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Nichtbestehen des Studiums

Begonnen von OFrzS(SanOA), 29. März 2011, 17:49:07

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OFrzS(SanOA)

Liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich des Nichtbestehens eines Medizinstudiums.

Nach meiner Einstellung am 01.07.2008 wurde ich zum 1.10.2008 einer zivile Universität zugeordnet um dort Medizin zu studieren.
Aufgrund von familiären Trauerfällen und daraus resultierender nichtbestandener Prüfungen, machte ich Gebrauch von einem Antrag auf Zusatzsemester.
Ich musste jedoch 2 Zusatzsemester beantragen, wovon eines studienorganisatorisch war.
Nun habe ich den damals nicht bestandenen Kurs wiederholt und was soll ich sagen, auch diesmal klappte die Prüfung nicht.
Für die Nachklausur bin ich alles andre als positiv eingestellt, ich habe einfach enorm Angst davor um ehrlich zu sein.

Nun habe ich mich schon vorrausschauend mit meiner zuständigen Dienststelle in Verbindung gesetzt.
Diese konnte mir jedoch nicht wirklich weiterhelfen, was denn passieren würde (Detail), wenn ich das Studium nicht schaffe (leistungsbedingt).

Laut §55 Abs. 4 SG wird beschrieben, dass ich als SaZ 4 in den ersten 4 Jahren fristlos entlassen werden kann. Weiterhin besagt ja § 56 Abs. 4, dass es bei einer Entlassung durch Selbstverschulden zu einer Rückerstattung der Ausbildungskosten kommt.

Nun meine eigentlichen Fragen:
Sollte ich durch die Nachklausur fallen, besteht die Möglichkeit vom Oberfähnrich in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. zu wechseln und dort die restlichen 1,5 Jahre zu absolvieren?
Wenn ich entlassen werde und nicht in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. einsteige, müsste ich dann zahlen?
Weiterhin frage ich mich, was die Ausbildungskosten darstellen: Wir haben keine Semestergebühren, die der Arbeitgeber getragen hat. Wäre es dann der Sold für diese 2,5 Jahre?

Bitte versteht meine Fragen nicht falsch, ich möchte auf keinen Fall einfach so aus der Bundeswehr, jedoch mache ich mir einfach Sorgen um das "Danach". Ich möchte nicht einfach auf der Straße landen mit einem großen Berg Schulden.
Ich hoffe, ich bekomme hier etwas Rat zu meiner momentanen Situation

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Ein Oberfähnrich z. See (SanOA)

Timid

Zitat von: OFrzS(SanOA) am 29. März 2011, 17:49:07Sollte ich durch die Nachklausur fallen, besteht die Möglichkeit vom Oberfähnrich in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. zu wechseln und dort die restlichen 1,5 Jahre zu absolvieren?

Bei einem Bekannten war es so, dass er nach Abbruch des Studiums bis zum Ende der festgesetzten Dienstzeit als Oberfähnrich weitergedient hat und nach den 4 Jahren entlassen wurde. Mit Beförderung zum Lt d.R., meine ich.

ZitatWenn ich entlassen werde und nicht in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. einsteige, müsste ich dann zahlen?

Das könnte wohl wieder eine Einzelfallentscheidung sein.

Du dürftest ja, trotz Studium an einer zivilen Hochschule, Vorgesetzte bzw. Ansprechpartner beim Sozialdienst der Bundeswehr haben. Vielleicht solltest du mal Kontakt zu denen aufnehmen.

ZitatWeiterhin frage ich mich, was die Ausbildungskosten darstellen: Wir haben keine Semestergebühren, die der Arbeitgeber getragen hat. Wäre es dann der Sold für diese 2,5 Jahre?

Beispielsweise. Halt die Aufwendungen, die der Dienstherr durch deine bisherige Dienstzeit hatte (was ja über die Dienstbezüge etc. hinausgehen kann).

ZitatBitte versteht meine Fragen nicht falsch, ich möchte auf keinen Fall einfach so aus der Bundeswehr, jedoch mache ich mir einfach Sorgen um das "Danach". Ich möchte nicht einfach auf der Straße landen mit einem großen Berg Schulden.

Was auch absolut verständlich ist!

Wie gesagt, es sollte ja Ansprechpartner für dich geben, eventuell solltest du mal das Gespräch mit denen suchen. Und natürlich alles geben, dass du die Prüfung bestehst!
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KlausP

ZitatSollte ich durch die Nachklausur fallen, besteht die Möglichkeit vom Oberfähnrich in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. zu wechseln und dort die restlichen 1,5 Jahre zu absolvieren?

