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Karriere trotz willkürlicher Ausmusterung?

Begonnen von Hausner89, 27. Januar 2011, 21:01:05

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Hausner89

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Arbeitsstellt, aber noch keinen unbefristeten Arbeitsvertrag...hatte Angst meine Arbeitsstelle dadurch zu verlieren!

Dies war der Grund, dass ich mich absichtlich bei der Musterung dumm stellte. Außerdem habe ich bei der Untersuchung angegeben ich hätte ständig Migräne und Kopfschmerzen! - Ich wurde ausgemustert!

Jetzt reut es mich tierisch!


Allerdings leide ich nicht an diesen Beschwerden, bin körperlich und psychisch fit!

Ich würde mich trotzdem gerne als Fachdienstoffizier bewerben, geht das noch?

mfg
Doofy!



KlausP

#1
Als Offizier des allgemeinen Fachdienstes kann man sich nach meines Wissens nicht bewerben, das geht erst, wenn man schon mindestens Feldwebel ist.

Mal im Ernst: Warum sollte die Bundeswehr Sie jetzt noch nehmen, zumal Sie wegen Ihrer Lüge ausgemustert wurden? Da Sie mindestens T4, wenn nicht T5 gemustert wurden, besteht keine Veranlassung dazu, Sie noch mal zu mustern. Sie können natürlich Ihre erneute Musterung beantragen, aber dann müssten Sie schon gute Gründe anführen und Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Tja- Pech gehabt. So was passiert, wenn man sich verspekuliert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DK

Überprüfen Sie bitte selbstkritisch ob Sie die richtige Einstellung haben um Soldat zu werden. Ich kann das von weitem nicht beurteilen und masse mir das auch nicht an. Aber als SaZ/BS schwören Sie Ihrem Vaterland treu zu dienen. Inwiesweit sich das mit den von Ihnen gemachten falschen Angaben bezgl. der Musterung verträgt ist für mich zumindest schwierig nachvollziehbar.

Wie schon gesagt der einzige Weg ist der Antrag auf Nachmusterung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Da ich Ihre (Aus)Bildungs-Voraussetzungen nicht genau kenne ist eine Aussage über eine mögliche Laufbahn nicht möglich. Meines Wissens kommen aber alle 'Fachdiener' aus der Laufbahn der UmP. Ein Direkteinstieg in diese Laufbahn ist meines Wissens nicht möglich.
-DK
'Vom Einsatz her denken'