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FWDL 23 + FW Auslandseinsatzeinsatz

Begonnen von Bastor, 04. März 2011, 19:59:30

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Bastor

Hey leute,

hab da nen "kleines Problem" - und zwar geht es um den Antrag auf FWDL23 in meiner Stammeinheit. AGA ist gelaufen und ich würde gerne verlängern.

Nach Ankunft in der Stammeinheit sagte der Spieß bei uns allerdings, dass er da erstmal garkein Antrag bearbeiten wird, solang er kein Bild von den neuen Leuten hätte ... ob die was taugen.
Jetzt sind die ersten Lehrgänge gelaufen, man hat son kram wie Amilia lauf etc. hinter sich gebracht und die frage lag auf der Zunge wie es nun aussieht mit dem Antrag.

Leider hieß es das eben ~3 Wochen geguckt wird ...

Jetzt ist mein Problem - momentan läuft ein ruhender Arbeitsvertrag und ich kann jetzt schon sagen, dass mein AG diesen nicht weitere 17 Monate Ruhen lassen wird. Soll heißen: Ich muss rechtzeitig kündigen.
Der FWDL antrag dauert aber auch schon seine Zeit... ne zwickmühle!

Unser Bataillon stellt aktuell sehr regelmäßig für ISAF und KFOR Soldaten und für November ist die nächste Kompanie für ISAF eingeplant.

Ich will aber in meiner FWDL Zeit in den Einsatz - mit Aussprache eines Feldwebels wäre es Zeitlich auch noch locker machbar im November mitzugehen !
Mir wurd als Tipp auch geraten ein Formloses Privates Dienstschreiben beim PersUffz abzugeben an den KpChef bzgl. meines Antrags auf FWDL und Auslandseinsatz .. direkt mit angabe das man mit der Kp xy im November fahren will.



Was würdet ihr da machen?
Vorschläge?

Gruß

ulli76

Ohne Antrag funktioniert schon mal gar nix- also wenn du FWDL werden willst, musst du nen Antrag dafür stellen.
Parallel kannst du natürlich auch eine Freiwilligenbewerbung für den Einsatz stellen- aber die Besetzungen für die Einsatz-Kp´en wird je nach Truppengattung und Verband unterschiedlich gehandhabt.


Manchmal gibt es Listen mit zu besetzenden Dienstposten und man bekundet einfach sein Interesse und die Vorgesetzten schauen, ob es passt.
Oder man wird einfach befohlen.
Oder man bewirbt sich offiziell freiwillig. (gibt da nen Formular für)

Ein Anrecht zu gehen, hast du in keinem Fall.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Bastor

Danke für die Antwort erstmal :)

Aber wir haben aneinander vorbei geredet denke ich.

Natürlich weiss ich das für FWDL, so wie für den Auslandseinsatz nen Antrag zu stellen ist.

Wie jetzt genau die Besetzung der Einsatz Kp'n bei uns aussieht, weiss ich nicht genau. Da momentan ja nichtmal klar ist, wie es mit dem FWDL Antrag aussähe. Feststeht, wir haben zuwenig Mannschafter bei uns ... ob das gleichzeitig heisst das der Antrag durch geht, weiss man nicht, klar !

Das ich kein Anspruch auf den Einsatz habe ist auch klar gewesen ;)

Mir geht es um das "Verhalten" des Spieß. Zum einen verständlich, zum anderen hab ich Druck wegen des ruhenden Arbeitsvertrags etc. Ob da so der richtige Weg wäre nen Formoles Schreiben aufzusetzen an den KpChef bzgl. FWDL und Einsatz ...

BulleMölders

Ganz einfach, zum Spieß gehen und ihm die Sachlage so erklären wie du es hier gemacht hast.
Nützt das nichts, dann ganz offiziell den Antrag stellen und wenn dieser nicht zeitnah bearbeite wir, Beschwerde einreichen.
Denn du hast einen Anspruch darauf das dein Antrag zeitnah bearbeitet, sprich weiter geleitet wird.
Wobei der Begriff "Zeitnah" natürlich ein wenig Problematisch, da dehnbar, ist.

Bastor

Hmm - genau das hab ich mir gedacht. Hatte ja schon Vorschriften nachgelesen :(

Bei Schilderung meines Sachverhalts, hieß es, ob ich jetzt Druck machen wolle ... die BW lässt sich ned unter Druck setzen ... komische Sache.

Werd mal nächste Woche nochmal das Gespräch aufsuchen !

