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DU Verfahren

Begonnen von Hexe86, 09. März 2011, 14:27:00

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Hexe86

hallo leute, so habe folgendes Problem..

ich bin seit 1.4.07 verpflichtet in der Laufbahn des Uffz
so,seit 9.2008 bin ich in Elternzeit,die endet jetzt zum 31.3 jetzt werde ich 1 Jahr noch weiterverpflichtet obwohlmein DZE jetzt zum 31.3 wäre.Ich habe eine ZAW begonnen bei der ich aber nicht länger wie 6 Monate war weil ich ja dann schwanger wurde.Ich habe jetzt einen Verkürzungs antrag gestellt,der aber nach dem ersten mal verloren ging und ich jetzt beim zweiten immer noch nicht bescheid bekommen habe.Wie stehen meine Chancen den ungefähr?Mein Spieß kann mir keine Auskunft geben,er meinte wir müssen abwarten.
Das Problem istaber dass meine Tochter dann nicht versorgt werden würde,weil der Vater berufstätig ist und Kindergarten Platz gibts hier keinen unter 3.so jetzt was machen.Die zeit rennt mir ja davon bis zum 31.3-sind ja nur noch 3 wochen.
Ich kann meine Tochter ja schlecht zum Dienst mitbringen..

So und als nächstes,bin ich 2009 an Multipler Sklerose erkrankt.So nun meine Frage,kann ich damit ein DU-Verfahren einleiten lassen?Meine Laufbahnplanung sieht vor wenn ich nicht verkürzt werde meine Laufbahn mit ZAW und lehrgängen fortzuführen.Aber meiner Meinung nach ist die Laufbahn des Uffz mit dieser Krankheit nicht zu schaffen.wie sieht es mit meinen BFD ansprüchen aus wenn ich deshlab vorzeitig entlassen werde?Leider kann mir mein Spieß zu keiner meiner Fragen ne Antwort geben oder will es vielleciht auch nicht.Sehen vielleicht die wichtigkeit nicht,sonst hätten sie ja wohl kaum meinen ersten verkürzungsantrag verschlammt.
ich hoffejemand von euch kann mir weiter helfen..

KlausP

ZitatSo nun meine Frage,kann ich damit ein DU-Verfahren einleiten lassen?

Ob man wegen dieser Erkrankung dauernd  dienstunfähig wird, kann ich nicht sagen, ich bin kein Arzt. Aber ein DU-Verfahren zieht sich in der Regel über Wochen hin und eine Garantie auf eine Entlasung gibt es mMn nicht.

ZitatDie zeit rennt mir ja davon bis zum 31.3-sind ja nur noch 3 wochen.

Na ja, der Termin ist ja nun lange bekannt, wann haben Sie denn Ihren ersten Antrag auf Verkürzung Ihrer Dienstzeit gestellt?

Zitatwie sieht es mit meinen BFD ansprüchen aus wenn ich deshlab vorzeitig entlassen werde?

Die werden neu berechnet, nach der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.

ZitatSehen vielleicht die wichtigkeit nicht,sonst hätten sie ja wohl kaum meinen ersten verkürzungsantrag verschlammt.

Ich möchte da niemanden in Schutz nehmen, sowas darf nicht passieren, kann aber passieren. Nur - Vorsatz oder Desinteresse würde ich niemandem unterstellen, besonders nicht bei so einem Problem.

Tipp von mir: Wenden Sie sich dringend an den für Sie zuständigen Sozialdienst. Telefonnummer oder Anschrift finden Sie hier unter dem Link "Sozialdienstverzeichnis": http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN_SLd3MzAslB2C6B-pFw0aCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAIwGp-A!!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzFOX1BGTA!!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

MS führt nicht zwangsläufig zum DU-Verfahren.
Und um ein DU-Verfahren durch zu bekommen, muss man nicht nur eine entsprechende Krankheit haben, sondern auch dienstunfähig sein.
Mal davon abgesehen dauert ein DU-Verfahren nicht Wochen, sondern Monate (so ca- 4-8, je nach dem wie komplex der Fall ist)

Und um den grammatikalisch etwas verworrenen Text etwas auseinander zu dröseln.

Also du bist SaZ 4? Ursprünglich mit ZAW? Die Weiterverpflichtung hängt -nehme ich mal an- mit der Elternzeit zusammen?
Wann hast du den Antrag auf Verkürzung zum ersten Mal gestellt und warum?

Ansonsten hat der Spieß ja schon einiges dazu geschrieben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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