne hoffe ich, daher erübrigt sich das ja mit der Wohnung in SAP.

Ok, ich werd das mal Schriftlich machen.

Hoffe das das geändert wird. Seht ihr da Chancen?

ulli76

Ist normal nicht das Problem. Sollte aber auch nicht das PRoblem sein, die Wohnung anerkennen zu lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nepomuck

Wollt ich ja, macht die Truppenverwaltung aber nicht weil es nicht geht, da ich verheiratet bin, da kann man nix anerkennen sagen die.

KlausP

Mit dem Anerkennen ist das so 'ne Sache, auch bei Verheirateten. Kommt auch darauf an, ob sie im "Einzugsbereich" des Dienstortes liegt und eine tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar ist. 'ne Zeitlang lag das (zumindest bei uns) bei einer Entfernung von 30 bis 40km.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fc006


Ich muss mal kurz eine Zwischenfrage stellen... Hab ich das jetzt richtig verstanden, weil man verheiratet ist und ein Kind hat bekommt man bis DZE Trennungsgeld?


KlausP

Nee, ich glaube zu verstehen, dass er zwar heimatnah versetzt wurde, aber eben nicht an den Standort oder in dessen "Einzugsbereich". Und vermutlich deshalb wurde die UKV zugesagt, damit er das mit seiner Familie tun kann. Vor der Versetzung wird er TG-Empfänger gewesen sein und mit einem Umzug mit UKV-Zusage würde das entfallen - nur mal so in Unkenntnis aller Fakten gemutmaßt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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