Danke schonmal für die Antworten.

KlausP

Diese Aussage verstehe ich nicht:

Zitatzum anderen hab ich Druck wegen des ruhenden Arbeitsvertrags etc.

Als FWDL unterliegt man für die gesamte Zeit des Wehrdienstes dem Arbeitsplatzschutzgesetz, der Arbeitgeber darf dieses Arbeitsverhältnis gar nicht kündigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 05. März 2011, 11:35:33
Ganz einfach, zum Spieß gehen und ihm die Sachlage so erklären wie du es hier gemacht hast.
Nützt das nichts, dann ganz offiziell den Antrag stellen und wenn dieser nicht zeitnah bearbeite wir, Beschwerde einreichen.
Denn du hast einen Anspruch darauf das dein Antrag zeitnah bearbeitet, sprich weiter geleitet wird.
Wobei der Begriff "Zeitnah" natürlich ein wenig Problematisch, da dehnbar, ist.

Nö, ist er nicht, gemäß Wehrbeschwerdeordnung liegt ein Beschwerdegrund vor, wenn einem Antragsteller nicht innerhalb von 4 Wochen ein Bescheid (notfalls auch ein Zwischenbescheid) erteilt worden ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ganz einfach: Stell den Antrag, der muss zeitnah bearbeitet werden.
Das was der Spieß erzählt, sind nur Absichtserklärungen zum Ablauf- nichts weiteres.
So einen Antrag darf man nicht einfach so liegen lassen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Wen sie sich sicher sind, dass sie in einen Einsatz wollen so haben sie das Recht einen Antrag zustellen, da kann der Spieß und Chef garnichts machen. Dies ist genauso wie bei Verpflichtungsanträgen auf SaZ / BS usw. sie sind auf dem Dienstweg den zur Entscheidung zuständigen Stellen zu übermitteln, wobei selbstverständlich eine Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten abgefordert wird.
Der Spieß hat damit garnichts zu tun außer den Eingangsstempel drauf zu drücken und die benötigten Unterlagen an die zuständige Dienststelle zu senden. Also wer schreibt der bleibt und dann heißt es warten.

Bastor

Zitat von: KlausP am 05. März 2011, 11:38:17
Diese Aussage verstehe ich nicht:

Zitatzum anderen hab ich Druck wegen des ruhenden Arbeitsvertrags etc.

Als FWDL unterliegt man für die gesamte Zeit des Wehrdienstes dem Arbeitsplatzschutzgesetz, der Arbeitgeber darf dieses Arbeitsverhältnis gar nicht kündigen.

Während der Zeit des Grundwehrdienstes, ja.
Mein Arbeitsvertrag ruht allerdings, aufgrund der verkürzten Grundausbildung, eben bis 01.07.2011.
Wenn ich FWDL Antrag stelle und dieser angenommen wird, muss ich meinen Arbeitsvertrag rechtzeitig kündigen, da es zwar eine Option gibt für den Arbeitgeber, den Vertrag auch für die 17 weiteren Monate ruhen zu lassen, dies aber nicht muss. Nicht das es da nacher Theater gibt wegen nicht rechtzeitig kündigen.

Ich werd den Antrag wie gesagt stellen und dann werden wir sehen.
Soweit hat und kann niemand was beanstanden an meinen Leistungen ;)

Gibts die Anträge beim PersUffz oder wo ?

KlausP

ZitatWährend der Zeit des Grundwehrdienstes, ja.

Diese Aussage ist definitiv falsch.

Zitat§ 16 Sonstige Geltung des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des unbefristeten Wehrdienstes im Spannungs- oder Verteidigungsfall mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über Wehrübungen anzuwenden sind.
(2) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des sich an den Grundwehrdienst anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes) mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über den Grundwehrdienst anzuwenden sind.
...

Quelle:  http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__16.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bastor

Hey - thx. Das ist natürlich was neues! Danke für die Info.

Alllerdings sticht mir da beim durchlesen der ganzen Paragraphen folgendes ins Auge:

Zitat
§1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Mein Vertrag ist noch bis ende diesen Jahres befristet - wenn ich das also richtig verstehe würde mein Arbeitsvertrag zwar auch während der FWDL Zeit ruhen, aber mit der befristung eben auslaufen ohne weiteres zutun von mir und/oder Arbeitgeber?

KlausP

Stimmt. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird in keinem Fall durch den Wehrdienst verlängert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen