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Heimfahrt nach Dienstschluss

Begonnen von KimN, 01. März 2005, 19:04:34

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KimN

Hallo Leute!

Habe eine kurze Fragen. Hab einen vergleichbaren Thread hier leider nicht gefunden.

Werden die Heimfahrten am Wochenende und nach der AGA auch die Heimfahrten nach Dienstschluss bezahlt, oder muss man da mit seinem Sold bezahlen?

Dass das Ticket zur Einberufung bezahlt wird weiß ich ja.


Werde am 01.04. zum Fernmeldebatallion in Erfurt einberufen. Verliere danach zwar meinen Job, aber das scheint die Wehrverwaltung wenig zu interessieren. Ist ja heute auch so leicht einen neuen Job zu bekommen.



Übrigens wollte ich das Forum und seine User mal kräftig loben. Lese schon seit einigen Tagen hier verschiedene Themen und hab einige Infos gut brauchen können.



mfg

Kim N.

Hessen85

Du bekommst ein Ticket?? für die Bahn von der Kaserne aus bis zum HBF deines Ortes somit ist die bahnfahrt für dich kostenlos mit dem schein dingZ desweiteren gilt es als Bahncard 25

Verwirrt

Also wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann willst Du auch in der Woche nach Hause fahren um dort zu schlafen o.ä. ;) Ich weiß nur wie es bei mir ist: 20 € werden von meinem Monatsticket erstattet, das sind die 5x4 Euro für die Heimfahrten/Hinfahrten am WE, mehr gibt Dir der Bund nicht. Kannst ja schließlich auch in der Kaserne schlafen...kostenlos

Telejano

Zitatmehr gibt Dir der Bund nicht. Kannst ja schließlich auch in der Kaserne schlafen...kostenlos
Watt? Also ich hatte so einen Schein, mit dem durfte ich die Strecke Heim-Kaserne, Kaserne-Heim, für umme und so oft ich wollte hin und her fahren...

ZitatAlso wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann willst Du auch in der Woche nach Hause fahren um dort zu schlafen o.ä.
Wenn dem so ist, dann kannst du das, zumindest während der AGA, knicken. Wir bekamen während der Grundausbildung keinen Dienstschluss, sndern nur Dienstunterbrechung, was uns dazu verpflichtete, in der Kaserne zu pennen. Aussnahmen waren eben die Wochenenden.

ZitatVerliere danach zwar meinen Job, aber das scheint die Wehrverwaltung wenig zu interessieren.
Ja, du machst den Wehrdienst schliesslich ja auch freiwillig ;)
Du kannst dich bei der Feuerwehr oder beim DRK oder so auch freistellen lassen. Dann musst du zwar dort Mitglied werden und dich auf mehrere Jahre verpflichten, aber kannst deinen Job behalten.
Du machst dann das selbe, was eben Leute bei der freiwilligen Feuerwehr, oder als Ehrenamtliche in einer Bereitschaft so machen. Neben einem Job lockerst zu schaffen. Kommt halt drauf an, ob dir dein Job das wert ist, dann die nächsten paar Jahre bei jedem Brand oder Unfall auf der Autobahn auszurücken, oder den Sani bei Sportevents zu spielen.
Aber gerüchteweise gibt es auch Leute, die machen das einfach so, just 4 fun ::)

MatStd

Natürlich bekommst du als Grundwehrdienstleistender einen Bahnberechtigungsausweis, mit dem du die Strecke von deiner Kaserne zu deinem Wohnort so oftt hin und her fahren kannst wie du möchtest. (Nur für Heimfahrten)
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt." (GE Lessing)

Piet

Worauf "Verwirrt" anspielte, sind nicht die Fahrten mit der Deutschen Bahn, sondern mit dem ÖPNV. Hierfür gilt der Berechtigungsausweis ja nicht! Du musst das Geld für Bus oder U-Bahn vorstrecken, kannst aber die Fahrkarten beim ReFü (über KpFw) einreichen und bekommst dann unter Umständen Geld zurück, in aller Regel aber nur für Fahrten während des Wochenendes, nicht tägliche Fahrten.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Heeresflieger

"Verliere danach zwar meinen Job, aber das scheint die Wehrverwaltung wenig zu interessieren."

Also, das würde ich auf jeden Fall noch einmal prüfen. Wenn die evt. genügend Leute für den Wehrdienst haben, kann es passieren, dass Du zurückgestellt wirst, oder gar nicht mehr hin mußt. Vielleicht warst Du da einfach zu spät?

schlammtreiber

Zitat von: KimN am 01. März 2005, 19:04:34
Werde am 01.04. zum Fernmeldebatallion in Erfurt einberufen. Verliere danach zwar meinen Job, aber das scheint die Wehrverwaltung wenig zu interessieren.

Ich weiß nicht ob Du es weißt, aber da gibt es so ein kleines Gesetz das genau solche Fälle regelt. Kündigungsschutz für Grundwehrdienstleistende.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Gruwekarl

Zitat von: schlammtreiber am 02. März 2005, 15:07:23
Zitat von: KimN am 01. März 2005, 19:04:34
Werde am 01.04. zum Fernmeldebatallion in Erfurt einberufen. Verliere danach zwar meinen Job, aber das scheint die Wehrverwaltung wenig zu interessieren.

Ich weiß nicht ob Du es weißt, aber da gibt es so ein kleines Gesetz das genau solche Fälle regelt. Kündigungsschutz für Grundwehrdienstleistende.


Wahrscheinlich hat er nen Zeitvertrag oder so...und der läuft wohl während der Grundwehrdienstzeit aus und wird nicht verlängert.

Kenn ich auch Fälle in der Bekanntschaft

olli

Hi!

Zum Thema Feuerwehr kann ich nur sagen: Da hat man es mit dem Arbeitgeber auch nicht leicht. Die haben auch schon Personen gekündigt, weil diese während der Arbeitszeit zu einem schweren Verkehrsunfall geeilt sind. Aber es ist in jedem Fall eine Alternative, wenn man seinen Job behalten möchte! Ich würde mich da nochmal schlau machen! Und bei jedem Brand muss man teilweise auch nicht raus. Das kommt aber auf die Handhabung der Alarmierung an. Die sind in den meisten Orten in bestimmter Weise eingeteilt, so dass auch mal verschiedene Raus müssen.

Ich bin selbst ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr und das macht Spass dort im Team und in einer aktiven kameradschaft zu arbeiten. Ich selbst werde zum 1.7. eingezogen hoffe doch, dass die kameradschaft bei der Bundeswehr auch so gut ist! ;)


cu

olli

Telejano

ZitatIch bin selbst ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr und das macht Spass dort im Team und in einer aktiven kameradschaft zu arbeiten. Ich selbst werde zum 1.7. eingezogen hoffe doch, dass die kameradschaft bei der Bundeswehr auch so gut ist!
Ich bin ehrenamtlich beim DRK, weil ich die Arbeit in einem Team und die Kameradschaft, wie sie beim Bund war, sehr vermisst habe :)

ZitatDie haben auch schon Personen gekündigt, weil diese während der Arbeitszeit zu einem schweren Verkehrsunfall geeilt sind.
Also ich weiss nicht, wie das bei der Feuerwehr ist, aber wir haben so einen Schrieb, den man sich vom Arbeitgeber unterschreiben lässt, dass er die ehrenamtliche Arbeit in einem gemeinnützigen Verein anerkennt und viel blabla, blubb blubb. Kurz: wer dieses Ding, unterschrieben von seinem Arbeitgeber, besitzt, kann nicht wegen einem Einsatz, den er/sie hat, gefeuert werden. Ausser der Chef will einen unbedingt loswerden und dreht einem doch noch irgendwie, um fünf Hintertürchen, einen Strick draus, aber unter so jemandem würd ich eh nicht arbeiten wollen.