Nein, siehe letzter Satz § 55 (4) SG:

Zitat(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier, ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier, ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel, und ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignen wird, soll unbeschadet des Satzes 1 entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.


ZitatWeiterhin besagt ja § 56 Abs. 4, dass es bei einer Entlassung durch Selbstverschulden zu einer Rückerstattung der Ausbildungskosten kommt.

Ich denke nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (§ 56 (4), Satz 2

Zitat(4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der

1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,

2. seine Entlassung nach § 55 Abs. 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

3. nach § 55 Abs. 5 entlassen worden ist,

4. seine Rechtsstellung verloren hat oder

5. durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist,

muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31698.htm
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: OFrzS(SanOA) am 29. März 2011, 17:49:07
Sollte ich durch die Nachklausur fallen, besteht die Möglichkeit vom Oberfähnrich in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. zu wechseln und dort die restlichen 1,5 Jahre zu absolvieren?

Nein, wieso sollte die Bundeswehr da ein Interesse dran haben dich zum Hauptfeldwebel zu machen? Du bleibst in deinem Dienstgrad und leistest die derzeit festgesetzte Dienstzeit ab.

Zitat von: OFrzS(SanOA) am 29. März 2011, 17:49:07
Wenn ich entlassen werde und nicht in die Laufbahn der Unteroffiziere m.P. einsteige, müsste ich dann zahlen?

Nein, du musst nichts bezahlen, wenn du Prüfungen nicht bestehst, es sei denn dir könnte nachgewiesen werden diese absichtlich nicht bestanden zu haben.

Zitat von: OFrzS(SanOA) am 29. März 2011, 17:49:07
Weiterhin frage ich mich, was die Ausbildungskosten darstellen: Wir haben keine Semestergebühren, die der Arbeitgeber getragen hat. Wäre es dann der Sold für diese 2,5 Jahre?

;) Du meinst mit Semestergebühren würden die Kosten eines Studiums gedeckt? Gut, dass du Medizin studierst und nichts BWL-mäßiges. ;)

Mit Kosten sind die Ausbildungskosten gemeint, bei einem Medizinstudium wohl ein niedriger 5-stelliger Betrag pro Jahr.

Gruß Andi
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DK

Ich kann nur berichten aus meiner aktiven Zeit 1987 -ff. Wir hatten in der x. Inspektion (TMS Brake) einen Leutnant der nach so etwa 2 Jahren das Studium aufgeben musste. Er ist dann von SaZ 12 auf SaZ 6 zurückgestuft worden und hat halt seinen Dienst ohne Studium versehen. Lt. z. S. ist er allerdings erst im Dienstjahr 5 gworden. Bin mir nicht sicher ob das heute noch genauso gilt. Wichtig ist: sprechen Sie asap mit Ihren vorgesetzten (aus Ihrer Frage entnehme ich das Sie das Problem vernünfitg und aktiv angehen wollen) und werden Sie sich klar wie Sie ihre Zukunft beruflich gestalten wollen. Scheitern im Studium (auch bei der Bw) ist nicht schön aber auch keine Katastrophe.
-DK
'Vom Einsatz her denken'

OFrzS(SanOA)

Guten Abend,

ich danke allen, die geantwortet haben, um mir zu helfen.
Ich habe mich schon an meine zuständige Dienststelle gewand und habe dort auch Informationen erhalten, die etwas widersprüchlich zu den Forums-Posts sind.
Ich zitiere aus der e-mail:
ZitatSie können entscheiden, ob Sie sofort entlassen werden möchten oder ob Sie
die restliche Dienstzeit, unter Rückführung in die Laufbahn der
Unteroffizier m. P., in einer Einheit ableisten.

An Dk - Ja ich möchte das Thema ernsthaft und vorallem gewissenhaft durchgehen, weil ich immerhin aus Überzeugung zur Bundeswehr gegangen bin. Mein Traum war es immer Arzt zu werden. Also ist es keine 0-8-15 Geschichte meinerseits.
Da mir meine Zukunft sehr viel bedeutet, gerade in der heutigen gesellschaftlichen Lage, mache ich mir enorme Gedanken.

Ich werde den Rat von Timid befolgen und habe mir auch die Telefonnummer meiner zuständigen Sozialdienststelle rausgesucht.
Ich werde dort umgehend anrufen und einen Termin ausmachen.

Vielen Dank nochmals an alle, die geantwortet haben.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Ein Oberfähnrich z. See (SanOA)