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SAZ12 trotz Endalter über 40, unterschiedliche aussagen.

Begonnen von gam7, 26. April 2011, 11:38:27

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gam7

Hallo,

ich bin 29 und hab ich noch mal als Wiedereinsteller beworben, wurde auch in ZNwG FW-Tauglich eingestuft.

Später beim Einplaner meinte er das es einen Ausnahmefall gibt wo er SAZ12 auch über das Endalter vom 40 Lebensjahr einstellen kann. Wenn man mit erhöhtem Dienstgrad (SU) eingestellt wird und eine Verwertbare Ausbildung hat, er muss das aber noch mal nachfragen.
Zwei Wochen Später kam dann der Anruf, es wäre möglich es gäbe da ein Personalanpassungsgesetz.

Da ich mich nicht einfach ohne den Dienstposten gesehen zu haben mich auf einen Planen lassen wollte, hab ich auch die Kaserne besucht und dort mit dem möglichen neuen Spieß gesprochen. Dieser meinte bei dem Thema das er nichts wissen von einem Personalanpassungsgesetz das den Dienst über das 40te Jahr erlaubt, der dann von ihm kontaktierte S1 des Standorts wusste auch nichts davon. Das ZNwG hätten eben den auftrag Nachwuchs zu besorgen und sagen dann auch mal sowas, war sein Thenor.

Also hab ich nochmal den Einplaner angerufen um mich zu versichern das SAZ12 über 40 geht, Ergebnis war das er ziemlich aggressiv wurde mir mit Auflösung gedroht hat, schließlich stellt er ein und niemand anders und er stellt mich wie jeden mit einen zweistufigen Modell an SAZ4 dann SAZ12 und er kann nichts wenn der Spieß und S1 da keine Ahnung hat.

Nun sind bei mir eben die Zweifel doch noch da ob das so funktioniert. Kennt sich jemand aus dem Bereich aus?

wolverine

Also § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes in der aktuell gültigen Fassung sagt das:

§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1.Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,...

Wenn der Einplaner mehr oder anderes weiß ...
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Dennis812

@gam7: Lass Dir die Dinge schriftlich bestätigen. Immerhin hast du "was in der Hand".
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